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Untitled - Frauenhilfe München

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Sachberichte der <strong>Frauenhilfe</strong> München für das Jahr 2011<br />

Erwerbstätigkeit erlebten 30,9 Prozent der Frauen. Sexualisierte Gewalt gaben 19,8 Prozent der<br />

Frauen an.<br />

Die gewaltgeprägte Lebenssituation der Mehrzahl der Nutzerinnen war weiterhin<br />

gekennzeichnet durch lange, chronisch schwere Gewalterfahrungen. Es ist bekannt, dass je<br />

nach Dauer und Schwere der Gewalt Angst und Abhängigkeit auch nach der Trennung weiter<br />

wirken. Teilweise hoch ambivalente Gefühlslagen – der Wunsch nach einer Trennung und die<br />

weiterhin angstgeprägte Bindung – bedeuten eine starke psychische Belastung für die<br />

einzelnen Frauen. Daraus ergibt sich ihr besonderer Beratungsbedarf. Die professionelle<br />

Unterstützung muss einerseits immer mit hoher Akzeptanz an der Ambivalenz der Frauen<br />

ansetzen. Andererseits hat sie sich an den Realitäten zu orientieren und beinhaltet immer ein<br />

gewisses Maß an Konfrontation, um die betroffenen Frauen zu aktivieren, sich und die Kinder<br />

besser zu schützen.<br />

73 Prozent der Frauen hatten Kinder. Von den Müttern gaben 96,5 Prozent an, dass die Kinder<br />

während der Gewalttätigkeiten des Mannes in der Wohnung anwesend waren. 31 Prozent der<br />

Frauen berichten von direkter Gewalt des Vaters gegen die Kinder. Diese Zahlen bestätigen auf<br />

erschreckende Weise, wie notwendig in der Beratung der Blick auf die Situation der Kinder<br />

und die einzelfallbezogene Kooperation mit der Bezirkssozialarbeit ist.<br />

Der Anteil von Frauen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit bzw. anderem kulturellen<br />

Hintergrund betrug 61,2 Prozent. Die Herkunftsländer umfassten 60 Nationen.<br />

Die überwiegende Anzahl der Frauen sprach ausreichend Deutsch. In 42 Beratungen wurde<br />

Übersetzung benötigt.<br />

Zum Zeitpunkt des ersten Beratungskontaktes war bei 46,8 Prozent der Frauen ein polizeilicher<br />

Einsatz erfolgt, davon 61Prozent mit verfügtem Platzverweis des Täters durch die Polizei. 14,9<br />

Prozent der Frauen hatten einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG ) gestellt.<br />

Diese Zahlen belegen, dass wir mit unseren Angeboten einen großen Teil von betroffenen<br />

Frauen ansprechen, die trotz lang andauernder Gewalt bisher weder auf das Schutzangebot der<br />

Polizei noch auf die Maßnahmen, die das GewSchG bietet, zurückgreift.<br />

Die offene Sprechzeit am Dienstagnachmittag wurde von den Frauen als niederschwelliges<br />

Angebot mit insgesamt 95 Beratungskontakten um 42 Prozent stärker genutzt als im Vorjahr.<br />

Die Beratungsbedarfe umfassten die zeitnahe Information der Frauen, damit sie fristgerecht die<br />

zivilrechtlichen Maßnahmen nach dem GewSchG beantragen konnten, ebenso wie<br />

Sicherheitsberatung in Verbindung mit psychosozialer Beratung und Krisenintervention. Die<br />

Erfahrung zeigte, dass die Frauen sich oftmals in einer akuten Krisensituation befanden und<br />

schneller Handlungsbedarf bestand.<br />

Telefonische und persönliche Einzelberatung nach Terminvereinbarung fand in insgesamt<br />

853 Beratungskontakten statt. Den Schwerpunkt der Beratungsarbeit stellten wie bisher mit<br />

einem Anteil von 79,5 Prozent Kurzberatungen mit ein bis fünf Terminen dar. In der<br />

Telefonbereitschaft ergaben sich darüber hinaus 1206 Kontakte zu Klientinnen. Die Flexibilität<br />

der Beraterinnen, sowohl persönlich wie telefonisch zu beraten, orientierte sich an der Lebensund<br />

Gefährdungssituation der betroffenen Frauen.<br />

Die Beratungsinhalte umfassten psychosoziale Beratung (96 Prozent), Sicherheitsberatung (63<br />

Prozent), Beratung zum GewSchG (53,2 Prozent) und verstärkt Beratung zur<br />

Existenzsicherung sowie Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht bei Trennung vom Partner.<br />

Wesentlich war, mit der Frau eine Risikoeinschätzung bzgl. der Gewaltbereitschaft des Mannes<br />

zu erarbeiten. Die Beraterinnen informierten die Frauen – abgestimmt auf die individuelle<br />

Lebenssituation und die evtl. im Haushalt lebenden Kinder - über Schutz- und<br />

Sicherheitsmaßnahmen. Sie zeigten die zivilrechtlichen Möglichkeiten nach dem GewSchG auf<br />

und erklärten die Verfahrenswege. Die Erfahrung zeigte wie im Vorjahr, dass eine wesentliche<br />

Barriere auf dem Weg zur Trennung die berechtigte Angst vor sozialem Abstieg und damit<br />

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