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Niederschrift Nr. 2/2006 - Mutters

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3. Behandlung des Antrages von Franz Mair betreffend der Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 264/3, 263 und 264/1, alle GB <strong>Mutters</strong><br />

(Gärberbach); Auflage des Entwurfes<br />

Der Antragsteller Franz Mair, Gärberbach, hat bereits mit Ansuchen vom Dezember<br />

2005 um die Umwidmung von Teilflächen der Gp (n). 264/3, 263 und 264/1, alle GB<br />

<strong>Mutters</strong>, von Freiland in allgemeines Mischgebiet gem. § 40 Abs. 2 TROG 2001<br />

angesucht.<br />

Gegenständlicher Tagesordnungspunkt wurde allerdings vertagt, um ein Gespräch<br />

mit dem Antragsteller zu führen.<br />

Der Antragsteller benötigt im Bereich der zu widmeten Flächen<br />

1. eine Fläche im Ausmaß 136 m² um den Bau auf der Gp. 264/2 zu sanieren,<br />

da dort die Abstandsflächen überbaut worden sind und<br />

2. eine Fläche im Ausmaß von 545 m² für die Errichtung eines<br />

Einfamilienhauses für Martin Mair.<br />

Seitens der Gemeinde wurde die Möglichkeit angeboten, dass Franz Mair ein<br />

Schreiben aufsetzt, aus welchem hervorgeht, dass der vorhandene Stall im Bereich<br />

seiner Liegenschaft auch künftig nur als Stall genutzt wird. Dies hat Franz Mair<br />

jedoch abgelehnt.<br />

Stattdessen hat sich der Antragsteller bereit erklärt, für die beantragte Widmung für<br />

seinen Bruder Martin, diverse Flächen bei seiner Liegenschaft auf den Gp(n) 234<br />

und 235 (Bauernhof) von landwirtschaftlichem Mischgebiet in Freiland<br />

zurückzuwidmen. Es handelt sich dabei um<br />

a.)<br />

b.)<br />

die an den Mühlbach anschließende Fläche (Teilfläche aus Gp. 234), in<br />

welcher zwei Kanalstränge der Gemeinde eingebettet sind und<br />

die entlang der Gemeindestrasse Gärberbach angrenzende Fläche<br />

(Teilfläche aus Gp. 235); dort entlang der im neuen<br />

Gesamtbebauungsplan gezogenen Baugrenzlinie<br />

Antrag<br />

Umwidmung von Teilflächen der Parzellen 263, 264/1 und 264/3, alle KG<br />

<strong>Mutters</strong> von derzeit Freiland in allgemeines Mischgebiet gemäß § 40 Abs. 2<br />

TROG <strong>2006</strong> sowie Umwidmung von Teilflächen der Parzellen 234 und 235, KG<br />

<strong>Mutters</strong>, von derzeit allgemeines Mischgebiet in Freiland gemäß § 41 Abs. 1<br />

TROG <strong>2006</strong>; Auflage des Entwurfes<br />

Abstimmung<br />

Die Gemeinderatsmitglieder sprechen sich einstimmig für die Auflage des<br />

vorliegenden Entwurfes des Flächenwidmungsplanes aus.<br />

Gleichzeitig wird der vorliegende Entwurf des Flächenwidmungsplanes beschlossen.<br />

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle<br />

abgegeben wird.<br />

Gemeinderat vom 16.3.<strong>2006</strong> Seite 4 von 12

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