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Download Stellungnahme DGB zu Anträgen der Opposition

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Deutscher<br />

Gewerk<br />

rkschaftsbun<br />

schaftsbund<br />

06.05.2013<br />

Seite 7<br />

suchen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie<strong>der</strong>um benötigen bei komplexen<br />

Hilfebedarfen ein Fallmanagement, das bei einem fe<strong>der</strong>führenden Leistungsträger<br />

angesiedelt werden sollte und das für die betroffenen Menschen einen umfassenden<br />

Unterstüt<strong>zu</strong>ngsprozess mit dem Ziel <strong>der</strong> möglichst weitgehenden Teilhabe organisiert.<br />

Beide Beratungsinstrumente sind schon jetzt im SGB IX angelegt, müssen aber gesetzgeberisch<br />

geschärft werden, damit sie in <strong>der</strong> Praxis „ankommen“.<br />

Der <strong>DGB</strong> unterstützt den Vorschlag eines verstärkten Mitbestimmungsrechts bei<br />

<strong>der</strong> Gestaltung des Arbeitsplatzes und bei <strong>der</strong> Betrieblichen Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />

(II.1.d). Die Akzeptanz entsprechen<strong>der</strong> Maßnahmen bei den Beschäftigten steigt,<br />

wenn ihre Vertretung an <strong>der</strong>en Gestaltung mitwirken konnte. Das Mitbestimmungsrecht<br />

in diesen Fragen sollte in § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz ausdrücklich<br />

erwähnt werden.<br />

Wenn ein klares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht, ist, wie von <strong>der</strong> SPD<br />

vorgeschlagen, eine Verpflichtung des Arbeitgebers <strong>zu</strong>m Betreiben Betrieblicher Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />

denkbar. Die flächendeckende Um- und Durchset<strong>zu</strong>ng des „klassischen“<br />

Arbeitsschutzes sollte aber erst einmal Vorrang haben, solange es hier noch<br />

so gravierende Defizite gibt.<br />

Unverzichtbar ist auch, dass <strong>der</strong> Antrag Sanktionen bei Verstößen gegen die<br />

Arbeitsschutzregeln und gegen die Pflicht <strong>zu</strong>r Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung<br />

vorsieht (II.1.f). Allerdings kann die Ersatzvornahme <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

durch Dritte – also nicht dem Arbeitgeber – nicht das primäre Durchset<strong>zu</strong>ngsmittel<br />

sein. Gefährdungsbeurteilungen haben den Sinn, dass daraus Maßnahmen des Arbeitsschutzes<br />

abgeleitet werden, bei denen die Arbeitgeber selbst aktiv werden müssen.<br />

Als praktikable Sanktionen kommen deswegen Bußgel<strong>der</strong> in Frage, verbunden<br />

mit Aufklärung und Beratung.<br />

Positiv <strong>zu</strong> bewerten ist die Hervorhebung <strong>der</strong> Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie<br />

durch die SPD-Fraktion (II. 2.d). Das 3. GDA-Ziel <strong>zu</strong> psychischen<br />

Belastungen bietet auch aus gewerkschaftlicher Sicht einen geeigneten Rahmen für<br />

Aktivitäten des Staates, <strong>der</strong> Sozialversicherungszweige und <strong>der</strong> Sozialpartner. Die<br />

Gewerkschaften werden den Prozess daher im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten<br />

und Aufgaben unterstützen. Allerdings müssen die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter<br />

gestärkt werden. Deshalb unterstützt <strong>der</strong> <strong>DGB</strong> die For<strong>der</strong>ung, dass die personelle<br />

Ausstattung <strong>der</strong> Gewerbeaufsichtsämter wie<strong>der</strong> verbessert und die Aufsichtspersonen<br />

ausreichend qualifiziert werden müssen. Der Bund ist dringend aufgefor<strong>der</strong>t,<br />

im Rahmen <strong>der</strong> GDA sowie <strong>der</strong> ASMK da<strong>zu</strong> Gespräche mit den Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

<strong>zu</strong> führen.

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