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Bieterfragen zur Ausschreibung Drucksysteme vom ... - BKK in Bayern

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<strong>Bieterfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Ausschreibung</strong> <strong>Drucksysteme</strong> <strong>vom</strong> 12.04.2011<br />

<strong>BKK</strong> Landesverband <strong>Bayern</strong><br />

Bezug <strong>Ausschreibung</strong>sunterlagen Bieterfrage Antwort<br />

zu BVB Miete § 17, 2. Erweiterung und<br />

Änderung der Anlage<br />

Der BVB Mietvertrag als Vertragsgrundlage stellt<br />

den AG <strong>in</strong> die Rolle des Mieters und den AN <strong>in</strong> die<br />

Rolle des Vermieters, wobei der AN/Vermieter<br />

Eigentümer der vermieteten Systeme ist. Hier<br />

erforderlich ist damit nicht nur die Anzeige von<br />

möglichen Änderungen sondern die vorherige<br />

Zustimmung des Vermieters (vor Durchführung)<br />

dazu. Insofern bitten wir diesem S<strong>in</strong>ne um die<br />

Ergänzung bzw. Regelung im Vertragswerk.<br />

ne<strong>in</strong> - ke<strong>in</strong>e Abweichung <strong>vom</strong> <strong>Ausschreibung</strong>stext<br />

zu BVB Miete § 22 und Mietsche<strong>in</strong><br />

Mietanrechnung beim Kauf der Anlage<br />

(§ 22)<br />

zu IV Leistungsverzeichnis MC 2<br />

3.29.9 und MC 3 3.37.9 Physikalische<br />

Auflösung <strong>in</strong> dpi<br />

zu IV Leistungsverzeichnis 4.1.9<br />

Adm<strong>in</strong>istration/Systemverwaltung<br />

Die Bereitstellung von Systemen soll auf Basis<br />

e<strong>in</strong>es Mietvertrages <strong>in</strong>kl. Full-Service erfolgen (I<br />

Vergabebestimmungen, 2 Form der Beschaffung<br />

und Inhalt), der befristet auf e<strong>in</strong>e bestimmte Zeit<br />

(60 Monate, Optional 6 Monate Verlängerung)<br />

abgeschlossen. Hierfür werden die System u.a.<br />

ref<strong>in</strong>anziert. Hierbei ist e<strong>in</strong> Mietkauf (Anrechnung<br />

von Mieten auf den Kauf von Systemen) allerd<strong>in</strong>gs<br />

dann nicht möglich. Können wir dies somit als<br />

Miete für den angegebenen Zeitraum (und dann<br />

Rückgabe an den AN) ohne nachfolgenden Kauf<br />

der Systeme unter Anrechnung der Mieten<br />

verstehen Wir möchten Sie dann darum bitten,<br />

diesen Punkt aus dem Vertrag zu streichen. Wäre<br />

es auch möglich dies <strong>in</strong> dem vorzuschlagenden<br />

Vertrag entsprechend zu vermerken seitens des<br />

AN<br />

Bei den Systemen der Gruppe MC 2 und MC 3<br />

wird e<strong>in</strong>e physikalische Auflösung von 1.200 x<br />

1.200 dpi vorgegeben. Üblicherweise haben<br />

multifunktionale Farbsysteme A 3 e<strong>in</strong>e Auflösung<br />

von 600 x 600 dpi. Ist e<strong>in</strong>e Auflösung von 9.600 x<br />

600 dpi auch ausreichend<br />

Ist es ausreichend, dass berechtigte User die<br />

aktuellen Zählerstände über Web-Zugriff abfragen,<br />

d. h. ohne ständig verfügbare Web-Report-<br />

Veröffentlichungen<br />

neu Der § 22 BVB Miete wird ersatzlos gestrichen.<br />

Bei multifunktionalen Farbsystemen ist e<strong>in</strong>e<br />

Auflösung von 600 x 600 dpi ausreichend.<br />

ne<strong>in</strong> - ke<strong>in</strong>e Abweichung <strong>vom</strong> <strong>Ausschreibung</strong>stext

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