Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld
Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld
Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
20130327_104FG13_Pu_FWP3.07_Auflage.doc<br />
Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />
1. Rechtssituation/ Ausgangslage:<br />
Der gegenständliche Änderungsbereich liegt im Ortsteil <strong>Gaisfeld</strong> nordöstlich der Landesstraße<br />
B 70 und ist zwei- bzw. getrennt durch die Landesstraße B 70 dreiseitig von<br />
Bauland umgeben. Im siedlungspolitischen Interesse der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Krottendorf</strong>-<br />
<strong>Gaisfeld</strong> soll gem. den Zielsetzungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 3.00<br />
sowie der angestrebten planmäßigen Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur<br />
im Ortsteil <strong>Gaisfeld</strong> iVm den vorhandenen technischen Infrastruktureinrichtungen<br />
(Kanal, Wasser, Strom) die Festlegung von Bauland – Aufschließungsgebiet<br />
für Dorfgebiet (L(DO)) mit einer gebietstypischen Bebauungsdichte von 0,2-0,4<br />
(Grdst. Nr. 230/2 (Teilfl.), KG 63307 <strong>Gaisfeld</strong>) erfolgen.<br />
1.1 Bestimmungen des Regionalen Entwicklungsprogrammes für die Planungsregion Voitsberg:<br />
Das gegenständliche Planungsgebiet befindet sich gem. Plandarstellung des gelt. Regionalen<br />
Entwicklungsprogrammes für die Planungsregion Voitsberg, LGBl. Nr. 74/2008<br />
idF LGBl. Nr. 57/2010 im M 1:100.000 (Karte „Teilräume“) im Teilraum „außeralpinen<br />
Hügelland“, für welchen gem. § 3 (5) Ziele und Maßnahmen festgelegt sind:<br />
Das durch eine äußerst kleinteilige Durchmischung von Wald, Wiesen, Ackerland<br />
und landwirtschaftlichen Sonderkulturen charakterisierte vielfältige Erscheinungsbild<br />
der Landschaft ist zu erhalten.<br />
Ein zusammenhängendes Netz von großflächigen Freilandbereichen, Hochwasserabfluss-<br />
und Retentionsräumen und landschaftsraumtypischen Strukturelementen<br />
wie Uferbegleitvegetation, Hecken, Waldflächen, Waldsäumen und Einzelbäumen<br />
ist zu erhalten.<br />
Außerhalb von im Regionalplan bzw. im Rahmen der örtlichen Raumplanung<br />
festgelegten Siedlungsschwerpunkten sind großflächige Baulanderweiterungen,<br />
die – auch bei mehrmaligen Änderungen - insgesamt 3.000m² überschreiten,<br />
unzulässig. Die Festlegung von Baugebieten für die Erweiterung rechtmäßig bestehender<br />
Betriebe bleibt davon unberührt.<br />
Bei der Baukörpergestaltung ist die visuelle Sensibilität dieses Landschaftsraumes<br />
besonders zu berücksichtigen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die<br />
Einbindung der Gebäude in das Gelände – vor allem in Hanglagen – und in bestehende<br />
Bebauungsstrukturen als auch auf die Höhenentwicklung und die<br />
Farbgebung der Gebäude zu legen. Ein Seitenverhältnis der Grundrisse von annähernd<br />
1:2 ist anzustreben.<br />
Die obertägige Gewinnung mineralischer Rohstoffe ist unzulässig. Erweiterungen<br />
rechtmäßig bestehender Rohstoffgewinnungen bleiben davon unberührt.<br />
6