Niederschrift Nr. 2/2006 - Mutters
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Diese Vorgangsweise ist nötig, da die eisenbahnrechtlich zu verhandelnde<br />
Bergstation weiterhin als Freiland ausgewiesen bleibt.<br />
Antrag<br />
Umwidmung einer Teilfläche der Grundparzelle 762/1, KG <strong>Mutters</strong>, von derzeit<br />
Freiland in Sonderfläche „Gasthaus“ (SGh) gemäß § 43 Abs. 1 TROG <strong>2006</strong> lt.<br />
Planunterlage vom Planungsbüro Lotz & Ortner <strong>Nr</strong>. 331 vom 09.03.<strong>2006</strong>;<br />
Auflage des Entwurfes<br />
Abstimmung<br />
Die Gemeinderatsmitglieder sprechen sich einstimmig für den Antrag aus.<br />
Gleichzeitig wird der vorliegende Entwurf des Flächenwidmungsplanes beschlossen.<br />
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle<br />
abgegeben wird.<br />
5. Behandlung der Anträge betreffend die Erlassung eines allgemeinen und<br />
ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp(n) 1032 und 180, alle GB <strong>Mutters</strong><br />
(Mair Hansjörg, Raitis, Tagger Michaela, Rauschgraben)<br />
Hansjörg Mair, Raitis<br />
Der Bauwerber beabsichtigt, im Bereich der Parzellen 1031 und 1032 ein<br />
Einfamilienhaus mit Garage zu errichten.<br />
Der Planungsbereich ist als landw. Mischgebiet ausgewiesen.<br />
Im örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde <strong>Mutters</strong> wird der Planungsbereich<br />
als baulicher Entwicklungsbereich für überwiegende Mischgebietsnutzung mit<br />
Zeitzone 1 und Dichtewert 1 ausgewiesen.<br />
Die Grundparzelle befindet sich in einem Bereich, der durch landwirtschaftlich<br />
genutzte Gebäude und reine Wohngebäude geprägt ist.<br />
Die Inhalte des Bebauungsplanes sind aus dem Erläuterungsbericht von DI Andreas<br />
Lotz vom 14.3.<strong>2006</strong> zu entnehmen.<br />
Antrag<br />
Auflage des Entwurfes im Bereich des Gst. 1031, 1032,GB <strong>Mutters</strong>, lt.<br />
Planunterlage und Legende von DI Andreas Lotz vom 21.2.<strong>2006</strong>, Plan <strong>Nr</strong>. 331.<br />
Beschluss<br />
Die Gemeinderatsmitglieder sprechen sich einstimmig für den Antrag aus.<br />
Gleichzeitig wird der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen. Dieser<br />
Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine<br />
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle<br />
abgegeben wird.<br />
Gemeinderat vom 16.3.<strong>2006</strong> Seite 6 von 12