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Hilfen in finanziell schwierigen Situationen - Landwirtschaftskammer ...

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Insolvenzgeld<br />

Ist e<strong>in</strong> Arbeitgeber zahlungsunfähig und haben Arbeitnehmer deshalb ihre Löhne und Gehälter nur noch teilw eise<br />

bzw . gar nicht mehr erhalten, zahlt die Agentur für Arbeit unter bes timmten Voraussetzungen die ausstehenden<br />

Ansprüche. Insolv enzgeld w ird <strong>in</strong> Höhe des im Insolv enzgeldzeitraum (3 Monate v or Insolv enzereignis)<br />

ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt gew ährt.<br />

Antragsw eg: Agentur für Arbeit<br />

(mehr Infos: www.arbeitsagentur.de -> Bürger<strong>in</strong>nen & Bürger -> f<strong>in</strong>anzielle <strong>Hilfen</strong> -> Insolv enzgeld<br />

Verbraucher<strong>in</strong>solvenz/ Restschuldbefreiung<br />

Die Insolv enzordnung bietet überschuldeten Personen unter bestimmten Voraussetzungen e<strong>in</strong>en wirtschaftlichen<br />

Neuanfang. Am Beg<strong>in</strong>n des Verfahrens steht der Versuch e<strong>in</strong>er gütlichen E<strong>in</strong>igung zw ischen Gläubiger und<br />

Schuldner (Schuldenbere<strong>in</strong>igung). Gel<strong>in</strong>gt das nicht und führt der Schuldner 6 Jahre lang den pfändbaren Teil<br />

se<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>kommens über e<strong>in</strong>en Treuhänder an die Gläubiger ab (Wohlv erhaltensperiode), können ihm auf Antrag<br />

die restlichen Schulden erlassen w erden. Seit 2009 gibt es außerdem e<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>fachtes Entschuldungsv erfahren<br />

für mittelose Schuldner, bei dem das Insolv enzv erfahren übersprungen w ird, wenn der Schuldner über ke<strong>in</strong><br />

v erfahrenskostendeckendes Vermögenv erfügt.<br />

Antragsw eg: örtliche Schuldnerberatungsstelle<br />

(Anlaufstellen: www.schuldnerberatung-sh.de -> Adressv erzeichnis<br />

hilfreiche Internetseite: www.me<strong>in</strong>e-schulden.de )<br />

Beratungs- und Prozesskostenhilfe<br />

Wer aufgrund se<strong>in</strong>er persönlichen/ wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Mittel für e<strong>in</strong>e anw altliche<br />

Rechtsberatung bzw. Prozessführung v or Gericht nicht oder nur teilw eise aufbr<strong>in</strong>gen kann, erhält unter<br />

bestimmten Voraussetzungen Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe. Beratungshilfe w ird v on Rechtsanw älten und<br />

– sofern durch e<strong>in</strong>e sofortige Auskunft geholfen w erden kann – auch durch die Amtsgerichte geleistet.<br />

Prozesskostenhilfe w ird nur gew ährt, wenn die Prozessführung h<strong>in</strong>reichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht<br />

mutw illig ersche<strong>in</strong>t.<br />

Antragsweg: Amtsgericht, Prozessgericht (ggf. über Rechtsanwalt/<strong>in</strong>)<br />

(mehr Infos und Antragsformular:<br />

www.justiz.schleswig-holste<strong>in</strong>.de -> Elektronische Justiz -> Prozesskostenhilfe<br />

Die <strong>Landwirtschaftskammer</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong> ist für den Inhalt der empfohlenen Web-Seiten nicht verantwortlich.<br />

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