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Der Erkennungsdienst

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Befugnis/<br />

Rechtsgrundlagen<br />

• Ed-Behandlungen von Kindern sind nur unter Beachtung<br />

der PDV 382 “Bearbeitung von Jugendsachen bei der<br />

Polizei” zulässig.<br />

Soweit Kinder erkennungsdienstlich behandelt werden, ist<br />

dies nur nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit gemäß<br />

BBPolG bzw. § 163b Abs. 2 StPO möglich<br />

• Ed-Maßnahmen bei unbekannten Toten<br />

richten sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls.<br />

Die PDV 389 “Vermisste, unbekannte Tote, unbekannte<br />

hilflose Personen” ist zu beachten.

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