Ausgabe 2 / 2008 - SENIOREN-ECHO.de
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€ Aktuell<br />
Vermögensübergabe gegen<br />
Versorgungsleistungen<br />
Das Jahressteuergesetz <strong>2008</strong> hat Än<strong>de</strong>rungen<br />
in <strong>de</strong>m Bereich ergeben,<br />
dass Vermögensübergaben gegen Versorgungsleistungen<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
vorweggenommenen Erbfolge eingeschränkt<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Vermögensübergabe<br />
erfolgt in <strong>de</strong>r Regel unentgeltlich.<br />
Die Eltern übertragen zu Lebzeiten Wirtschaft<br />
sgüter an Kin<strong>de</strong>r, die Kin<strong>de</strong>r verpfl<br />
ichten sich im Gegenzug, eine monatliche<br />
Geldrente zu leisten. Die bei<strong>de</strong>rseiti<br />
gen Leistungen sind in <strong>de</strong>r Regel nicht<br />
nach kaufmännischen Gesichtspunkten<br />
ausgewogen. Die Versorgungsleistun-<br />
6<br />
Steuertipps<br />
für Senioren<br />
9. Aufl age 2007<br />
Broschüre „Steuertipps<br />
für Senioren“<br />
Der Umgang mit komplizierten<br />
steuerrechtlichen Besti mmungen<br />
bereitet gera<strong>de</strong> älteren Bürgerinnen<br />
und Bürgern oft große Schwierigkeiten.<br />
Diese Broschüre soll es<br />
ihnen erleichtern, sich über die<br />
steuerlichen Rechte und Pfl ichten<br />
zu informieren und nennt weitere<br />
Hilfen für ältere Menschen.<br />
Bestellen<br />
o<strong>de</strong>r lesen<br />
können<br />
Sie die<br />
Broschüre<br />
unter<br />
htt p://www.stmf.bayern.<strong>de</strong><br />
Steuertipps für Senioren<br />
gen können jedoch von <strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rn<br />
bisher als Son<strong>de</strong>rausgaben abgezogen<br />
wer<strong>de</strong>n und sind bei <strong>de</strong>n Eltern als sonsti<br />
ge Einkünft e zu versteuern, wenn das<br />
übertragene Vermögen ausreichen<strong>de</strong><br />
Erträge abwirft . Gegenstand einer unentgeltlichen<br />
Vermögensübergabe gegen<br />
Versorgungsleistungen kann bisher<br />
neben <strong>de</strong>r Übertragung von Betrieben<br />
auch die Übertragung von Geldvermögen,<br />
Wertpapieren, typisch sti llen Beteiligungen<br />
und selbst genutztem Wohnungseigentum<br />
sein.<br />
Die Neuregelung sieht vor, dass Übertragungen<br />
von sonsti gem Kapitalvermögen<br />
o<strong>de</strong>r Wirtschaft sgüter die zu<br />
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung<br />
führen, ab <strong>de</strong>m 1.1.<strong>2008</strong><br />
nicht mehr Gegenstand <strong>de</strong>r Vermögensübergabe<br />
gegen Versorgungsleistungen<br />
sein können.<br />
Die Crux <strong>de</strong>r vorgenannten Regelung<br />
liegt allerdings in einer inhaltlichen Einschränkung,<br />
die gegebenenfalls rückwirkend<br />
auch jahrzehnte alten Vereinbarungen<br />
die steuerliche Anerkennung<br />
ab <strong>de</strong>m Veranlagungszeitraum <strong>2008</strong><br />
versagt: Wenn die Erträge <strong>de</strong>s übertragenen<br />
Vermögens die Versorgungsleistungen<br />
nicht <strong>de</strong>cken, dann entf ällt die<br />
steuerliche Anerkennung.<br />
Die Übertragungen von Gewerbebetrieben,<br />
von land- und forstwirtschaft<br />
lichen Betrieben und von Betriebsvermögen<br />
Selbständiger in <strong>de</strong>r<br />
Rechtsform <strong>de</strong>s Einzelunternehmens<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Personengesellschaft bleiben<br />
unangetastet. Begünsti gungsfähig<br />
bleibt weiterhin auch <strong>de</strong>r Fall, dass ein<br />
Gesellschaft er-Geschäft sführer eine<br />
GmbH-Beteiligung von min<strong>de</strong>stens<br />
50 % überträgt und <strong>de</strong>r Übernehmer<br />
seinerseits Geschäft sführer wird.<br />
Abgeltungssteuer<br />
Durch die Einführung einer Abgeltungssteuer<br />
von 25 % ab 2009 erscheint es<br />
sinnvoll, alle Kapitalanlagen bis spätestens<br />
31.12.<strong>2008</strong> zu über<strong>de</strong>nken. Ge-<br />
winne aus nach diesem Datum gekauften<br />
Wertpapieren unterliegen beim<br />
Verkauf <strong>de</strong>r Abgeltungssteuer von 25 %<br />
zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.<br />
Die Neuregelung wirkt sich<br />
insbeson<strong>de</strong>re für Anleger, die in Akti en<br />
investi eren, um Kursgewinne zur realisieren,<br />
negati v aus, weil die sog. Spekulati<br />
onsfrist von einem Jahr entf ällt. Für<br />
Akti enanleger fällt also für nach <strong>de</strong>m<br />
31.12.<strong>2008</strong> gekauft e Papiere grundsätzlich<br />
eine Abgeltungssteuer auf<br />
Veräußerungsgewinne an, auch wenn<br />
sie die Papiere über ein Jahr im Depot<br />
halten. Bis zum Sti chtag haben Sie aber<br />
noch genügend Zeit, Ihre Anlagestrategie<br />
zu über<strong>de</strong>nken. Für sog. „Zerti -<br />
fi kate“, z. B. Dax-Zerti fi kate, ist bereits<br />
ein früheres Einkaufsdatum, und zwar<br />
<strong>de</strong>r 15.3.2007, maßgeblich. Beim Kauf<br />
nach <strong>de</strong>m 14.3.2007 und Veräußerung<br />
ab <strong>de</strong>m 1.7.2009 unterliegt <strong>de</strong>r Gewinn<br />
<strong>de</strong>r neuen Regelung. Veräußerungen<br />
vor diesem Datum bleiben hingegen<br />
bei Einhaltung <strong>de</strong>r Spekulati onsfrist<br />
außer Acht.<br />
Die Anlage in thesaurieren<strong>de</strong> Investmentf<br />
onds und Dachfonds wird att rakti<br />
ver, da die Veräußerungsgewinne auf<br />
<strong>de</strong>r Fondsebene steuerfrei bleiben. Die<br />
Abgeltungssteuer ist erst fällig, wenn<br />
<strong>de</strong>r Anleger die Anteile verkauft .<br />
Verluste aus Kapitalvermögen dürfen<br />
nicht mit Einkünft en aus an<strong>de</strong>ren<br />
Einkunft sarten ausgeglichen wer<strong>de</strong>n.<br />
Verluste aus Akti enverkäufen min<strong>de</strong>rn<br />
auch nur die Einkünft e aus diesen Verkäufen,<br />
die <strong>de</strong>r Steuerpfl ichti ge in <strong>de</strong>n<br />
folgen<strong>de</strong>n Veranlagungszeiträumen erzielt.<br />
Eine Verrechnung mit an<strong>de</strong>ren<br />
Kapitaleinkünft en ist somit nicht mehr<br />
möglich.<br />
Steuerpfl ichti ge mit einem Einkommensteuersatz<br />
von über 25 % profi -<br />
ti eren durch die Abgeltungssteuer bei<br />
festverzinslichen Wertpapieren. Mit<br />
<strong>de</strong>r Abgeltungssteuer auf die Zinszahlungen<br />
ist die Steuerschuld geti lgt.<br />
Eine Versteuerung zum persönlichen<br />
Steuersatz entf ällt. Liegt <strong>de</strong>r persönliche<br />
Einkommensteuersatz niedriger,