25.12.2014 Aufrufe

Mustervertrag zur 5. DVO ThürWaldG - Freistaat Thüringen

Mustervertrag zur 5. DVO ThürWaldG - Freistaat Thüringen

Mustervertrag zur 5. DVO ThürWaldG - Freistaat Thüringen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2<br />

9. Schadensermittlungen und Waldwertschätzungen sowie<br />

10. die Baumschau.<br />

Die Durchführung der jährlichen Baumschauen kann im Rahmen des Beförsterungsvertrages ohne zusätzliche Kosten im Auftrag<br />

der Gemeinde durch das Forstamt mit übernommen werden. Die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bleibt davon unberührt.<br />

Die Wahrnehmung dieser Maßnahmen, vorrangig der Holzverkauf, die Vergabe von Forstbetriebsarbeiten sowie die Beschaffung<br />

von Geräten und Materialien können mit dem Forstamt in § 6 dieses Vertrages zusätzlich vereinbart werden.<br />

§ 6<br />

Sonstige Vereinbarungen<br />

..................................................................................................................................................................................................................<br />

..................................................................................................................................................................................................................<br />

..................................................................................................................................................................................................................<br />

..................................................................<br />

§ 7<br />

(1) Für die Durchführung des forsttechnischen Betriebes zahlt die Stadt/Gemeinde *) nach § 1 Abs. 1 der <strong>5.</strong> <strong>DVO</strong> ThürWaldG einen<br />

jährlichen Kostenbeitrag in Höhe von ................................. Euro.<br />

(2) Der Kostenbeitrag ist zum 1. Juli eines jeden Vertragsjahres nach Aufforderung an die darin angegebene Zahlstelle zu zahlen.<br />

Liegt der Vertragsbeginn nach dem 1. Juli, ist umgehend nach Aufforderung zu zahlen.<br />

§ 8<br />

(1) Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt am ............................ Sie beträgt vier Jahre, gerechnet ab dem 1. Januar des auf den<br />

Vertragsabschluß folgenden Kalenderjahres. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um weitere vier Jahre, wenn der Vertrag nicht<br />

bis spätestens ein Jahr vor Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Der <strong>Freistaat</strong><br />

Thüringen - Landesforstverwaltung - sowie die Stadt/Gemeinde *) sind <strong>zur</strong> Kündigung oder Änderungskündigung berechtigt,<br />

sofern sich die für diesen Vertrag maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere des Thüringer Waldgesetzes oder der Fünften<br />

Durchführungsverordung zum Thüringer Waldgesetz ändern und sich die Änderung auf den Vertrag auswirkt.<br />

(2) Bei Anpassung an neue Kostenbeiträge infolge der Erhöhung der persönlichen und sachlichen Verwaltungsausgaben wird den<br />

Verträgen über die forsttechnische Leitung / den forsttechnischen Betrieb jeweils der neueste Flächenstand zugrunde gelegt. Die<br />

Kostenbeiträge werden ab 1. Januar 1998 alle vier Jahre angepaßt.<br />

Die Frist beginnt mit dem In-Kraft-Treten der jeweiligen Rechtsänderung.<br />

§ 9<br />

Das Forstamt haftet gegenüber der Stadt/Gemeinde*) nicht für Schäden, die dieser bei der Durchführung der forsttechnischen Leitung/des<br />

forsttechnischen Betriebs* entstehen, es sei denn, diese werden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bediensteten<br />

des Forstamts hervorgerufen.<br />

§ 10<br />

Wird der gesamte Waldbesitz, auf den sich der Vertrag bezieht, veräußert, so erlischt der Vertrag mit dem Tage des Übergangs von<br />

Besitz und Nutzen im Wald.<br />

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

Dieser Vertrag ersetzt den Vertrag vom ....................................<br />

§ 11<br />

§ 12<br />

Der Vertreter des <strong>Freistaat</strong>es Thüringen Der Vertreter der Stadt / Gemeinde *)<br />

- Landesforstverwaltung -<br />

................................., den................................ ................................., den ........................<br />

_____________________<br />

*) Nichtzutreffendes streichen<br />

(Siegel)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!