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Download Stellungnahme DGB zu Anträgen der Opposition

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Deutscher<br />

Gewerk<br />

rkschaftsbun<br />

schaftsbund<br />

06.05.2013<br />

Seite 10<br />

lassung <strong>der</strong> Gewährung von Ruhezeiten, son<strong>der</strong>n auch die Entgegennahme von Arbeitsleistungen<br />

in <strong>der</strong> Ruhezeit bußgeldbewehrt ist.<br />

Zudem bedarf die dienstplanmäßige Gestaltung von geteilten Schichten, die insbeson<strong>der</strong>e<br />

in den Bereichen persönlicher Dienstleistungen (ambulante Pflege, Assistenzdienste,<br />

usw.) o<strong>der</strong> dem Reinigungsgewerbe häufig an<strong>zu</strong>treffen ist, einer gesetzlichen<br />

Regulierung.<br />

Überstunden sowie Schicht- und Wochenendarbeit sind – soweit tarifliche<br />

Regelungen nicht bestehen - auch über rechtliche Regelungen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>drängen. Das<br />

System <strong>der</strong> Ausgleichszeiträume für Überstunden, Schicht- und Wochenendarbeit<br />

muss im Interesse des Gesundheitsschutzes strikter gefasst werden. Dabei sind auch<br />

gesetzliche Vorgaben für Zuschläge auf Mehr-, Schicht- und Nachtarbeit erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Möglichkeiten, die Umset<strong>zu</strong>ng aus <strong>der</strong> Nacht- in die Tagschicht (§ 6 Abs. 4 Ziff. 2<br />

und 3) verlangen <strong>zu</strong> können, sind <strong>zu</strong> erweitern.<br />

Der <strong>DGB</strong> hält es wie die antragstellende Fraktion für sinnvoll, die Beschwerde- und<br />

Einspruchsmöglichkeiten <strong>der</strong> Beschäftigten <strong>zu</strong> stärken.<br />

Zentral ist weiterhin die For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Fraktion DIE LINKE, dass fehlende o<strong>der</strong> mangelnde<br />

Gefährdungsbeurteilungen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden müssen.<br />

Entsprechende Sanktionsgrundlagen sind überfällig (vgl. hier<strong>zu</strong> Ausführungen unter<br />

II. 1).<br />

Der Antrag <strong>der</strong> Fraktion DIE LINKE hebt auch <strong>zu</strong> Recht hervor, dass die gesundheitsgefährdende<br />

Arbeitsverdichtung häufig etwas mit dem Personaleinsatz bzw. <strong>der</strong><br />

Personalbemessung <strong>zu</strong> tun haben. Eine einheitliche Personalbemessung in Krankenhäusern<br />

geht daher in die richtige Richtung, würde <strong>zu</strong> einer besseren Versorgung<br />

<strong>der</strong> Patientinnen und Patienten führen und hätte eine Pilotfunktion für an<strong>der</strong>e Branchen.<br />

Der Antrag thematisiert richtigerweise <strong>zu</strong>dem, dass betriebliche Interessenvertretungen<br />

eine wichtige Rolle bei <strong>der</strong> Umset<strong>zu</strong>ng gesundheitsschützen<strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />

spielen müssen. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten aus<strong>zu</strong>dehnen<br />

auf wirtschaftliche Steuerungsmethoden, die die Gesundheit z. B. durch Erhöhung<br />

des Drucks auf die Beschäftigten beeinflussen können, ist deshalb ein wichtiger Ansatz.<br />

Sinnvoll erscheint es auch, Fragen <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Arbeitsaufgabe, <strong>der</strong> Arbeitsorganisation<br />

und <strong>der</strong> Arbeitsumgebung deutlicher als bisher <strong>der</strong> erzwingbaren<br />

Mitbestimmung <strong>zu</strong> unterwerfen. Darüber hinaus ist ein umfassendes Mitbestimmungsrecht<br />

bei <strong>der</strong> Betrieblichen Gesundheitsför<strong>der</strong>ung durch Aufnahme in § 87 I Nr.<br />

7 BetrVG <strong>zu</strong> realisieren.

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