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Finanzhaushalt - Kanton Basel-Landschaft

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Statistisches Amt<br />

<strong>Kanton</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Landschaft</strong><br />

• Nachtragskredite (§ 162 GemG):<br />

Unter Vorbehalt seiner Finanzkompetenz hat der Gemeinderat einen<br />

Nachtragskredit einzuholen, wenn:<br />

a. das Budget eine Ausgabe nicht vorsieht, für welche dieser Rechtsgrundlage<br />

sein muss;<br />

b. das Budget eine ungenügende Höhe für eine Ausgabe aufweist, für<br />

welche dieser Rechtsgrundlage ist;<br />

c. eine Sondervorlage einen ungenügenden Ausgabenbetrag aufweist.<br />

Nachtragskredite, die in die Finanzkompetenz der Gemeindekommission<br />

fallen, dürfen von dieser beschlossen werden.<br />

… (Dringlichkeit aufgehoben)<br />

Nachtragskredite gemäss Buchstabe b gelten mit der Genehmigung der<br />

Jahresrechnung als beschlossen.<br />

HRM2-Veranstaltung für Finanzverwalter<br />

7. März 2013<br />

Ausgabenrecht Folie 9

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