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Das Bau- und Planungsgesetz (BPG) Basel-Stadt und seine ...

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Zone 7 Industrie- & Gewerbezone<br />

1. Nutzungsart<br />

§34. Die Industrie- <strong>und</strong> Gewerbezone (Zone 7) ist bestimmt<br />

a) für Nutzungen, bei denen auf dem Gr<strong>und</strong>stück Emissionen auftreten, die in<br />

Wohngebieten nicht zulässig oder nicht erwünscht sind;<br />

b) für Nutzungen, die wegen der Gefahr von Störfällen aus Wohngebieten fernzuhalten<br />

sind;<br />

c) für Lagerbauten <strong>und</strong> Abstellplätze.<br />

2<br />

Andere Nutzungen sind zulässig, wenn sie nicht mehr Verkehr erzeugen als bei den<br />

bestimmungsgemässen Nutzungen im Durchschnitt entsteht oder wenn sie der<br />

bestimmungsgemässen Nutzung dienen.<br />

3<br />

Wohnraum darf nur für Personal erstellt werden, das zur Beaufsichtigung des Betriebes<br />

ständig auf dem Betriebsareal anwesend sein muss.<br />

2. Nutzungsmass<br />

§35. Wenn Bebauungspläne nichts anderes bestimmen <strong>und</strong> die Art der Nutzung keine<br />

Abweichungen erfordert, beträgt die Höchsthöhe der Gebäude 40 m.<br />

2<br />

Am Zonenrand ist der Lichteinfallswinkel der Nachbarzone einzuhalten. <br />

3<br />

<strong>Bau</strong>linienüberschreitungen zur Erweiterung des nutzbaren Raumes sind unzulässig.<br />

4<br />

Über öffentlichen Strassen <strong>und</strong> Wegen <strong>und</strong> über den zur Erschliessung nötigen Zufahrten<br />

sind Dachvorsprünge erst von einer Höhe von 4,5 m an zulässig. Ihre Ausladung darf 1,0 m<br />

nicht übersteigen. Dachvorsprünge über Nachbargr<strong>und</strong>stücken sind unzulässig.<br />

+ 40.00<br />

ZONE 7<br />

ZONE 7<br />

ZONE 7<br />

ZONE 7<br />

ZONE 6/5<br />

ZONE<br />

5a - 2a<br />

SO/SU/NöI<br />

BAULINIE<br />

Lichteinfallswinkel Zone 6/5<br />

BAULINIE<br />

Lichteinfallswinkel Zone 5a - 2a<br />

<strong>Bau</strong>linienabstand<br />

45° 60°<br />

45°<br />

ZONE 7<br />

H = <strong>Bau</strong>linienabstand<br />

Lichteinfallswinkel<br />

Lichteinfallswinkel<br />

Lichteinfallswinkel<br />

1<br />

45°<br />

ZONE 7<br />

Parz. Grenze<br />

6.00<br />

Strasse<br />

Zone 5/6 gem. §36 g)<br />

30<br />

Arbeitshilfe zum <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Planungsgesetz</strong> <strong>BPG</strong>, September 2007 Vers. 1.0

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