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Protokoll der Einwohnergemeinde-Versammlung Zuzgen

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<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />

_________________________________________________________________________________________________<br />

Einzonung des südöstlichen Teils obere Kirchgasse, Einzonung in Wohn- und Gewerbezone<br />

WG3 und Streichung <strong>der</strong> südlichen Hecke.<br />

d) Kulturobjekte<br />

Unterschutzstellung Drechslereikanal, d. h. Ergänzung Anhang B2 BNO als Kulturobjekt.<br />

Keine Unterschutzstellung Mühlekanal.<br />

Gemeindeammann Heinz Kim erläutert die Vorlage und zeigt die entsprechenden<br />

Plangrundlagen.<br />

Guido Sacher erwähnt die Gestaltungsplanpflicht und die Son<strong>der</strong>nutzungsplanpflicht.<br />

Er möchte wissen, was die Son<strong>der</strong>nutzungsplanpflicht bedeutet.<br />

Heinz Kim erklärt, dass die Gemeinde bei beiden Plänen an<strong>der</strong>e Massstäbe einsetzen<br />

kann als in <strong>der</strong> BNO. Beim Son<strong>der</strong>nutzungsplan, wie er beispielsweise in <strong>der</strong> Tierrüti<br />

o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Katzenhalde vorhanden ist, besteht keine Gestaltungsplanpflicht. Beim Gestaltungsplan<br />

muss aufgezeigt werden, wie die Häuser platziert werden, wie hoch sie<br />

sind, wie die Giebel aussehen, wie die Dachform ist, etc.. Der Gestaltungsplan hat auch<br />

mit dem Ortsbild zu tun. Die Gestaltungsplanpflicht ist im Baugesetz beschrieben. Sie<br />

ist eine Verschärfung des Son<strong>der</strong>nutzungsplanes. Im Bericht ist die Gestaltungsplanpflicht<br />

ebenfalls beschrieben. Es kann aber viel mehr Auflagen geben.<br />

Nachdem keine Fragen mehr gestellt werden, lässt Heinz Kim über die Anträge abstimmen.<br />

Abstimmungen<br />

Über die Anträge wird einzeln abgestimmt:<br />

a) Parzelle Nr. 1859 und Teil <strong>der</strong> Parzelle Nr. 1858 - Alte Sägerei<br />

Keine Umzonung <strong>der</strong> Parzellen o<strong>der</strong> Teilflächen, d. h. Beibehaltung <strong>der</strong> Gewerbezone<br />

mit einer Son<strong>der</strong>nutzungsplanpflicht. Die nördlich an die Parzelle Nr. 1859 angrenzende<br />

Parzelle Nr. 117 wird aus <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>nutzungsplanpflicht entlassen, d. h.<br />

Perimeter <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>nutzungsplanpflicht wird neu nur über die Parzellen Nr. 118,<br />

119, 120, 1858 und 1859 beibehalten.<br />

45 Stimmberechtigte stimmen dem Antrag zu. Niemand lehnt ihn ab.<br />

b) Parzelle Nr. 122 - Bummerten<br />

Umzonen des Gebiets "Bummerten" in die WG3 im nördlichen Teil und keine Umzonung<br />

des südöstlichen Teils in einer Tiefe von 30 m, d. h. <strong>der</strong> südöstliche Teil<br />

verbleibt in <strong>der</strong> Gewerbezone (G). Die gesamte Parzelle wird mit <strong>der</strong> Gestaltungsplanpflicht<br />

überlagert.<br />

37 Stimmberechtigte stimmen dem Antrag zu, 5 lehnen ihn ab.<br />

c) Parzelle Nr. 605 und neue Parzelle Nr. 1848 - obere Kirchgasse<br />

Keine Umzonung des nordwestlichen Teils obere Kirchgasse, d. h. Beibehaltung

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