Das Bau- und Planungsgesetz (BPG) Basel-Stadt und seine ...
Das Bau- und Planungsgesetz (BPG) Basel-Stadt und seine ...
Das Bau- und Planungsgesetz (BPG) Basel-Stadt und seine ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
§ 30. 4 Mehr als 12 m tiefe Gebäude oder Gebäudegruppen dürfen nur gegen eine seitliche<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgrenze gerichtet werden, wenn durch einen Grenzabstand von 9 m, eine<br />
Dienstbarkeit oder eine öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkung ein Gebäudeabstand<br />
von 12 m gesichert ist; dieser Gebäudeabstand darf herabgesetzt werden, soweit es zur<br />
Erstellung 12 m breiter Gebäude nötig ist <strong>und</strong> ein Grenzabstand von 6 m gewahrt bleibt.<br />
PARZ. GRENZE<br />
24 6<br />
§ 29 b <strong>BPG</strong><br />
§ 30.3 <strong>BPG</strong><br />
Gebäudeabstand 12.0<br />
§ 30.5 <strong>BPG</strong><br />
Gebäudeabstand<br />
12.0<br />
9 § 30.4 <strong>BPG</strong><br />
9<br />
§ 30.4 <strong>BPG</strong><br />
BAULINIE<br />
STRASSE<br />
§ 30. 4 Mehr als 12 m tiefe Gebäude oder Gebäudegruppen dürfen nur gegen eine seitliche<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgrenze gerichtet werden, wenn durch einen Grenzabstand von 9 m, eine<br />
Dienstbarkeit oder eine öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkung ein Gebäudeabstand<br />
von 12 m gesichert ist; dieser Gebäudeabstand darf herabgesetzt werden, soweit es zur<br />
Erstellung 12 m breiter Gebäude nötig ist <strong>und</strong> ein Grenzabstand von 6 m gewahrt bleibt.<br />
PARZ. GRENZE<br />
25.0 resp. 35.0 (§ 30 <strong>BPG</strong>)<br />
A B<br />
Gebäudeabstand<br />
12.0 § 30.4 <strong>BPG</strong><br />
25.0 resp. 35.0 (§ 30 <strong>BPG</strong>)<br />
24 6<br />
§ 29 b <strong>BPG</strong><br />
§ 30.3 <strong>BPG</strong><br />
x<br />
x<br />
x = Variabel Servitute<br />
§ 29 lit. f<br />
<strong>Bau</strong>beschränkung<br />
6 6<br />
§ 30.2 <strong>BPG</strong><br />
BAULINIE<br />
STRASSE<br />
Möglicher Wortlaut Dienstbarkeit (schraffierte Fläche):<br />
Mehrgeschossige Gebäudeteile, resp. eingeschossige Gebäudeteile über 3.00 m Höhe,<br />
müssen von der gemeinsamen Parzellengrenze einen Abstand von 6.00 m einhalten.<br />
50<br />
Arbeitshilfe zum <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Planungsgesetz</strong> <strong>BPG</strong>, September 2007 Vers. 1.0