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Niederschrift Nr. 2/2006 - Mutters

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Diese Vorgangsweise ist nötig, da die eisenbahnrechtlich zu verhandelnde<br />

Bergstation weiterhin als Freiland ausgewiesen bleibt.<br />

Antrag<br />

Umwidmung einer Teilfläche der Grundparzelle 762/1, KG <strong>Mutters</strong>, von derzeit<br />

Freiland in Sonderfläche „Gasthaus“ (SGh) gemäß § 43 Abs. 1 TROG <strong>2006</strong> lt.<br />

Planunterlage vom Planungsbüro Lotz & Ortner <strong>Nr</strong>. 331 vom 09.03.<strong>2006</strong>;<br />

Auflage des Entwurfes<br />

Abstimmung<br />

Die Gemeinderatsmitglieder sprechen sich einstimmig für den Antrag aus.<br />

Gleichzeitig wird der vorliegende Entwurf des Flächenwidmungsplanes beschlossen.<br />

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle<br />

abgegeben wird.<br />

5. Behandlung der Anträge betreffend die Erlassung eines allgemeinen und<br />

ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp(n) 1032 und 180, alle GB <strong>Mutters</strong><br />

(Mair Hansjörg, Raitis, Tagger Michaela, Rauschgraben)<br />

Hansjörg Mair, Raitis<br />

Der Bauwerber beabsichtigt, im Bereich der Parzellen 1031 und 1032 ein<br />

Einfamilienhaus mit Garage zu errichten.<br />

Der Planungsbereich ist als landw. Mischgebiet ausgewiesen.<br />

Im örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde <strong>Mutters</strong> wird der Planungsbereich<br />

als baulicher Entwicklungsbereich für überwiegende Mischgebietsnutzung mit<br />

Zeitzone 1 und Dichtewert 1 ausgewiesen.<br />

Die Grundparzelle befindet sich in einem Bereich, der durch landwirtschaftlich<br />

genutzte Gebäude und reine Wohngebäude geprägt ist.<br />

Die Inhalte des Bebauungsplanes sind aus dem Erläuterungsbericht von DI Andreas<br />

Lotz vom 14.3.<strong>2006</strong> zu entnehmen.<br />

Antrag<br />

Auflage des Entwurfes im Bereich des Gst. 1031, 1032,GB <strong>Mutters</strong>, lt.<br />

Planunterlage und Legende von DI Andreas Lotz vom 21.2.<strong>2006</strong>, Plan <strong>Nr</strong>. 331.<br />

Beschluss<br />

Die Gemeinderatsmitglieder sprechen sich einstimmig für den Antrag aus.<br />

Gleichzeitig wird der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen. Dieser<br />

Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine<br />

Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle<br />

abgegeben wird.<br />

Gemeinderat vom 16.3.<strong>2006</strong> Seite 6 von 12

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