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Finanzhaushalt - Kanton Basel-Landschaft

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Statistisches Amt<br />

<strong>Kanton</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Landschaft</strong><br />

1. Was ist eine gesunde Finanzpolitik<br />

Altes Gesetz:<br />

„Mittelfristiges Haushaltsgleichgewicht“<br />

Neues Gesetz (§ 40 Abs. 1 Ziff. 4 GemG):<br />

Die Gemeinde führt einen auf die Dauer ausgeglichenen <strong>Finanzhaushalt</strong>.<br />

Die neue finanzpolitische Prämisse soll den nachhaltigen Bestand der<br />

Gemeinde sicherstellen:<br />

• Mittelfristig Aufwandüberschüsse bei hohem Eigenkapital bedingt<br />

möglich<br />

• Mittelfristig Ertragsüberschüsse bei tiefem oder negativem Eigenkapital<br />

(Bilanzfehlbetrag) zwingend<br />

HRM2-Veranstaltung für Finanzverwalter<br />

7. März 2013<br />

Ausgeglichenheit des <strong>Finanzhaushalt</strong>s und Finanzaufsicht Folie 2

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