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Preisliste Price list Tarifs - Nicolai GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen ZWILLING J.A. Henckels AG<br />

1. Geltungsbereich<br />

1.1 Unsere nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />

gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen<br />

abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei<br />

denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen<br />

gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender<br />

oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers<br />

die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufsbedingungen<br />

gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.<br />

2. Angebot und Vertragsabschluß<br />

2.1 Bestellungen werden für uns nur durch deren schriftliche oder ausdrückliche<br />

Bestätigung (auch durch Lieferschein oder Rechnung) verbindlich. Im<br />

übrigen bedürfen alle Vereinbarungen unserer schriftlichen Bestätigung.<br />

Entsprechendes gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.<br />

2.2 Die in Katalogen, <strong>Preis<strong>list</strong>e</strong>n oder in zum Angebot gehörenden Unterlagen<br />

enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen<br />

sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass<br />

sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet<br />

werden.<br />

3. Preise und Zahlungsbedingungen<br />

3.1 Preise verstehen sich bei Lieferung innerhalb Deutschland, falls nichts<br />

anderes vereinbart wird, ab Werk zuzüglich des am Tag der Lieferung<br />

gültigen Mehrwertsteuersatzes und ausschließlich Verpackung, Fracht<br />

usw. und Versicherung. Bei einem Bestellwert von unter EUR 300,00<br />

werden Versandspesen in Höhe von EUR 15,00 berechnet. Beträgt der<br />

Wert zwischen EUR 301,00 und EUR 1.000,00, fallen Versandspesen<br />

von EUR 6,50 an, ab einem Bestellwert von EUR 1.001,00 liefern wir<br />

porto- und verpackungsfrei.<br />

3.2 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum<br />

ohne Abzug zahlbar. Bei Zielüberschreitung sind wir ohne Mahnung<br />

berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Kreditzinsen,<br />

mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen<br />

Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Käufer ist<br />

jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns infolge des Zahlungsverzugs<br />

kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei<br />

Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir,<br />

falls nichts anderes vereinbart ist, 3% Skonto unter der Voraussetzung,<br />

dass der Käufer nicht mit der Begleichung von Forderungen in Verzug ist.<br />

Im Falle verzögerter Zahlung können wir nach schriftlicher Mitteilung an<br />

den Käufer die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der<br />

Zahlungen einstellen.<br />

3.3 Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber.<br />

Diskont, Wechselspesen und Einzugskosten gehen zu Lasten des Käufers.<br />

Bei Wechselzahlungen gewähren wir keinen Skonto.<br />

3.4 Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung die Preise<br />

allgemein ermäßigen oder erhöhen, wird der am Tag des Versands<br />

gültige neue Preis berechnet. Falls sich der Preis erhöht, ist der Käufer<br />

berechtigt, innerhalb 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom<br />

Vertrag zurückzutreten.<br />

3.5 Der Käufer kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder<br />

von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen.<br />

3.6 Tritt nach Vertragsschluss eine erhebliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruchs<br />

wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse<br />

des Käufers ein, so können wir Vorauszahlung oder Sicherheit<br />

binnen angemessener Frist verlangen und die Leistung bis zur Erfüllung<br />

unseres Verlangens verweigern. Wir sind außerdem berechtigt, eingeräumte<br />

Zahlungsziele zu widerrufen. Bei Weigerung des Käufers oder<br />

fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten<br />

oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.<br />

85<br />

4. Lieferung<br />

4.1 Liefer<strong>list</strong>en sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich<br />

vereinbart ist. Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig. Sie<br />

werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Vereinbarung eines festen<br />

Liefertermins hat uns der Käufer im Falle des Verzugs eine angemessene<br />

Nachfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung auch bis zum Ablauf der<br />

Nachfrist nicht, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.<br />

4.2 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung und<br />

ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist das Werk<br />

bzw. Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet<br />

ist. Sie verlängert sich angemessen, wenn die Voraussetzungen<br />

von Ziffer 4.5 vorliegen.<br />

4.3 Bei Sonderanfertigungen sind fertigungsbedingte Mehr- und Minderlieferungen<br />

innerhalb einer Toleranz von 10% der Gesamtauftragsmenge<br />

zulässig. Ihrem Umfang entsprechend ändert sich dadurch der<br />

Gesamtpreis.<br />

4.4 Bei Lieferverträgen auf Abruf sind uns, wenn nichts anderes vereinbart ist,<br />

verbindliche Mengen mindestens 3 Monate vor dem Liefertermin durch<br />

Abruf mitzuteilen. Im Falle des verspäteten Abrufs oder nachträglicher<br />

Änderungen des Abrufs hinsichtlich Zeit und Menge ist der Käufer<br />

verpflichtet, uns unsere dadurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.<br />

Dabei ist unsere Kalkulation maßgebend.<br />

4.5 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen,<br />

Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe und<br />

sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und trotz Anwendung der<br />

nach den Verhältnissen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbare<br />

Ereignisse – gleichgültig, ob sie bei uns oder unseren Vorlieferanten<br />

eintreten – befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer<br />

Wirkung von den Leistungspflichten. Wird durch die vorgenannten<br />

Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der<br />

Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten<br />

oder Schadensersatz verlangen kann. Treten die vorgenannten<br />

Hindernisse beim Käufer ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch<br />

für seine Abnahmeverpflichtung. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im<br />

Rahmen des zumutbaren dem anderen Teil derartige Hindernisse<br />

unverzüglich mitzuteilen.<br />

4.6 Können wir absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert<br />

werden kann, so werden wir den Käufer unverzüglich davon in<br />

Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen sowie nach Möglichkeit<br />

den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen.<br />

4.7 Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, nach<br />

Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder<br />

Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.<br />

4.8 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand ab Werk oder<br />

Lager und auf Rechnung und die Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe<br />

an den Versandbeauftragten geht die Gefahr auf den Käufer über, und<br />

zwar auch, wenn wir die Anlieferung übernommen haben. Bei vom<br />

Käufer zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr<br />

bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über.<br />

4.9 Versandbereit gemeldete Ware ist vom Käufer unverzüglich zu übernehmen.<br />

Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden<br />

oder auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. Zu letzterem<br />

sind wir auch berechtigt, wenn der von uns übernommene Versand ohne<br />

unser Verschulden nicht durchgeführt werden kann. Eine Woche nach<br />

Beginn der Lagerung gilt die Ware als geliefert.<br />

4.10 Mangels besonderer Vereinbarung erfolgt die Wahl der Transportmittel<br />

und des Transportwegs nach unserem Ermessen. Für Beschädigungen<br />

und Verluste während des Transports haften wir nicht. Soweit nichts<br />

anderes vereinbart, versichern wir alle Waren gegen Transportschäden<br />

und sonstige Schäden und berechnen hierfür 1‰ des Warenwertes.

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