Finanzhaushalt - Kanton Basel-Landschaft
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Statistisches Amt<br />
<strong>Kanton</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Landschaft</strong><br />
• Nachtragskredite (§ 162 GemG):<br />
Unter Vorbehalt seiner Finanzkompetenz hat der Gemeinderat einen<br />
Nachtragskredit einzuholen, wenn:<br />
a. das Budget eine Ausgabe nicht vorsieht, für welche dieser Rechtsgrundlage<br />
sein muss;<br />
b. das Budget eine ungenügende Höhe für eine Ausgabe aufweist, für<br />
welche dieser Rechtsgrundlage ist;<br />
c. eine Sondervorlage einen ungenügenden Ausgabenbetrag aufweist.<br />
Nachtragskredite, die in die Finanzkompetenz der Gemeindekommission<br />
fallen, dürfen von dieser beschlossen werden.<br />
… (Dringlichkeit aufgehoben)<br />
Nachtragskredite gemäss Buchstabe b gelten mit der Genehmigung der<br />
Jahresrechnung als beschlossen.<br />
HRM2-Veranstaltung für Finanzverwalter<br />
7. März 2013<br />
Ausgabenrecht Folie 9