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4 Das Nachweisverfahren - SAM

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3.3<br />

Schadstoffbelastungen bei Aushub und Abbruch<br />

Schadstoffbelastete Böden und Bauschutt<br />

Wird bei Bauarbeiten unerwartet verunreinigter Boden bzw. belasteter Bauschutt<br />

angetroffen (Geruch, Farbe, Konsistenz oder Struktur weichen von bisher vorgefundenem<br />

ab), ist folgendermaßen vorzugehen:<br />

✔ Einstellung der Arbeiten und Information der Bauleitung<br />

✔ Sicherung der Arbeitsstelle vor Ort<br />

- Sicherung gegen den Zutritt Dritter<br />

- Verhinderung der Schadstoffverfrachtung in die Umgebung durch<br />

Abdecken oder Verbringung in abgedeckte Container<br />

✔ Information des Auftraggebers (aus vertragsrechtlichen Gründen<br />

Schriftform)<br />

✔ Ortsbesichtigung durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer, ggf.<br />

unter Einbeziehung der unteren Abfallbehörde (Kreis oder Stadt)<br />

✔ Klärung und Festlegung der Zuständigkeiten:<br />

- Veranlasst der Bauherr die erforderlichen Maßnahmen bezüglich der<br />

Genehmigungen für die Entsorgung oder überträgt er die Aufgaben<br />

dem Auftragnehmer?<br />

- Festlegung, auf welcher Grundlage die besonderen Leistungen abgerechnet<br />

werden<br />

✔ Einschaltung eines Fachgutachters<br />

✔ Beauftragung eines Labors für die durchzuführende Schadstoff-Analytik<br />

✔ Erarbeitung eines Entsorgungskonzeptes<br />

✔ Auswahl eines Entsorgers und Beantragung der Entsorgungsnachweise<br />

bei der <strong>SAM</strong><br />

✔ Aushub und Beladung der Container auf der Baustelle<br />

- Achtung: Bei Beschickung eines Zwischenlagers ist eine abfall-/<br />

immissionsrechtliche Genehmigung i.d.R. erforderlich<br />

✔ Dokumentation und Nachweisführung der erfolgten Entsorgung<br />

✔ Freigabe der Baustelle für die weiteren Arbeiten durch die zuständige<br />

Behörde und den Auftraggeber<br />

Schadstoffverunreinigte Böden und Bauschutt<br />

werden in RLP ab Überschreitung<br />

der Zuordnungswerte Z2 (Feststoff Boden<br />

außer PCB), der technischen Regeln der<br />

LAGA M20 bzw. ab Überschreitung der<br />

Zuordnungswerte für die DK II der Parameter<br />

des Anhangs 1 der AbfAblV, als<br />

besonders überwachungsbedürftiger Abfall<br />

unter den Abfallschlüsseln 170503*<br />

Boden und Steine, die gefährliche Stoffe<br />

enthalten bzw. 170106* Gemische aus<br />

oder getrennte Fraktionen von Beton,<br />

Ziegeln, Fliesen und Keramik die gefährliche<br />

Stoffe enthalten, eingestuft.<br />

Abweichend von den oben genannten<br />

Z2 Zuordunungswerten gelten Abfälle<br />

erst ab einem Gehalt an Polychlorierten<br />

Biphenylen (PCB) größer 10 mg/kg<br />

Kongenere nach DIN (d.h. 50 mg/kg<br />

Gesamtgehalt nach Bundesbodenschutzund<br />

Altlastenverordnung) als besonders<br />

überwachungsbedürftig. Sie müssen<br />

dann allerdings entsprechend der<br />

PCBAbfV einer Beseitigung zugeführt<br />

werden, an deren Ende die Thermik oder<br />

die Untertagedeponie stehen muss.<br />

Die Zuordnungswerte finden Sie im<br />

Internet unter: www.sam-rlp.de.<br />

Nach den technischen Regeln der LAGA<br />

M20 ist eine Verwendung dieser Böden<br />

>Z2 im Landschafts-, Straßen- und<br />

Wegebau nicht zulässig. Dies schließt<br />

auch die Wiederverwendung auf der<br />

eigenen Baustelle aus. Eine Ablagerung<br />

auf Hausmülldeponien kann möglich<br />

sein, der Einsatz als Deponiebaustoff ist<br />

nach dem LAGA-Arbeitspapier als<br />

Beseitigung einzustufen. Weitere Informationen<br />

zur Entsorgung belasteter<br />

Böden in RLP finden Sie im Internet<br />

unter: www.muf.rlp.de/Abfall und<br />

Boden/Sonderabfallwirtschaft/Informationsschreiben.<br />

Aufgrund länderspezifischer Regelungen<br />

gelten in den anderen Bundesländern<br />

teilweise andere Grenzwerte für die<br />

Einstufung von belasteten Böden, schadstoffhaltigem<br />

Bauschutt und teerhaltigem<br />

Straßenaufbruch als besonders<br />

überwachungsbedürftiger Abfall. Ansprechpartner<br />

für die Sonderabfallentsorgung<br />

in RLP und den angrenzenden<br />

Bundesländern finden Sie auf der<br />

Website der <strong>SAM</strong> (siehe Punkt 7<br />

Adressen).<br />

7

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