25.12.2014 Aufrufe

Gemeindezeitung März 2013 - Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld

Gemeindezeitung März 2013 - Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld

Gemeindezeitung März 2013 - Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

KROTTENDORF-GAISFELD<br />

Recht aktuell<br />

Rechtsanwalt Mag. Werner Diebald<br />

ARBEITSRECHT<br />

Auch Kündigungen und Entlassungen können angefochten werden!<br />

In meinem heutigen Artikel möchte ich<br />

ein Thema aus dem Bereich Arbeitsrecht<br />

näher erläutern, nämlich einerseits<br />

die Unterscheidung zwischen Kündigungen<br />

und Entlassungen von Mitarbeitern<br />

bzw. die Frage behandeln, dass in gewissen<br />

Fällen auch Kündigungen und<br />

Entlassungen seitens des Mitarbeiters<br />

beim Arbeitsgericht angefochten werden<br />

können.<br />

Zur Unterscheidung Kündigung/Entlassung:<br />

Landläufig werden oft die Begriffe „Kündigung“<br />

bzw. „Entlassung“ verwechselt<br />

bzw. ist der rechtliche Unterschied vielen<br />

Menschen nicht bekannt.<br />

Kündigung:<br />

Von einer Kündigung spricht man, wenn<br />

der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das<br />

Arbeitsverhältnis zum nächstgelegenen<br />

Kündigungstermin auflösen will und dabei<br />

auch die gesetzlich oder<br />

kollektivvertraglich vorgesehene Kündigungszeit<br />

eingehalten wird.<br />

Eine derartige Auflösung durch eine<br />

Kündigung hat nichts mit Verfehlungen<br />

oder sonstigen Verstößen des Arbeitnehmers<br />

zu tun; gekündigt werden kann<br />

unter Einhaltung der jeweiligen Fristen<br />

und Termine ohne Angabe von irgendwelchen<br />

Gründen!<br />

Entlassung:<br />

Von einer Entlassung spricht man, wenn<br />

der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen<br />

des Vorliegens eines schwerwiegenden<br />

Verstoßes (Entlassungsgrund)<br />

sofort vom Dienst freistellt.<br />

Hier muss der Arbeitgeber keine Termine<br />

und Fristen einhalten, weil er die Auffassung<br />

vertritt, dass ein schwerwiegender<br />

Verstoß vorliegt, der es ihm unmöglich<br />

macht, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.<br />

Anfechtung von Kündigungen und<br />

Entlassungen:<br />

Vielfach unbekannt ist, dass ein gekündigter<br />

oder vom Arbeitgeber fristlos entlassener<br />

Arbeitnehmer unter gewissen<br />

Voraussetzungen die Möglichkeit hat,<br />

die Kündigung bzw. die fristlose Entlassung<br />

beim Arbeitsgericht anzufechten.<br />

Anfechtung bedeutet, der Arbeitnehmer<br />

bringt eine Klage beim Arbeitsgericht<br />

gegen den Arbeitgeber ein, in welcher<br />

er die Weiterbeschäftigung im Betrieb<br />

fordert. Kündigungen und Entlassungen<br />

können im Prinzip aus 2 Gründen angefochten<br />

werden:<br />

a) Wenn dem Arbeitgeber ein<br />

unerlaubtes Motiv für die Kündigung<br />

nachgewiesen werden kann.<br />

b) Wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt<br />

ist und der Arbeitnehmer<br />

RA Mag. Werner Diebald<br />

bereits 6 Monate beschäftigt ist.<br />

Die Praxis zeigt, dass häufig einer der<br />

beiden Kündigungsanfechtungsgründe<br />

beim Arbeitsgericht nachgewiesen werden<br />

kann, wobei allerdings nur sehr kurze<br />

Klagefristen nach Ausspruch der<br />

Kündigung bzw. der Entlassung bestehen.<br />

Wenn der Betriebsrat der Kündigung<br />

oder Entlassung nicht zugestimmt<br />

hat, ist in den meisten Fällen eine kurze<br />

14-tägige Klagefrist gegeben.<br />

Hat der Arbeitnehmer einen Rechtsschutz<br />

mit dem Baustein „Arbeitrecht“<br />

abgeschlossen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung<br />

sämtliche Kosten für<br />

ein derartiges Anfechtungsverfahren.<br />

Für allfällige Fragen zu diesem Thema<br />

stehe ich nach Terminvereinbarung zur<br />

Verfügung.<br />

Rechtsberatungstermine:<br />

Die Rechtsberatung findet immer montags am Nachmittag im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Krottendorf</strong>-<strong>Gaisfeld</strong><br />

statt. Um telefonische Voranmeldung (03143/22 22) wird gebeten.<br />

Die nächsten Rechtsberatungstermine bei Mag. Diebald sind:<br />

29. April <strong>2013</strong> 27. Mai <strong>2013</strong><br />

24. Juni <strong>2013</strong> 15. Juli <strong>2013</strong><br />

Seite 24<br />

<strong>März</strong> <strong>2013</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!