Gemeindezeitung März 2013 - Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld
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KROTTENDORF-GAISFELD<br />
Recht aktuell<br />
Rechtsanwalt Mag. Werner Diebald<br />
ARBEITSRECHT<br />
Auch Kündigungen und Entlassungen können angefochten werden!<br />
In meinem heutigen Artikel möchte ich<br />
ein Thema aus dem Bereich Arbeitsrecht<br />
näher erläutern, nämlich einerseits<br />
die Unterscheidung zwischen Kündigungen<br />
und Entlassungen von Mitarbeitern<br />
bzw. die Frage behandeln, dass in gewissen<br />
Fällen auch Kündigungen und<br />
Entlassungen seitens des Mitarbeiters<br />
beim Arbeitsgericht angefochten werden<br />
können.<br />
Zur Unterscheidung Kündigung/Entlassung:<br />
Landläufig werden oft die Begriffe „Kündigung“<br />
bzw. „Entlassung“ verwechselt<br />
bzw. ist der rechtliche Unterschied vielen<br />
Menschen nicht bekannt.<br />
Kündigung:<br />
Von einer Kündigung spricht man, wenn<br />
der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das<br />
Arbeitsverhältnis zum nächstgelegenen<br />
Kündigungstermin auflösen will und dabei<br />
auch die gesetzlich oder<br />
kollektivvertraglich vorgesehene Kündigungszeit<br />
eingehalten wird.<br />
Eine derartige Auflösung durch eine<br />
Kündigung hat nichts mit Verfehlungen<br />
oder sonstigen Verstößen des Arbeitnehmers<br />
zu tun; gekündigt werden kann<br />
unter Einhaltung der jeweiligen Fristen<br />
und Termine ohne Angabe von irgendwelchen<br />
Gründen!<br />
Entlassung:<br />
Von einer Entlassung spricht man, wenn<br />
der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen<br />
des Vorliegens eines schwerwiegenden<br />
Verstoßes (Entlassungsgrund)<br />
sofort vom Dienst freistellt.<br />
Hier muss der Arbeitgeber keine Termine<br />
und Fristen einhalten, weil er die Auffassung<br />
vertritt, dass ein schwerwiegender<br />
Verstoß vorliegt, der es ihm unmöglich<br />
macht, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.<br />
Anfechtung von Kündigungen und<br />
Entlassungen:<br />
Vielfach unbekannt ist, dass ein gekündigter<br />
oder vom Arbeitgeber fristlos entlassener<br />
Arbeitnehmer unter gewissen<br />
Voraussetzungen die Möglichkeit hat,<br />
die Kündigung bzw. die fristlose Entlassung<br />
beim Arbeitsgericht anzufechten.<br />
Anfechtung bedeutet, der Arbeitnehmer<br />
bringt eine Klage beim Arbeitsgericht<br />
gegen den Arbeitgeber ein, in welcher<br />
er die Weiterbeschäftigung im Betrieb<br />
fordert. Kündigungen und Entlassungen<br />
können im Prinzip aus 2 Gründen angefochten<br />
werden:<br />
a) Wenn dem Arbeitgeber ein<br />
unerlaubtes Motiv für die Kündigung<br />
nachgewiesen werden kann.<br />
b) Wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt<br />
ist und der Arbeitnehmer<br />
RA Mag. Werner Diebald<br />
bereits 6 Monate beschäftigt ist.<br />
Die Praxis zeigt, dass häufig einer der<br />
beiden Kündigungsanfechtungsgründe<br />
beim Arbeitsgericht nachgewiesen werden<br />
kann, wobei allerdings nur sehr kurze<br />
Klagefristen nach Ausspruch der<br />
Kündigung bzw. der Entlassung bestehen.<br />
Wenn der Betriebsrat der Kündigung<br />
oder Entlassung nicht zugestimmt<br />
hat, ist in den meisten Fällen eine kurze<br />
14-tägige Klagefrist gegeben.<br />
Hat der Arbeitnehmer einen Rechtsschutz<br />
mit dem Baustein „Arbeitrecht“<br />
abgeschlossen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung<br />
sämtliche Kosten für<br />
ein derartiges Anfechtungsverfahren.<br />
Für allfällige Fragen zu diesem Thema<br />
stehe ich nach Terminvereinbarung zur<br />
Verfügung.<br />
Rechtsberatungstermine:<br />
Die Rechtsberatung findet immer montags am Nachmittag im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Krottendorf</strong>-<strong>Gaisfeld</strong><br />
statt. Um telefonische Voranmeldung (03143/22 22) wird gebeten.<br />
Die nächsten Rechtsberatungstermine bei Mag. Diebald sind:<br />
29. April <strong>2013</strong> 27. Mai <strong>2013</strong><br />
24. Juni <strong>2013</strong> 15. Juli <strong>2013</strong><br />
Seite 24<br />
<strong>März</strong> <strong>2013</strong>