zum pdf-Download - VdL Verband der Lackindustrie e.V.
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Auswirkungen <strong>der</strong><br />
CLP-Verordnung<br />
Die gezeigten Modifi kationen haben direkte<br />
und indirekte Auswirkungen auf zahlreiche<br />
Lager, Transport, Produktion, Labor etc.) mit den<br />
neuen Kennzeichnungselementen vertraut sein.<br />
Mitarbeiter, die für die Einstufung von Gemischen<br />
verantwortlich sind, müssen frühzeitig für das<br />
neue Einstufungssystem geschult werden.<br />
europäische und nationale Vorschriften. Die Än<strong>der</strong>ungen<br />
wirken sich im betrieblichen Ablauf auf<br />
folgende Arbeitsbereiche aus 1<br />
IT-Systeme (Software)<br />
In Zusammenarbeit mit den Softwareherstellern<br />
ist zu prüfen, inwieweit und ab wann die<br />
Etiketten (ggf. Verpackungen)<br />
Sicherheitsdatenblätter<br />
Gefährdungsbeurteilungen<br />
(z. B. Schutzstufenzuordnung)<br />
Softwareprodukte, die für die Einstufung und<br />
Kennzeichnung sowie für die Erstellung von<br />
Sicherheitsdatenblättern eingesetzt werden,<br />
GHS-kompatibel sind.<br />
Gefahrstoffverzeichnis<br />
Betriebsanweisungen<br />
Umgang bzw. Tätigkeiten ( z. B. Lagern )<br />
Explosionsschutzdokumente<br />
Arbeitsschutz<br />
Chemikalien-Verbotsverordnung<br />
4. BImSchV<br />
12. BImSchV (Störfallverordnung)<br />
IT-Systeme (Hardware)<br />
Gerade beim Drucken von Gebindeetiketten<br />
muss geklärt werden, ob mit <strong>der</strong><br />
bestehenden Hardware (Drucker) die neuen<br />
Gefahrenpiktogramme erstellt werden können.<br />
Gemäß CLP-Verordnung müssen die Gefahrenpiktogramme<br />
in Bezug auf Farbe (roter Rahmen!),<br />
Symbole und allgemeines Format mit den<br />
Wie sollten sich Unternehmen<br />
auf die neue CLP-Verordnung<br />
vorbereiten<br />
Auch wenn es Übergangsfristen für die<br />
Einführung von GHS gibt, sollten sich Unternehmen<br />
rechtzeitig auf die neue Einstufung vorbereiten.<br />
Es wird empfohlen, folgende Punkte im<br />
Unternehmen zu prüfen:<br />
gezeigten Beispielen übereinstimmen.<br />
Beson<strong>der</strong>e Anmerkung: Im EU-Amtsblatt sind<br />
die Gefahrenpiktogramme nicht mit rotem Rand<br />
abgebildet – ein gravieren<strong>der</strong> Fehler. Insofern<br />
ist <strong>der</strong> Vorgabe des Anhangs V „Einführung“<br />
hinsichtlich Farbe nicht zu folgen:<br />
Die Gefahrenpiktogramme für die einzelnen Gefahrenklassen,<br />
Differenzierungen einer Gefahrenklasse<br />
und Gefahrenkategorien müssen den Bestimmungen<br />
Mitarbeiterschulung<br />
Da Stoffe bereits jetzt mit <strong>der</strong> neuen Etikettierung<br />
nach GHS gekennzeichnet werden können,<br />
sollten Mitarbeiter (z. B. aus den Bereichen<br />
dieses Anhangs und von Anhang I Abschnitt 1.2.<br />
entsprechen und in Bezug auf Farbe, Symbole und<br />
allgemeines Format mit den gezeigten Beispielen<br />
übereinstimmen.<br />
1<br />
keine abschließende Aufzählung<br />
12