Preisliste Price list Tarifs - Nicolai GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen ZWILLING J.A. Henckels AG<br />
1. Geltungsbereich<br />
1.1 Unsere nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />
gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen<br />
abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei<br />
denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen<br />
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender<br />
oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers<br />
die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufsbedingungen<br />
gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.<br />
2. Angebot und Vertragsabschluß<br />
2.1 Bestellungen werden für uns nur durch deren schriftliche oder ausdrückliche<br />
Bestätigung (auch durch Lieferschein oder Rechnung) verbindlich. Im<br />
übrigen bedürfen alle Vereinbarungen unserer schriftlichen Bestätigung.<br />
Entsprechendes gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.<br />
2.2 Die in Katalogen, <strong>Preis<strong>list</strong>e</strong>n oder in zum Angebot gehörenden Unterlagen<br />
enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen<br />
sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass<br />
sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet<br />
werden.<br />
3. Preise und Zahlungsbedingungen<br />
3.1 Preise verstehen sich bei Lieferung innerhalb Deutschland, falls nichts<br />
anderes vereinbart wird, ab Werk zuzüglich des am Tag der Lieferung<br />
gültigen Mehrwertsteuersatzes und ausschließlich Verpackung, Fracht<br />
usw. und Versicherung. Bei einem Bestellwert von unter EUR 300,00<br />
werden Versandspesen in Höhe von EUR 15,00 berechnet. Beträgt der<br />
Wert zwischen EUR 301,00 und EUR 1.000,00, fallen Versandspesen<br />
von EUR 6,50 an, ab einem Bestellwert von EUR 1.001,00 liefern wir<br />
porto- und verpackungsfrei.<br />
3.2 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum<br />
ohne Abzug zahlbar. Bei Zielüberschreitung sind wir ohne Mahnung<br />
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Kreditzinsen,<br />
mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen<br />
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Käufer ist<br />
jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns infolge des Zahlungsverzugs<br />
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei<br />
Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir,<br />
falls nichts anderes vereinbart ist, 3% Skonto unter der Voraussetzung,<br />
dass der Käufer nicht mit der Begleichung von Forderungen in Verzug ist.<br />
Im Falle verzögerter Zahlung können wir nach schriftlicher Mitteilung an<br />
den Käufer die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der<br />
Zahlungen einstellen.<br />
3.3 Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber.<br />
Diskont, Wechselspesen und Einzugskosten gehen zu Lasten des Käufers.<br />
Bei Wechselzahlungen gewähren wir keinen Skonto.<br />
3.4 Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung die Preise<br />
allgemein ermäßigen oder erhöhen, wird der am Tag des Versands<br />
gültige neue Preis berechnet. Falls sich der Preis erhöht, ist der Käufer<br />
berechtigt, innerhalb 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom<br />
Vertrag zurückzutreten.<br />
3.5 Der Käufer kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder<br />
von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen.<br />
3.6 Tritt nach Vertragsschluss eine erhebliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruchs<br />
wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse<br />
des Käufers ein, so können wir Vorauszahlung oder Sicherheit<br />
binnen angemessener Frist verlangen und die Leistung bis zur Erfüllung<br />
unseres Verlangens verweigern. Wir sind außerdem berechtigt, eingeräumte<br />
Zahlungsziele zu widerrufen. Bei Weigerung des Käufers oder<br />
fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten<br />
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.<br />
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4. Lieferung<br />
4.1 Liefer<strong>list</strong>en sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich<br />
vereinbart ist. Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig. Sie<br />
werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Vereinbarung eines festen<br />
Liefertermins hat uns der Käufer im Falle des Verzugs eine angemessene<br />
Nachfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung auch bis zum Ablauf der<br />
Nachfrist nicht, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.<br />
4.2 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung und<br />
ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist das Werk<br />
bzw. Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet<br />
ist. Sie verlängert sich angemessen, wenn die Voraussetzungen<br />
von Ziffer 4.5 vorliegen.<br />
4.3 Bei Sonderanfertigungen sind fertigungsbedingte Mehr- und Minderlieferungen<br />
innerhalb einer Toleranz von 10% der Gesamtauftragsmenge<br />
zulässig. Ihrem Umfang entsprechend ändert sich dadurch der<br />
Gesamtpreis.<br />
4.4 Bei Lieferverträgen auf Abruf sind uns, wenn nichts anderes vereinbart ist,<br />
verbindliche Mengen mindestens 3 Monate vor dem Liefertermin durch<br />
Abruf mitzuteilen. Im Falle des verspäteten Abrufs oder nachträglicher<br />
Änderungen des Abrufs hinsichtlich Zeit und Menge ist der Käufer<br />
verpflichtet, uns unsere dadurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.<br />
Dabei ist unsere Kalkulation maßgebend.<br />
4.5 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen,<br />
Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe und<br />
sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und trotz Anwendung der<br />
nach den Verhältnissen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbare<br />
Ereignisse – gleichgültig, ob sie bei uns oder unseren Vorlieferanten<br />
eintreten – befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer<br />
Wirkung von den Leistungspflichten. Wird durch die vorgenannten<br />
Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der<br />
Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten<br />
oder Schadensersatz verlangen kann. Treten die vorgenannten<br />
Hindernisse beim Käufer ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch<br />
für seine Abnahmeverpflichtung. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im<br />
Rahmen des zumutbaren dem anderen Teil derartige Hindernisse<br />
unverzüglich mitzuteilen.<br />
4.6 Können wir absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert<br />
werden kann, so werden wir den Käufer unverzüglich davon in<br />
Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen sowie nach Möglichkeit<br />
den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen.<br />
4.7 Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, nach<br />
Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder<br />
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.<br />
4.8 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand ab Werk oder<br />
Lager und auf Rechnung und die Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe<br />
an den Versandbeauftragten geht die Gefahr auf den Käufer über, und<br />
zwar auch, wenn wir die Anlieferung übernommen haben. Bei vom<br />
Käufer zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr<br />
bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über.<br />
4.9 Versandbereit gemeldete Ware ist vom Käufer unverzüglich zu übernehmen.<br />
Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden<br />
oder auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. Zu letzterem<br />
sind wir auch berechtigt, wenn der von uns übernommene Versand ohne<br />
unser Verschulden nicht durchgeführt werden kann. Eine Woche nach<br />
Beginn der Lagerung gilt die Ware als geliefert.<br />
4.10 Mangels besonderer Vereinbarung erfolgt die Wahl der Transportmittel<br />
und des Transportwegs nach unserem Ermessen. Für Beschädigungen<br />
und Verluste während des Transports haften wir nicht. Soweit nichts<br />
anderes vereinbart, versichern wir alle Waren gegen Transportschäden<br />
und sonstige Schäden und berechnen hierfür 1‰ des Warenwertes.