25.12.2014 Aufrufe

Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld

Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld

Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

20130327_104FG13_Pu_FWP3.07_Auflage.doc<br />

Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />

1. Rechtssituation/ Ausgangslage:<br />

Der gegenständliche Änderungsbereich liegt im Ortsteil <strong>Gaisfeld</strong> nordöstlich der Landesstraße<br />

B 70 und ist zwei- bzw. getrennt durch die Landesstraße B 70 dreiseitig von<br />

Bauland umgeben. Im siedlungspolitischen Interesse der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Krottendorf</strong>-<br />

<strong>Gaisfeld</strong> soll gem. den Zielsetzungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 3.00<br />

sowie der angestrebten planmäßigen Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur<br />

im Ortsteil <strong>Gaisfeld</strong> iVm den vorhandenen technischen Infrastruktureinrichtungen<br />

(Kanal, Wasser, Strom) die Festlegung von Bauland – Aufschließungsgebiet<br />

für Dorfgebiet (L(DO)) mit einer gebietstypischen Bebauungsdichte von 0,2-0,4<br />

(Grdst. Nr. 230/2 (Teilfl.), KG 63307 <strong>Gaisfeld</strong>) erfolgen.<br />

1.1 Bestimmungen des Regionalen Entwicklungsprogrammes für die Planungsregion Voitsberg:<br />

Das gegenständliche Planungsgebiet befindet sich gem. Plandarstellung des gelt. Regionalen<br />

Entwicklungsprogrammes für die Planungsregion Voitsberg, LGBl. Nr. 74/2008<br />

idF LGBl. Nr. 57/2010 im M 1:100.000 (Karte „Teilräume“) im Teilraum „außeralpinen<br />

Hügelland“, für welchen gem. § 3 (5) Ziele und Maßnahmen festgelegt sind:<br />

Das durch eine äußerst kleinteilige Durchmischung von Wald, Wiesen, Ackerland<br />

und landwirtschaftlichen Sonderkulturen charakterisierte vielfältige Erscheinungsbild<br />

der Landschaft ist zu erhalten.<br />

Ein zusammenhängendes Netz von großflächigen Freilandbereichen, Hochwasserabfluss-<br />

und Retentionsräumen und landschaftsraumtypischen Strukturelementen<br />

wie Uferbegleitvegetation, Hecken, Waldflächen, Waldsäumen und Einzelbäumen<br />

ist zu erhalten.<br />

Außerhalb von im Regionalplan bzw. im Rahmen der örtlichen Raumplanung<br />

festgelegten Siedlungsschwerpunkten sind großflächige Baulanderweiterungen,<br />

die – auch bei mehrmaligen Änderungen - insgesamt 3.000m² überschreiten,<br />

unzulässig. Die Festlegung von Baugebieten für die Erweiterung rechtmäßig bestehender<br />

Betriebe bleibt davon unberührt.<br />

Bei der Baukörpergestaltung ist die visuelle Sensibilität dieses Landschaftsraumes<br />

besonders zu berücksichtigen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die<br />

Einbindung der Gebäude in das Gelände – vor allem in Hanglagen – und in bestehende<br />

Bebauungsstrukturen als auch auf die Höhenentwicklung und die<br />

Farbgebung der Gebäude zu legen. Ein Seitenverhältnis der Grundrisse von annähernd<br />

1:2 ist anzustreben.<br />

Die obertägige Gewinnung mineralischer Rohstoffe ist unzulässig. Erweiterungen<br />

rechtmäßig bestehender Rohstoffgewinnungen bleiben davon unberührt.<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!