Bieterfragen zur Ausschreibung Drucksysteme vom ... - BKK in Bayern
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<strong>Bieterfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Ausschreibung</strong> <strong>Drucksysteme</strong> <strong>vom</strong> 12.04.2011<br />
<strong>BKK</strong> Landesverband <strong>Bayern</strong><br />
Bezug <strong>Ausschreibung</strong>sunterlagen Bieterfrage Antwort<br />
zu BVB Miete § 17, 2. Erweiterung und<br />
Änderung der Anlage<br />
Der BVB Mietvertrag als Vertragsgrundlage stellt<br />
den AG <strong>in</strong> die Rolle des Mieters und den AN <strong>in</strong> die<br />
Rolle des Vermieters, wobei der AN/Vermieter<br />
Eigentümer der vermieteten Systeme ist. Hier<br />
erforderlich ist damit nicht nur die Anzeige von<br />
möglichen Änderungen sondern die vorherige<br />
Zustimmung des Vermieters (vor Durchführung)<br />
dazu. Insofern bitten wir diesem S<strong>in</strong>ne um die<br />
Ergänzung bzw. Regelung im Vertragswerk.<br />
ne<strong>in</strong> - ke<strong>in</strong>e Abweichung <strong>vom</strong> <strong>Ausschreibung</strong>stext<br />
zu BVB Miete § 22 und Mietsche<strong>in</strong><br />
Mietanrechnung beim Kauf der Anlage<br />
(§ 22)<br />
zu IV Leistungsverzeichnis MC 2<br />
3.29.9 und MC 3 3.37.9 Physikalische<br />
Auflösung <strong>in</strong> dpi<br />
zu IV Leistungsverzeichnis 4.1.9<br />
Adm<strong>in</strong>istration/Systemverwaltung<br />
Die Bereitstellung von Systemen soll auf Basis<br />
e<strong>in</strong>es Mietvertrages <strong>in</strong>kl. Full-Service erfolgen (I<br />
Vergabebestimmungen, 2 Form der Beschaffung<br />
und Inhalt), der befristet auf e<strong>in</strong>e bestimmte Zeit<br />
(60 Monate, Optional 6 Monate Verlängerung)<br />
abgeschlossen. Hierfür werden die System u.a.<br />
ref<strong>in</strong>anziert. Hierbei ist e<strong>in</strong> Mietkauf (Anrechnung<br />
von Mieten auf den Kauf von Systemen) allerd<strong>in</strong>gs<br />
dann nicht möglich. Können wir dies somit als<br />
Miete für den angegebenen Zeitraum (und dann<br />
Rückgabe an den AN) ohne nachfolgenden Kauf<br />
der Systeme unter Anrechnung der Mieten<br />
verstehen Wir möchten Sie dann darum bitten,<br />
diesen Punkt aus dem Vertrag zu streichen. Wäre<br />
es auch möglich dies <strong>in</strong> dem vorzuschlagenden<br />
Vertrag entsprechend zu vermerken seitens des<br />
AN<br />
Bei den Systemen der Gruppe MC 2 und MC 3<br />
wird e<strong>in</strong>e physikalische Auflösung von 1.200 x<br />
1.200 dpi vorgegeben. Üblicherweise haben<br />
multifunktionale Farbsysteme A 3 e<strong>in</strong>e Auflösung<br />
von 600 x 600 dpi. Ist e<strong>in</strong>e Auflösung von 9.600 x<br />
600 dpi auch ausreichend<br />
Ist es ausreichend, dass berechtigte User die<br />
aktuellen Zählerstände über Web-Zugriff abfragen,<br />
d. h. ohne ständig verfügbare Web-Report-<br />
Veröffentlichungen<br />
neu Der § 22 BVB Miete wird ersatzlos gestrichen.<br />
Bei multifunktionalen Farbsystemen ist e<strong>in</strong>e<br />
Auflösung von 600 x 600 dpi ausreichend.<br />
ne<strong>in</strong> - ke<strong>in</strong>e Abweichung <strong>vom</strong> <strong>Ausschreibung</strong>stext