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Das Bau- und Planungsgesetz (BPG) Basel-Stadt und seine ...

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BERECHNUNGSARTEN<br />

§ 5. <strong>Das</strong> zulässige Mass der baulichen Nutzung eines Gr<strong>und</strong>stücks wird durch ein<br />

Vergleichsprojekt oder die Ausnutzungsziffer bestimmt. Massgebend ist der höhere Wert.<br />

BERECHNUNG MIT VERGLEICHSPROJEKT § 6 <strong>BPG</strong><br />

DG<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

BAULINIE<br />

1<br />

RANDBEBAUUNG<br />

FREIFLÄCHE<br />

PARZ. GRENZE<br />

STRASSENLINIE<br />

§ 6. Die Bruttogeschossfläche des Vergleichsprojekts entspricht der zulässigen Bruttogeschossfläche<br />

eines mehrgeschossigen Gebäudes im Blockrandbereich ohne vorragende <strong>Bau</strong>teile<br />

<strong>und</strong> Galerien <strong>und</strong> höchstens einem, auf der Strassen- <strong>und</strong> auf der Hofseite mindestens 1,5 m<br />

hinter die Vollgeschosse zurückgesetzten Dachgeschoss.<br />

2<br />

Werden die Höhen des Vergleichsprojekts durch Lichteinfallswinkel beschränkt, wird mit<br />

Geschosshöhen von 3 m <strong>und</strong> mit Erdgeschossböden auf der Höhe der für die<br />

Bestimmung der Wandhöhe massgebenden Linie gerechnet.<br />

Bemerkungen:<br />

<strong>Das</strong> Vergleichsprojekt legt die zulässige Bruttogeschossfläche für eine beliebige Parzelle<br />

fest. Es resultiert nur ein Flächenmass (m 2 BGF), das Volumen wird nach wie vor über<br />

Profile definiert. Massgeblich für die Konstruktion sind die zulässige <strong>Bau</strong>tiefe (§ 14-16 <strong>BPG</strong>),<br />

die Geschosszahl entsprechend der Zone <strong>und</strong> allfällige Höhenbeschränkungen. Im Regelfall<br />

ergibt sich durch die Berechnung mittels Vergleichsprojekt ein höherer Wert als mit der<br />

Ausnutzungsziffer (§ 7 <strong>BPG</strong>).<br />

Lichteinfallswinkel begrenzen nicht nur ein reales Projekt, sie können auch die zulässige<br />

Bruttogeschossfläche gemäss Vergleichsprojekt reduzieren. Servitute in jeglicher Form<br />

werden für das Vergleichsprojekt nicht berücksichtigt. Dies gilt selbstverständlich für das<br />

effektive <strong>Bau</strong>projekt nicht. Dort werden die Servitute welche erstellt werden berücksichtigt.<br />

10<br />

Arbeitshilfe zum <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Planungsgesetz</strong> <strong>BPG</strong>, September 2007 Vers. 1.0

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