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Finanzhaushalt - Kanton Basel-Landschaft

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Statistisches Amt<br />

<strong>Kanton</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Landschaft</strong><br />

• Trennungsverbot:<br />

Keine künstliche Aufteilung von Ausgaben, um ein Referendum<br />

auszuschliessen oder um nur ein fakultatives zu erreichen.<br />

Zusammenzurechnen sind Ausgaben, die wesensmässig in einem<br />

sachlichen Zusammenhang oder vollzugsmässig in einem zeitlichen<br />

Zusammenhang stehen.<br />

• Vermengungsverbot:<br />

Eine Ausgabe darf nicht mehrere, von einander unabhängige Gegenstände<br />

umfassen, damit die Stimmberechtigten nicht auch B zustimmen<br />

müssen, wenn sie nur A wollen, und umgekehrt.<br />

HRM2-Veranstaltung für Finanzverwalter<br />

7. März 2013<br />

Ausgabenrecht Folie 11

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