Das Bau- und Planungsgesetz (BPG) Basel-Stadt und seine ...
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Die Gr<strong>und</strong>fläche unterirdischer Geschosse oder Geschossteile wird vollumfänglich an die<br />
Bruttogeschossfläche angerechnet, wenn diese Geschosse oder Geschossteile<br />
a) der Erschliessung anrechenbarer Räume dienen oder<br />
b) über einen den Vorschriften über Wohn- <strong>und</strong> Schlafzimmer entsprechenden Ausbau<br />
verfügen, es sei denn, sie belegen nicht mehr als 50% der mehrgeschossig<br />
überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksfläche <strong>und</strong> können nicht als selbständige Wohneinheiten<br />
genutzt werden <strong>und</strong> sind, sofern sie in der Zone 2 oder in der Zone 2a liegen, mit<br />
oberirdischen Wohnungen verb<strong>und</strong>en.<br />
HAUPTERSCHLIESSUNG DURCH UNTERGESCHOSS<br />
Parzellengrenze<br />
<strong>Bau</strong>linie<br />
Haupterschliessung<br />
lit. a<br />
Keller<br />
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Arbeitshilfe zum <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Planungsgesetz</strong> <strong>BPG</strong>, September 2007 Vers. 1.0