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Das Bau- und Planungsgesetz (BPG) Basel-Stadt und seine ...

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4<br />

Die Gr<strong>und</strong>fläche unterirdischer Geschosse oder Geschossteile wird vollumfänglich an die<br />

Bruttogeschossfläche angerechnet, wenn diese Geschosse oder Geschossteile<br />

a) der Erschliessung anrechenbarer Räume dienen oder<br />

b) über einen den Vorschriften über Wohn- <strong>und</strong> Schlafzimmer entsprechenden Ausbau<br />

verfügen, es sei denn, sie belegen nicht mehr als 50% der mehrgeschossig<br />

überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksfläche <strong>und</strong> können nicht als selbständige Wohneinheiten<br />

genutzt werden <strong>und</strong> sind, sofern sie in der Zone 2 oder in der Zone 2a liegen, mit<br />

oberirdischen Wohnungen verb<strong>und</strong>en.<br />

HAUPTERSCHLIESSUNG DURCH UNTERGESCHOSS<br />

Parzellengrenze<br />

<strong>Bau</strong>linie<br />

Haupterschliessung<br />

lit. a<br />

Keller<br />

22<br />

Arbeitshilfe zum <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Planungsgesetz</strong> <strong>BPG</strong>, September 2007 Vers. 1.0

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