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verändernden Marktanforderungen ausgerichtet. Sie erschweren damit<br />

eine langfristige Planung zur Qualifizierung von Mitarbeitern. Jedoch ist<br />

angesichts der sich dramatisch entwickelnden Wirtschaftskrise zu beobachten,<br />

dass im Zusammenhang mit Kurzarbeit, wie auch im Rahmen<br />

des Konjunkturpaketes II, verstärkt auf Weiterbildung gesetzt wird. Der<br />

Begriff Bildung scheint sich aus dem engen Korsett von Schul- und Lehrausbildung<br />

zunehmend zu befreien. Bildung wird zu einem wichtigen Faktor<br />

in der Arbeitswelt. Im Rahmen zukunftsorientierter PE wird deshalb<br />

darauf zu achten sein, dass nun deutlich stärker der Mitarbeiter mitbestimmt,<br />

welche Qualifizierungen er eher am Arbeitsplatz benötigt. Hier<br />

muss der Unternehmer auf ein selbstverantwortliches und selbstgesteuertes<br />

Lernen seiner Mitarbeiter setzen und vertrauen. Mitarbeiter müssen<br />

dazu motiviert werden, offener mit ihren eigenen „Wissens- und Kompetenzdefiziten“<br />

umzugehen und sich sozusagen des „Nichtwissens“ am<br />

Arbeitsplatz zu outen. In Zukunft sollten sanktionsfreie Verfahren in einem<br />

„Neutralen Prozess zur maximalen Bestimmung von Nichtwissen“ in beruflichen<br />

Handlungsfeldern ihre Anwendung finden. Nur so kann in Abstimmung<br />

mit der Unternehmensleitung gezielt gefördert werden. Dies<br />

setzt ein gut funktionierendes Ausbildungs-, Bildungs- und Weiterbildungsmanagement<br />

voraus.<br />

Im Folgenden soll daher thematisch die Diskussion um die Definition der<br />

PE unter dem Aspekt der Bildung und Weiterqualifizierung in Unternehmen<br />

aufgenommen werden. PE mit dem Ziel der Verfolgung unternehmerischer<br />

Ziele im Wettbewerbskontext verschiedener Unternehmen ist ohne<br />

die Absicht, Weiterqualifizierung von Mitarbeitern in Unternehmen zu<br />

fördern und umzusetzen, nicht denkbar. Unternehmerische Weiterentwicklung<br />

ist unvereinbar mit der Ansicht, dass dies ohne Förderprogramme<br />

zur Weiterqualifizierung bestehender Personalbestände möglich ist.<br />

Förderung von Employabilty als vornehmste Aufgabe<br />

von Bildungsdienstleistern<br />

In neuerer Zeit wird häufig in der Weiterbildung der Begriff „Employability“<br />

verwendet. Was verbirgt sich hinter diesem Begriff Unter Employability<br />

wird die Fähigkeit eines Individuums verstanden, sein Profil der beruflichen<br />

Handlungs- und Schlüsselkompetenzen (Engagement, Teamfähigkeit,<br />

Lernbereitschaft, Eigenverantwortung, Konfliktfähigkeit, Veränderungsbereitschaft)<br />

zu optimieren. Eine sehr stringente Übersetzung des<br />

Begriffs bedeutet, Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und weiterzuentwickeln.<br />

Es sollen also Fähigkeiten gefördert werden, die primär dem Erhalt<br />

des Arbeitsplatzes dienen. Das bedeutet, sich neuen Herausforderungen<br />

zu stellen und durch eigene Entscheidungen zukunftsgerichtete Karriereplanungen<br />

aktiv zu betreiben, um sich unabhängig von Marktschwankun-<br />

© Wolfgang Zastrozny, DEKRA Akademie GmbH<br />

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