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(2,16 MB) - .PDF - Zell am Pettenfirst

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Die Rechtswitus<strong>am</strong>ke,t dieser l,Vassefgebührenodnung - Anderung beginnt mit dem Abtauf del<br />

Kundmachungstrist folgenden Tag, lrühestens jedoch mit 01. Jänner 2012.<br />

Der Bihgermeistet:<br />

(Maximilian Do bergeo<br />

Verotdnung<br />

des Gemeindentes der Gemeinde <strong>Zell</strong><strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> vom 13.12.2011 mit der die<br />

Ka n a lg e b ü h re n o rd n u n g<br />

neu arlassen mit der Verotdnung vom 13. Dezember 2005 geändert wird:<br />

S 2 Abs. t hat zu lauten:<br />

(1) Die Kanalanschlussgebühr beträgt ftir die an das gemeindaeigene öffentliche Kanalnetz<br />

angesch/ossenen Grundstücke, Euro 21,93 üo Quadmtmeter der Bemessungsgrundlage<br />

nach Abs. 2, mindestens aber Eurc 3.289,O0.<br />

S 5 Abs. 2 hat zu lauten:<br />

4 Die fßnalbeniiturvsgebütu betägt fu ieden Kubikneler Wasser det nit geeichten Wassenähle4n)<br />

rcgistieden Wassemenge, welche aus der geneindeeigenen öffentlichen WasseMetsorgungsanlage, den<br />

Veßoryungsnetz des WLV ,Haus cl

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