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WaNDERN MiT HuND - autbaeck.de

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Foto: Andreas Dengs/pixelio<br />

Abwassergebühren<br />

für Haus & Garten<br />

Der 9. Senat <strong>de</strong>s Oberverwaltungsgerichts NRW hat durch Urteil vom 3. Dezember 2012 entschie<strong>de</strong>n,<br />

dass Frischwassermengen, die für die Gartenbewässerung verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sind, bei <strong>de</strong>r Berechnung<br />

von Schmutzwassergebühren in Abzug zu bringen sind. Die in <strong>de</strong>n Entwässerungsgebührensatzungen <strong>de</strong>r<br />

beklagten Stadt Bielefeld für die streitbefangenen Gebührenjahre 2007 bis 2010 enthaltene Regelung, nach <strong>de</strong>r<br />

erst Mengen über 20 cbm abgezogen wer<strong>de</strong>n (sog. Bagatellgrenze, die sich auch in <strong>de</strong>n Gebührensatzungen<br />

vieler an<strong>de</strong>rer Gemein<strong>de</strong>n fin<strong>de</strong>t), ist unwirksam. Auf die Klage eines Bielefel<strong>de</strong>r Grundstückseigentümers hob<br />

das Gericht <strong>de</strong>n Gebührenbescheid für die betreffen<strong>de</strong>n Jahre <strong>de</strong>shalb insoweit auf.<br />

In <strong>de</strong>r mündlichen Urteilsbegründung führte die Vorsitzen<strong>de</strong> aus: Bei <strong>de</strong>r Berechnung von Schmutzwassergebühren<br />

wer<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>m sog. Frischwassermaßstab die Schmutzwassermenge anhand <strong>de</strong>s vom Gebührenschuldner<br />

bezogenen Frischwassers berechnet. Dieser Wahrscheinlichkeitsmaßstab (wahrscheinlich wird so viel<br />

Wasser in die Abwasseranlage eingeleitet wie bezogen wor<strong>de</strong>n ist) sei zulässig, sofern die Satzung vorsehe,<br />

dass nachweislich <strong>de</strong>r Abwasseranlage nicht zugeführte Mengen – etwa im Falle gärtnerischer o<strong>de</strong>r gewerblicher<br />

Nutzung – abgezogen wer<strong>de</strong>n. Die Regelung einer Bagatellgrenze für die Abzugsmenge sei an <strong>de</strong>m verfassungsrechtlichen<br />

Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) zu messen. Eine Ungleichbehandlung sei danach nur zulässig,<br />

wenn sie sich durch hinreichend gewichtige sachliche Grün<strong>de</strong> rechtfertigen lasse. Das sei hier nicht <strong>de</strong>r Fall. Ein Gebührenpflichtiger,<br />

<strong>de</strong>r 20 cbm Wasser für die Gartenbewässerung verwen<strong>de</strong>, müsse dafür bis zu 59,40 Euro Schmutzwassergebühren<br />

entrichten, obwohl er die öffentliche Abwasseranlage<br />

nachweisbar insoweit nicht in Anspruch<br />

nehme. Der mit <strong>de</strong>r Berücksichtigung auch geringerer,<br />

tatsächlicher Abzugsmengen verbun<strong>de</strong>ne Verwaltungsaufwand<br />

rechtfertige diese Ungleichbehandlung<br />

nicht. Er könne durch sachgerechte Regelungen<br />

in <strong>de</strong>r Satzung eingegrenzt wer<strong>de</strong>n, zumal <strong>de</strong>r Nachweis<br />

<strong>de</strong>r Abzugsmengen <strong>de</strong>m Gebührenpflichtigen<br />

auferlegt wer<strong>de</strong>n könne. Der Senat hat die Revision<br />

zum Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen<br />

ist Nichtzulassungsbeschwer<strong>de</strong> möglich, über<br />

die das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht entschei<strong>de</strong>t. <br />

Aktenzeichen: 9 A 2646/11<br />

Gartentipps im Mai<br />

Sträucher, die im Frühjahr blühen, sollten am besten<br />

gleich nach <strong>de</strong>r Blüte geschnitten wer<strong>de</strong>n. Das<br />

Schnei<strong>de</strong>n von leicht »bluten<strong>de</strong>n« Bäumen mit einem<br />

starken Saftstrom, wie Ahorn und Birke, sollte während<br />

<strong>de</strong>r Wachstumssaison im Frühjahr auf keinen Fall erfolgen.<br />

Warten Sie damit bis November/Dezember.<br />

Säen Sie Möhren, Rote Beete, Sellerie, Porree und Zwiebeln im Mai. Die verschie<strong>de</strong>nen<br />

Blattformen und Farben eignen sich auch für ein schönes Zierbeet.<br />

Und pflanzen Sie Möhren und Zwiebeln immer abwechselnd, um Zwiebelfliegen<br />

zu bekämpfen.<br />

Foto: Alexandra H./pixelio<br />

Waldbröl · Tel. 01 75 / 406 40 77 · www.engelberth-baustoffe.<strong>de</strong><br />

4 autbäck 05 . 13

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