Niederschrift Nr. 2/2006 - Mutters
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3. Behandlung des Antrages von Franz Mair betreffend der Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 264/3, 263 und 264/1, alle GB <strong>Mutters</strong><br />
(Gärberbach); Auflage des Entwurfes<br />
Der Antragsteller Franz Mair, Gärberbach, hat bereits mit Ansuchen vom Dezember<br />
2005 um die Umwidmung von Teilflächen der Gp (n). 264/3, 263 und 264/1, alle GB<br />
<strong>Mutters</strong>, von Freiland in allgemeines Mischgebiet gem. § 40 Abs. 2 TROG 2001<br />
angesucht.<br />
Gegenständlicher Tagesordnungspunkt wurde allerdings vertagt, um ein Gespräch<br />
mit dem Antragsteller zu führen.<br />
Der Antragsteller benötigt im Bereich der zu widmeten Flächen<br />
1. eine Fläche im Ausmaß 136 m² um den Bau auf der Gp. 264/2 zu sanieren,<br />
da dort die Abstandsflächen überbaut worden sind und<br />
2. eine Fläche im Ausmaß von 545 m² für die Errichtung eines<br />
Einfamilienhauses für Martin Mair.<br />
Seitens der Gemeinde wurde die Möglichkeit angeboten, dass Franz Mair ein<br />
Schreiben aufsetzt, aus welchem hervorgeht, dass der vorhandene Stall im Bereich<br />
seiner Liegenschaft auch künftig nur als Stall genutzt wird. Dies hat Franz Mair<br />
jedoch abgelehnt.<br />
Stattdessen hat sich der Antragsteller bereit erklärt, für die beantragte Widmung für<br />
seinen Bruder Martin, diverse Flächen bei seiner Liegenschaft auf den Gp(n) 234<br />
und 235 (Bauernhof) von landwirtschaftlichem Mischgebiet in Freiland<br />
zurückzuwidmen. Es handelt sich dabei um<br />
a.)<br />
b.)<br />
die an den Mühlbach anschließende Fläche (Teilfläche aus Gp. 234), in<br />
welcher zwei Kanalstränge der Gemeinde eingebettet sind und<br />
die entlang der Gemeindestrasse Gärberbach angrenzende Fläche<br />
(Teilfläche aus Gp. 235); dort entlang der im neuen<br />
Gesamtbebauungsplan gezogenen Baugrenzlinie<br />
Antrag<br />
Umwidmung von Teilflächen der Parzellen 263, 264/1 und 264/3, alle KG<br />
<strong>Mutters</strong> von derzeit Freiland in allgemeines Mischgebiet gemäß § 40 Abs. 2<br />
TROG <strong>2006</strong> sowie Umwidmung von Teilflächen der Parzellen 234 und 235, KG<br />
<strong>Mutters</strong>, von derzeit allgemeines Mischgebiet in Freiland gemäß § 41 Abs. 1<br />
TROG <strong>2006</strong>; Auflage des Entwurfes<br />
Abstimmung<br />
Die Gemeinderatsmitglieder sprechen sich einstimmig für die Auflage des<br />
vorliegenden Entwurfes des Flächenwidmungsplanes aus.<br />
Gleichzeitig wird der vorliegende Entwurf des Flächenwidmungsplanes beschlossen.<br />
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle<br />
abgegeben wird.<br />
Gemeinderat vom 16.3.<strong>2006</strong> Seite 4 von 12