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Geschäftsbericht 2012 - RRB Mödling

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V. l.: Monika Schmidt,<br />

Patrick Handl, Verena Bader,<br />

Prok. Elisabeth Riel, Wolfgang<br />

Spiroch, Markus Kyziwat<br />

Individuelle Beratung und Betreuung<br />

in allen finanziellen Angelegenheiten<br />

Unter diesem Anspruch bieten die Private-<br />

Banking-Berater der <strong>RRB</strong> <strong>Mödling</strong> auch<br />

maßgeschneiderte Lösungen für die<br />

Vermögensweitergabe und informieren<br />

beim Verkauf von Immobilien über neue<br />

Regelungen.<br />

Vermögensweitergabe –<br />

Richtig erben und vererben<br />

Die Vermögensweitergabe ist mit sehr<br />

persönlichen Fragestellungen verbunden:<br />

• Welche Vermögenswerte bestehen<br />

• Welche werden selbst genutzt oder<br />

auf andere Personen übertragen<br />

• Wie soll die Vermögensweitergabe<br />

erfolgen (Schenkung, Testament,<br />

gesetzliche Erbfolge)<br />

• Wer müsste im Falle eines Testaments<br />

einen Pflichtteil zahlen, und wie kann<br />

die Vorsorge dafür erfolgen<br />

• Welche Änderungen sind damit aktuell<br />

in der Vermögensstruktur erforderlich<br />

Egal ob es um den Erhalt von Familienbesitz,<br />

die Vermeidung von Erbstreitigkeiten<br />

oder den Aufbau einer geeigneten<br />

Vermögensstruktur geht – in der Beratung<br />

durch unsere Private-Banking-Berater<br />

sowie Ihren Notar oder Rechtsanwalt<br />

steht immer im Vordergrund, Klarheit in<br />

die komplexe Materie zu bringen.<br />

Immobilienertragsteuer löst<br />

Spekulationsfrist ab<br />

Seit 1. April des letzten Jahres unterliegen<br />

Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien<br />

im Privat- und Betriebsvermögen<br />

natürlicher Personen grundsätzlich der<br />

25-prozentigen Immobilienertragsteuer.<br />

Zuvor wurden Gewinne aus Immobilienverkäufen<br />

im Privatvermögen innerhalb<br />

einer zehnjährigen Spekulationsfrist<br />

mit dem ESt.-Tarif<br />

von bis zu 50 % besteuert,<br />

Veräußerungsgewinne nach<br />

Ablauf der Spekulationsfrist<br />

waren stets steuerfrei.<br />

Aufgrund der neuen Steuer<br />

ergeben sich wesentliche<br />

Fragen:<br />

• Welche Objekte sind von<br />

der Immobilienertragsteuer<br />

betroffen<br />

• Ist die tatsächliche Steuerlast<br />

beim Verkauf innerhalb<br />

von zehn Jahren nun<br />

niedriger oder höher<br />

• Wie hoch ist die tatsächliche<br />

Steuerlast in Abhängigkeit<br />

vom Anschaffungszeitpunkt<br />

• Wann ist die Steuer durch<br />

wen abzuführen<br />

• Welche Auswirkungen hat die Steuer<br />

auf Vorsorgewohnungen<br />

Bei diesen und weiteren Fragen stehen<br />

unsere Private-Banking-Berater als<br />

kompetente Ansprechpartner für Erstinformationen<br />

zur Verfügung und stellen<br />

für Sie auch gern Kontakte zu Steuerberatern<br />

oder Immobilienmaklern her.<br />

V. l.: Mag. (FH) Walther Holzinger, Andrea Mittermayr-Raith,<br />

Karl Perkonig, Angela Pedain, Herbert Nehyba,<br />

Leiter Prok. Mag. Wolfgang Windisch, Mag. Daniela Streb,<br />

Wolfgang Grill<br />

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