Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld
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20130327_104FG13_Pu_FWP3.07_Auflage.doc<br />
Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
(3) Ergänzend erfolgt eine Anpassung der ersichtlich zu machenden Hochwasserabflussgebiete<br />
der Kainach, basierend auf der approbierten Abflussuntersuchung, Einmündung<br />
Oswaldbach bis Mündung, Fluss KM 0+000 bis 56+000, verfasst von der Ziviltechnikergemeinschaft<br />
werner consult vom 01.03.2013, GZ: 210 085.<br />
§3<br />
PRIVATWIRTSCHAFTLICHE MASSNAHMEN<br />
Für die neu als Bauland festgelegte Fläche gem. § 2 (1) des gegenständlichen Wortlautes<br />
sind privatwirtschaftliche Maßnahmen gem. den Bestimmungen des § 35 Stmk. ROG 2010<br />
zwischen dem Grundstückseigentümer und der <strong>Gemeinde</strong> abzuschließen und diese dem Verfahrensakt<br />
zur Genehmigung beizulegen.<br />
§4<br />
AUFLAGE / RECHTSKRAFT<br />
(1) Der am 28.03.2013 vom <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Krottendorf</strong>-<strong>Gaisfeld</strong> beschlossene<br />
Entwurf der Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 3.07 „<strong>Gaisfeld</strong>“<br />
liegt in der Zeit von ………………………………. bis …………………………. (mind. 8 Wochen)<br />
zur öffentlichen Einsichtnahme auf.<br />
(2) Nach Endbeschluss am …………………………… und Genehmigung durch die Steiermärkische<br />
Landesregierung und den auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden<br />
Tag erwächst die gegenständliche Änderung in Rechtskraft.<br />
Für den <strong>Gemeinde</strong>rat:<br />
Der Bürgermeister<br />
Johann Feichter<br />
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