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Ausgabe 2 / 2008 - SENIOREN-ECHO.de

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€ Aktuell<br />

Vermögensübergabe gegen<br />

Versorgungsleistungen<br />

Das Jahressteuergesetz <strong>2008</strong> hat Än<strong>de</strong>rungen<br />

in <strong>de</strong>m Bereich ergeben,<br />

dass Vermögensübergaben gegen Versorgungsleistungen<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

vorweggenommenen Erbfolge eingeschränkt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Vermögensübergabe<br />

erfolgt in <strong>de</strong>r Regel unentgeltlich.<br />

Die Eltern übertragen zu Lebzeiten Wirtschaft<br />

sgüter an Kin<strong>de</strong>r, die Kin<strong>de</strong>r verpfl<br />

ichten sich im Gegenzug, eine monatliche<br />

Geldrente zu leisten. Die bei<strong>de</strong>rseiti<br />

gen Leistungen sind in <strong>de</strong>r Regel nicht<br />

nach kaufmännischen Gesichtspunkten<br />

ausgewogen. Die Versorgungsleistun-<br />

6<br />

Steuertipps<br />

für Senioren<br />

9. Aufl age 2007<br />

Broschüre „Steuertipps<br />

für Senioren“<br />

Der Umgang mit komplizierten<br />

steuerrechtlichen Besti mmungen<br />

bereitet gera<strong>de</strong> älteren Bürgerinnen<br />

und Bürgern oft große Schwierigkeiten.<br />

Diese Broschüre soll es<br />

ihnen erleichtern, sich über die<br />

steuerlichen Rechte und Pfl ichten<br />

zu informieren und nennt weitere<br />

Hilfen für ältere Menschen.<br />

Bestellen<br />

o<strong>de</strong>r lesen<br />

können<br />

Sie die<br />

Broschüre<br />

unter<br />

htt p://www.stmf.bayern.<strong>de</strong><br />

Steuertipps für Senioren<br />

gen können jedoch von <strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rn<br />

bisher als Son<strong>de</strong>rausgaben abgezogen<br />

wer<strong>de</strong>n und sind bei <strong>de</strong>n Eltern als sonsti<br />

ge Einkünft e zu versteuern, wenn das<br />

übertragene Vermögen ausreichen<strong>de</strong><br />

Erträge abwirft . Gegenstand einer unentgeltlichen<br />

Vermögensübergabe gegen<br />

Versorgungsleistungen kann bisher<br />

neben <strong>de</strong>r Übertragung von Betrieben<br />

auch die Übertragung von Geldvermögen,<br />

Wertpapieren, typisch sti llen Beteiligungen<br />

und selbst genutztem Wohnungseigentum<br />

sein.<br />

Die Neuregelung sieht vor, dass Übertragungen<br />

von sonsti gem Kapitalvermögen<br />

o<strong>de</strong>r Wirtschaft sgüter die zu<br />

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung<br />

führen, ab <strong>de</strong>m 1.1.<strong>2008</strong><br />

nicht mehr Gegenstand <strong>de</strong>r Vermögensübergabe<br />

gegen Versorgungsleistungen<br />

sein können.<br />

Die Crux <strong>de</strong>r vorgenannten Regelung<br />

liegt allerdings in einer inhaltlichen Einschränkung,<br />

die gegebenenfalls rückwirkend<br />

auch jahrzehnte alten Vereinbarungen<br />

die steuerliche Anerkennung<br />

ab <strong>de</strong>m Veranlagungszeitraum <strong>2008</strong><br />

versagt: Wenn die Erträge <strong>de</strong>s übertragenen<br />

Vermögens die Versorgungsleistungen<br />

nicht <strong>de</strong>cken, dann entf ällt die<br />

steuerliche Anerkennung.<br />

Die Übertragungen von Gewerbebetrieben,<br />

von land- und forstwirtschaft<br />

lichen Betrieben und von Betriebsvermögen<br />

Selbständiger in <strong>de</strong>r<br />

Rechtsform <strong>de</strong>s Einzelunternehmens<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Personengesellschaft bleiben<br />

unangetastet. Begünsti gungsfähig<br />

bleibt weiterhin auch <strong>de</strong>r Fall, dass ein<br />

Gesellschaft er-Geschäft sführer eine<br />

GmbH-Beteiligung von min<strong>de</strong>stens<br />

50 % überträgt und <strong>de</strong>r Übernehmer<br />

seinerseits Geschäft sführer wird.<br />

Abgeltungssteuer<br />

Durch die Einführung einer Abgeltungssteuer<br />

von 25 % ab 2009 erscheint es<br />

sinnvoll, alle Kapitalanlagen bis spätestens<br />

31.12.<strong>2008</strong> zu über<strong>de</strong>nken. Ge-<br />

winne aus nach diesem Datum gekauften<br />

Wertpapieren unterliegen beim<br />

Verkauf <strong>de</strong>r Abgeltungssteuer von 25 %<br />

zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.<br />

Die Neuregelung wirkt sich<br />

insbeson<strong>de</strong>re für Anleger, die in Akti en<br />

investi eren, um Kursgewinne zur realisieren,<br />

negati v aus, weil die sog. Spekulati<br />

onsfrist von einem Jahr entf ällt. Für<br />

Akti enanleger fällt also für nach <strong>de</strong>m<br />

31.12.<strong>2008</strong> gekauft e Papiere grundsätzlich<br />

eine Abgeltungssteuer auf<br />

Veräußerungsgewinne an, auch wenn<br />

sie die Papiere über ein Jahr im Depot<br />

halten. Bis zum Sti chtag haben Sie aber<br />

noch genügend Zeit, Ihre Anlagestrategie<br />

zu über<strong>de</strong>nken. Für sog. „Zerti -<br />

fi kate“, z. B. Dax-Zerti fi kate, ist bereits<br />

ein früheres Einkaufsdatum, und zwar<br />

<strong>de</strong>r 15.3.2007, maßgeblich. Beim Kauf<br />

nach <strong>de</strong>m 14.3.2007 und Veräußerung<br />

ab <strong>de</strong>m 1.7.2009 unterliegt <strong>de</strong>r Gewinn<br />

<strong>de</strong>r neuen Regelung. Veräußerungen<br />

vor diesem Datum bleiben hingegen<br />

bei Einhaltung <strong>de</strong>r Spekulati onsfrist<br />

außer Acht.<br />

Die Anlage in thesaurieren<strong>de</strong> Investmentf<br />

onds und Dachfonds wird att rakti<br />

ver, da die Veräußerungsgewinne auf<br />

<strong>de</strong>r Fondsebene steuerfrei bleiben. Die<br />

Abgeltungssteuer ist erst fällig, wenn<br />

<strong>de</strong>r Anleger die Anteile verkauft .<br />

Verluste aus Kapitalvermögen dürfen<br />

nicht mit Einkünft en aus an<strong>de</strong>ren<br />

Einkunft sarten ausgeglichen wer<strong>de</strong>n.<br />

Verluste aus Akti enverkäufen min<strong>de</strong>rn<br />

auch nur die Einkünft e aus diesen Verkäufen,<br />

die <strong>de</strong>r Steuerpfl ichti ge in <strong>de</strong>n<br />

folgen<strong>de</strong>n Veranlagungszeiträumen erzielt.<br />

Eine Verrechnung mit an<strong>de</strong>ren<br />

Kapitaleinkünft en ist somit nicht mehr<br />

möglich.<br />

Steuerpfl ichti ge mit einem Einkommensteuersatz<br />

von über 25 % profi -<br />

ti eren durch die Abgeltungssteuer bei<br />

festverzinslichen Wertpapieren. Mit<br />

<strong>de</strong>r Abgeltungssteuer auf die Zinszahlungen<br />

ist die Steuerschuld geti lgt.<br />

Eine Versteuerung zum persönlichen<br />

Steuersatz entf ällt. Liegt <strong>de</strong>r persönliche<br />

Einkommensteuersatz niedriger,

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