Mustervertrag zur 5. DVO ThürWaldG - Freistaat Thüringen
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9. Schadensermittlungen und Waldwertschätzungen sowie<br />
10. die Baumschau.<br />
Die Durchführung der jährlichen Baumschauen kann im Rahmen des Beförsterungsvertrages ohne zusätzliche Kosten im Auftrag<br />
der Gemeinde durch das Forstamt mit übernommen werden. Die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bleibt davon unberührt.<br />
Die Wahrnehmung dieser Maßnahmen, vorrangig der Holzverkauf, die Vergabe von Forstbetriebsarbeiten sowie die Beschaffung<br />
von Geräten und Materialien können mit dem Forstamt in § 6 dieses Vertrages zusätzlich vereinbart werden.<br />
§ 6<br />
Sonstige Vereinbarungen<br />
..................................................................................................................................................................................................................<br />
..................................................................................................................................................................................................................<br />
..................................................................................................................................................................................................................<br />
..................................................................<br />
§ 7<br />
(1) Für die Durchführung des forsttechnischen Betriebes zahlt die Stadt/Gemeinde *) nach § 1 Abs. 1 der <strong>5.</strong> <strong>DVO</strong> ThürWaldG einen<br />
jährlichen Kostenbeitrag in Höhe von ................................. Euro.<br />
(2) Der Kostenbeitrag ist zum 1. Juli eines jeden Vertragsjahres nach Aufforderung an die darin angegebene Zahlstelle zu zahlen.<br />
Liegt der Vertragsbeginn nach dem 1. Juli, ist umgehend nach Aufforderung zu zahlen.<br />
§ 8<br />
(1) Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt am ............................ Sie beträgt vier Jahre, gerechnet ab dem 1. Januar des auf den<br />
Vertragsabschluß folgenden Kalenderjahres. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um weitere vier Jahre, wenn der Vertrag nicht<br />
bis spätestens ein Jahr vor Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Der <strong>Freistaat</strong><br />
Thüringen - Landesforstverwaltung - sowie die Stadt/Gemeinde *) sind <strong>zur</strong> Kündigung oder Änderungskündigung berechtigt,<br />
sofern sich die für diesen Vertrag maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere des Thüringer Waldgesetzes oder der Fünften<br />
Durchführungsverordung zum Thüringer Waldgesetz ändern und sich die Änderung auf den Vertrag auswirkt.<br />
(2) Bei Anpassung an neue Kostenbeiträge infolge der Erhöhung der persönlichen und sachlichen Verwaltungsausgaben wird den<br />
Verträgen über die forsttechnische Leitung / den forsttechnischen Betrieb jeweils der neueste Flächenstand zugrunde gelegt. Die<br />
Kostenbeiträge werden ab 1. Januar 1998 alle vier Jahre angepaßt.<br />
Die Frist beginnt mit dem In-Kraft-Treten der jeweiligen Rechtsänderung.<br />
§ 9<br />
Das Forstamt haftet gegenüber der Stadt/Gemeinde*) nicht für Schäden, die dieser bei der Durchführung der forsttechnischen Leitung/des<br />
forsttechnischen Betriebs* entstehen, es sei denn, diese werden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bediensteten<br />
des Forstamts hervorgerufen.<br />
§ 10<br />
Wird der gesamte Waldbesitz, auf den sich der Vertrag bezieht, veräußert, so erlischt der Vertrag mit dem Tage des Übergangs von<br />
Besitz und Nutzen im Wald.<br />
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />
Dieser Vertrag ersetzt den Vertrag vom ....................................<br />
§ 11<br />
§ 12<br />
Der Vertreter des <strong>Freistaat</strong>es Thüringen Der Vertreter der Stadt / Gemeinde *)<br />
- Landesforstverwaltung -<br />
................................., den................................ ................................., den ........................<br />
_____________________<br />
*) Nichtzutreffendes streichen<br />
(Siegel)