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GlüStV und Sozialkonzepte - Landesstelle Glücksspielsucht Bayern

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<strong>GlüStV</strong> <strong>und</strong> <strong>Sozialkonzepte</strong><br />

Anhang „Richtlinien zur Vermeidung <strong>und</strong> Bekämpfung von<br />

<strong>Glücksspielsucht</strong>“ (2)<br />

d) schließen das in den Annahmestellen beschäftigte Personal vom<br />

dort angebotenen Glücksspiel aus,<br />

e) ermöglichen es den Spielern, ihre Gefährdung einzuschätzen, <strong>und</strong><br />

f) richten eine Telefonberatung mit einer b<strong>und</strong>esweit einheitlichen<br />

Telefonnummer ein.<br />

2. Eine Information über Höchstgewinne ist mit der Aufklärung über<br />

die Wahrscheinlichkeit von Gewinn <strong>und</strong> Verlust zu verbinden.<br />

3. Die Vergütung der leitenden Angestellten von<br />

Glücksspielveranstaltern darf nicht abhängig vom Umsatz<br />

berechnet werden.<br />

09.07.2009 15

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