4 Das Nachweisverfahren - SAM
4 Das Nachweisverfahren - SAM
4 Das Nachweisverfahren - SAM
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3.3<br />
Schadstoffbelastungen bei Aushub und Abbruch<br />
Schadstoffbelastete Böden und Bauschutt<br />
Wird bei Bauarbeiten unerwartet verunreinigter Boden bzw. belasteter Bauschutt<br />
angetroffen (Geruch, Farbe, Konsistenz oder Struktur weichen von bisher vorgefundenem<br />
ab), ist folgendermaßen vorzugehen:<br />
✔ Einstellung der Arbeiten und Information der Bauleitung<br />
✔ Sicherung der Arbeitsstelle vor Ort<br />
- Sicherung gegen den Zutritt Dritter<br />
- Verhinderung der Schadstoffverfrachtung in die Umgebung durch<br />
Abdecken oder Verbringung in abgedeckte Container<br />
✔ Information des Auftraggebers (aus vertragsrechtlichen Gründen<br />
Schriftform)<br />
✔ Ortsbesichtigung durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer, ggf.<br />
unter Einbeziehung der unteren Abfallbehörde (Kreis oder Stadt)<br />
✔ Klärung und Festlegung der Zuständigkeiten:<br />
- Veranlasst der Bauherr die erforderlichen Maßnahmen bezüglich der<br />
Genehmigungen für die Entsorgung oder überträgt er die Aufgaben<br />
dem Auftragnehmer?<br />
- Festlegung, auf welcher Grundlage die besonderen Leistungen abgerechnet<br />
werden<br />
✔ Einschaltung eines Fachgutachters<br />
✔ Beauftragung eines Labors für die durchzuführende Schadstoff-Analytik<br />
✔ Erarbeitung eines Entsorgungskonzeptes<br />
✔ Auswahl eines Entsorgers und Beantragung der Entsorgungsnachweise<br />
bei der <strong>SAM</strong><br />
✔ Aushub und Beladung der Container auf der Baustelle<br />
- Achtung: Bei Beschickung eines Zwischenlagers ist eine abfall-/<br />
immissionsrechtliche Genehmigung i.d.R. erforderlich<br />
✔ Dokumentation und Nachweisführung der erfolgten Entsorgung<br />
✔ Freigabe der Baustelle für die weiteren Arbeiten durch die zuständige<br />
Behörde und den Auftraggeber<br />
Schadstoffverunreinigte Böden und Bauschutt<br />
werden in RLP ab Überschreitung<br />
der Zuordnungswerte Z2 (Feststoff Boden<br />
außer PCB), der technischen Regeln der<br />
LAGA M20 bzw. ab Überschreitung der<br />
Zuordnungswerte für die DK II der Parameter<br />
des Anhangs 1 der AbfAblV, als<br />
besonders überwachungsbedürftiger Abfall<br />
unter den Abfallschlüsseln 170503*<br />
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe<br />
enthalten bzw. 170106* Gemische aus<br />
oder getrennte Fraktionen von Beton,<br />
Ziegeln, Fliesen und Keramik die gefährliche<br />
Stoffe enthalten, eingestuft.<br />
Abweichend von den oben genannten<br />
Z2 Zuordunungswerten gelten Abfälle<br />
erst ab einem Gehalt an Polychlorierten<br />
Biphenylen (PCB) größer 10 mg/kg<br />
Kongenere nach DIN (d.h. 50 mg/kg<br />
Gesamtgehalt nach Bundesbodenschutzund<br />
Altlastenverordnung) als besonders<br />
überwachungsbedürftig. Sie müssen<br />
dann allerdings entsprechend der<br />
PCBAbfV einer Beseitigung zugeführt<br />
werden, an deren Ende die Thermik oder<br />
die Untertagedeponie stehen muss.<br />
Die Zuordnungswerte finden Sie im<br />
Internet unter: www.sam-rlp.de.<br />
Nach den technischen Regeln der LAGA<br />
M20 ist eine Verwendung dieser Böden<br />
>Z2 im Landschafts-, Straßen- und<br />
Wegebau nicht zulässig. Dies schließt<br />
auch die Wiederverwendung auf der<br />
eigenen Baustelle aus. Eine Ablagerung<br />
auf Hausmülldeponien kann möglich<br />
sein, der Einsatz als Deponiebaustoff ist<br />
nach dem LAGA-Arbeitspapier als<br />
Beseitigung einzustufen. Weitere Informationen<br />
zur Entsorgung belasteter<br />
Böden in RLP finden Sie im Internet<br />
unter: www.muf.rlp.de/Abfall und<br />
Boden/Sonderabfallwirtschaft/Informationsschreiben.<br />
Aufgrund länderspezifischer Regelungen<br />
gelten in den anderen Bundesländern<br />
teilweise andere Grenzwerte für die<br />
Einstufung von belasteten Böden, schadstoffhaltigem<br />
Bauschutt und teerhaltigem<br />
Straßenaufbruch als besonders<br />
überwachungsbedürftiger Abfall. Ansprechpartner<br />
für die Sonderabfallentsorgung<br />
in RLP und den angrenzenden<br />
Bundesländern finden Sie auf der<br />
Website der <strong>SAM</strong> (siehe Punkt 7<br />
Adressen).<br />
7