Der Erkennungsdienst
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Der Erkennungsdienst
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Beim Verdächtigen<br />
Befugnis/<br />
Rechtsgrundlagen<br />
• § 163b Abs. 1 StPO<br />
zur Feststellung der Identität wenn die Identität sonst<br />
nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten<br />
festgestellt werden kann<br />
• Gefahrenabwehr<br />
für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten wenn<br />
nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller<br />
Umstände des Einzelfalls - insbesondere wegen der Art<br />
und Ausführung der Tat sowie der Persönlichkeit des<br />
Verdächtigen - die Gefahr der Wiederholung besteht