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zum pdf-Download - VdL Verband der Lackindustrie e.V.

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Auswirkungen <strong>der</strong><br />

CLP-Verordnung<br />

Die gezeigten Modifi kationen haben direkte<br />

und indirekte Auswirkungen auf zahlreiche<br />

Lager, Transport, Produktion, Labor etc.) mit den<br />

neuen Kennzeichnungselementen vertraut sein.<br />

Mitarbeiter, die für die Einstufung von Gemischen<br />

verantwortlich sind, müssen frühzeitig für das<br />

neue Einstufungssystem geschult werden.<br />

europäische und nationale Vorschriften. Die Än<strong>der</strong>ungen<br />

wirken sich im betrieblichen Ablauf auf<br />

folgende Arbeitsbereiche aus 1<br />

IT-Systeme (Software)<br />

In Zusammenarbeit mit den Softwareherstellern<br />

ist zu prüfen, inwieweit und ab wann die<br />

Etiketten (ggf. Verpackungen)<br />

Sicherheitsdatenblätter<br />

Gefährdungsbeurteilungen<br />

(z. B. Schutzstufenzuordnung)<br />

Softwareprodukte, die für die Einstufung und<br />

Kennzeichnung sowie für die Erstellung von<br />

Sicherheitsdatenblättern eingesetzt werden,<br />

GHS-kompatibel sind.<br />

Gefahrstoffverzeichnis<br />

Betriebsanweisungen<br />

Umgang bzw. Tätigkeiten ( z. B. Lagern )<br />

Explosionsschutzdokumente<br />

Arbeitsschutz<br />

Chemikalien-Verbotsverordnung<br />

4. BImSchV<br />

12. BImSchV (Störfallverordnung)<br />

IT-Systeme (Hardware)<br />

Gerade beim Drucken von Gebindeetiketten<br />

muss geklärt werden, ob mit <strong>der</strong><br />

bestehenden Hardware (Drucker) die neuen<br />

Gefahrenpiktogramme erstellt werden können.<br />

Gemäß CLP-Verordnung müssen die Gefahrenpiktogramme<br />

in Bezug auf Farbe (roter Rahmen!),<br />

Symbole und allgemeines Format mit den<br />

Wie sollten sich Unternehmen<br />

auf die neue CLP-Verordnung<br />

vorbereiten<br />

Auch wenn es Übergangsfristen für die<br />

Einführung von GHS gibt, sollten sich Unternehmen<br />

rechtzeitig auf die neue Einstufung vorbereiten.<br />

Es wird empfohlen, folgende Punkte im<br />

Unternehmen zu prüfen:<br />

gezeigten Beispielen übereinstimmen.<br />

Beson<strong>der</strong>e Anmerkung: Im EU-Amtsblatt sind<br />

die Gefahrenpiktogramme nicht mit rotem Rand<br />

abgebildet – ein gravieren<strong>der</strong> Fehler. Insofern<br />

ist <strong>der</strong> Vorgabe des Anhangs V „Einführung“<br />

hinsichtlich Farbe nicht zu folgen:<br />

Die Gefahrenpiktogramme für die einzelnen Gefahrenklassen,<br />

Differenzierungen einer Gefahrenklasse<br />

und Gefahrenkategorien müssen den Bestimmungen<br />

Mitarbeiterschulung<br />

Da Stoffe bereits jetzt mit <strong>der</strong> neuen Etikettierung<br />

nach GHS gekennzeichnet werden können,<br />

sollten Mitarbeiter (z. B. aus den Bereichen<br />

dieses Anhangs und von Anhang I Abschnitt 1.2.<br />

entsprechen und in Bezug auf Farbe, Symbole und<br />

allgemeines Format mit den gezeigten Beispielen<br />

übereinstimmen.<br />

1<br />

keine abschließende Aufzählung<br />

12

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