(2,16 MB) - .PDF - Zell am Pettenfirst
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Die schadensfreie Bespielbarkeit des Fußballplatzes muss vom SV Grün-Weiss <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong><br />
festgestellt werden.<br />
Vor Beginn der Nutzungsvereinbarung wird von der Gemeinde Ungenach, der Gemeinde <strong>Zell</strong> <strong>am</strong><br />
<strong>Pettenfirst</strong> und dem SV Grün-Weiss <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> gemeins<strong>am</strong> eine schriftliche<br />
Beweisaufnahme (Fotodokumentation) über den Zustand der Anlage erstellt.<br />
Die Fußballkabinen sind in der trainings- und spielfreien Zeit ordnungsgemäß abzuschließen.<br />
Schlüssel dürfen nur an vom SV Grün-Weiss <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> befugte Personen weitergegeben<br />
weroen.<br />
Seitens des SV Grün-Weiss <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> Pettenflrst sind alle einschlägigen rechtlichen Bestimmungen<br />
einzuhalten (zB auch betreffend Jugendschutz, Ausschank von Alkohol, etc.)<br />
Soweit erforderlichat der SV Grün-Weiss <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> bei größeren Veranstaltungen des SV<br />
Grün-Weiss <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> für einen Ordner- und Sicherheitsdienst Sorge zu tragen.<br />
Der SV Grün-Weiss <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> haftet für sämtliche im Zus<strong>am</strong>menhang mit der<br />
vertragsgegenständlichen Nutzung stehenden Angelegenheiten und hat die Gemeinde Ungenach<br />
von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.<br />
2. Pflege und Reinigung der zur Nutzung überlassenen Anlagen<br />
Für die Pflege und Reinigung der ges<strong>am</strong>ten Sportanlage (Fußballplatz, Fußballkabine, Tribüne) ist<br />
während der Vertragsdauer zur Gänze der SV Grün-Weiss <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> Pettenflrst auf eigene Kosten<br />
zuständig. Speziell nach den Fußballspielen ist der Plalz, die Tribüne, die Sanitäranlagen, etc. und<br />
soweit erforderlich auch das umliegende Areal (z.B Parkflächen) umgehend (noch <strong>am</strong> selben Tag,<br />
bei Abendveranstaltungen spätestens <strong>am</strong> Vormittag des nachfolgenden Tages) gründlich zu<br />
säubern.<br />
Auch die Platzbetreuung (Markierung, Walzen etc.) wird zur Gänze vom SV Grün-Weiss <strong>Zell</strong> <strong>am</strong><br />
Pettenf irst übernommen.<br />
Ausgenommen hiervon ist das Mähen des Fußballplatzes, welches von der Gemeinde Ungenach<br />
grundsätzlich I xwöchentlich (außer beiextremen Witterungsverhältnissen) übernommen wird.<br />
Werden Reinigungsarbeiten nicht ordnungsgemäß und zeitgerecht durchgeführt, ist die cemeinde<br />
Ungenach berechtigt, dies auf Kosten des SV Grün-Weiss <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> nach vorheriger<br />
Rücksprache mit diesem selbst durchzuführen oder zu veranlassen.<br />
3. Nutzungsentgelt<br />
Die Gemeinde <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> entnchtet an die Gemeinde Ungenach ein Nutzungsentgelt<br />
Kalenderjahr in Höhe von '1.800,00<br />
pro<br />
(brutto), welches <strong>am</strong> 1. Märzjeden Jahres fällig ist.<br />
Am Fußballplatz und den anderen zur Nutzung überlassenen Anlagen entstandene Schädensrnd<br />
von der Gemeinde <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> (SV GW) ehest, spätestens jedoch (2.B. wenn wegenoer<br />
Witterung nicht anders möglich) vor einer weiteren Benutzung zu beheben.<br />
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten<br />
Vandalismus außerhalb des Sportbetriebes (wird durch den Besitzer getragen)<br />
4. Nutzung durch die Gemeinde Ungenach<br />
Die Gemeinde Ungenach ist berechtigt, die Sportanlage zu trainings- und spielfreien Zeiten<br />
entgeltfreizu nutzen.<br />
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