Finanzhaushalt - Kanton Basel-Landschaft
Finanzhaushalt - Kanton Basel-Landschaft
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Statistisches Amt<br />
<strong>Kanton</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Landschaft</strong><br />
1. Was ist eine gesunde Finanzpolitik<br />
Altes Gesetz:<br />
„Mittelfristiges Haushaltsgleichgewicht“<br />
Neues Gesetz (§ 40 Abs. 1 Ziff. 4 GemG):<br />
Die Gemeinde führt einen auf die Dauer ausgeglichenen <strong>Finanzhaushalt</strong>.<br />
Die neue finanzpolitische Prämisse soll den nachhaltigen Bestand der<br />
Gemeinde sicherstellen:<br />
• Mittelfristig Aufwandüberschüsse bei hohem Eigenkapital bedingt<br />
möglich<br />
• Mittelfristig Ertragsüberschüsse bei tiefem oder negativem Eigenkapital<br />
(Bilanzfehlbetrag) zwingend<br />
HRM2-Veranstaltung für Finanzverwalter<br />
7. März 2013<br />
Ausgeglichenheit des <strong>Finanzhaushalt</strong>s und Finanzaufsicht Folie 2