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Abwasser - Urnäsch

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GEMEINDE URNÄSCH<br />

Revision <strong>Abwasser</strong>reglement Urnäsch<br />

Das geltende <strong>Abwasser</strong>reglement vom 8. Jan.<br />

2001 wurde auf der Grundlage des Kantonalen-<br />

Musterabwasserreglements überarbeitet und<br />

auf die Erfordernisse der kommenden Jahre<br />

angepasst.


Ablauf der Revision<br />

• Gestützt auf die Mustervorlage des Kantons<br />

wurde im 2010 durch die Umweltschutzkommission<br />

ein erster Reglementsentwurf<br />

erstellt.<br />

• Dieser wurde den Flurgenossenschaften sowie<br />

den Parteien zur Vernehmlassung unterbreitet.<br />

• Dem Wunsch der Flurgenossenschaften betr. der<br />

Eingemeindung der FLG-Leitungen in unsanierten<br />

Zustand, konnten die USK und der Gemeinderat<br />

jedoch nicht entsprechen.


Ablauf der Revision<br />

• Um fundierte Entscheidungsgrundlagen<br />

betreffend der FLG-Leitungen im Baugebiet zu<br />

erhalten, wurden diese im Jahr 2012 auf ihren<br />

Zustand hin untersucht.<br />

• Aufgrund dieser Zustandsberichte wurde<br />

bestimmt, dass für eine Eingemeindung<br />

vorgängig alle Schäden der Sanierungsstufen<br />

„kurz- und mittelfristig“ behoben werden<br />

müssen.


Ablauf der Revision<br />

• Im Herbst 2012 wurde das revidierte<br />

<strong>Abwasser</strong>reglement zur Vorprüfung an den<br />

Kanton eingereicht.<br />

• Im Frühjahr 2013 erfolgte der Abgleich mit dem<br />

kantonalen Rechtsdienst.<br />

• Das nun vorliegende rev. <strong>Abwasser</strong>reglement<br />

erfüllt die rechtlichen Anforderungen der<br />

übergeordneten Gesetzgebung und soll als<br />

nächstes der Volksdiskussion unterstellt werden.


Ablauf der Revision<br />

• Anschliessend an die Volksdiskussion<br />

entscheidet der Gemeinderat, ob und in<br />

welcher Form allfällige Eingaben<br />

berücksichtigt werden.<br />

• Danach wird das <strong>Abwasser</strong>reglement dem<br />

fakultativen Referendum unterstellt.<br />

• Falls das Referendum ergriffen wird, muss<br />

noch an der Urne über das<br />

<strong>Abwasser</strong>reglement abgestimmt werden.


Ausgangslage<br />

• Das <strong>Abwasser</strong>reglement regelt den Bau, Betrieb<br />

und Unterhalt der öffentlichen und der privaten<br />

<strong>Abwasser</strong>anlagen sowie deren Finanzierung.<br />

• Im Gemeindeeigentum:<br />

- <strong>Abwasser</strong>reinigungsanlage Furth<br />

- rund 20 km Schmutzwasserleitungen<br />

- rund 0.5 km Meteorwasserleitungen<br />

• In privatem Eigentum:<br />

- rund 40 km Schmutzwasserleitungen<br />

- rund 40 km Meteorwasserleitungen


Schwerpunkte bisher:<br />

• Bau und Betrieb der<br />

Kanalisation<br />

(1972 Bau der ARA und<br />

kontinuierlicher Ausbau<br />

des Schmutzwasserleitungsnetzes).<br />

Ziele der Revision<br />

Schwerpunkte neu:<br />

• Unterhalt der Kanalisation<br />

(Die Lebensdauer der<br />

Leitungen beträgt 60-100<br />

Jahre. Viele Schmutzwasserleitungen<br />

sind in einem Alter<br />

von 30-40 Jahren. Um die<br />

Lebensdauer zu erreichen,<br />

müssen sie in den nächsten<br />

Jahren entsprechend<br />

unterhalten werden.)<br />

• Neuregelung der<br />

Eigentumsverhältnisse<br />

(Möglichkeit zur Abgabe von<br />

sanierten Schmutzwasserleitungen<br />

an die Gemeinde.)


Schwerpunkt Schmutzwasserleitungen<br />

• Durch undichte Schmutzwasserleitungen<br />

entsteht eine Gefährdung für den Untergrund<br />

und für das Grundwasser. Diesen Leitungen<br />

wird daher im Reglement eine hohe Priorität<br />

eingeräumt.<br />

• Die Meteorwasserleitungen haben ein<br />

geringeres Schadenspotenzial und sollen<br />

daher möglichst im privaten<br />

Verantwortungsbereich bleiben.


Neuerungen Schmutzwasserleitungen<br />

• Zur Sicherstellung und Vereinfachung des<br />

zukünftigen Leitungsunterhalts können<br />

sanierte Schmutzwasserleitungen an die<br />

Gemeinde abgegeben werden.<br />

• Lediglich die Hausanschlussleitungen<br />

verbleiben in privatem Eigentum. (In der<br />

Bauzone bis zum Zusammenschluss zweier<br />

Leitungen, ausserhalb der Bauzone bis zum<br />

befestigten Vorplatz der Liegenschaft.)


Neuerungen Schmutzwasserleitungen<br />

• Ablauf zur Abgabe der Schmutzwasserleitungen an die<br />

Gemeinde:<br />

- Zustandserfassung auf Kosten der Gemeinde<br />

(bis zum Gebäude)<br />

- Leitungssanierung auf Kosten der Eigentümer<br />

- Übernahme der sanierten Leitungen durch<br />

die Gemeinde (ohne Hauszuleitung)


Anschlussgebühren<br />

• Anschlussgebühren Schmutzwasser: Die Höhe der<br />

Anschlussgebühren bleibt unverändert.<br />

Neu werden jedoch Ferienhäuser gleich<br />

behandelt wie Wohnhäuser.<br />

• Anschlussgebühren Meteorwasser: Wer an eine<br />

Gemeindeleitung anschliesst, muss eine<br />

Anschlussgebühr von Fr. 5.--/m2<br />

zonengewichteter Grundstücksfläche entrichten.<br />

Bei wirkungsvollen Versickerungs- oder<br />

Retentionsmassnahmen reduziert sich die<br />

Gebühr um 50%.


Benützungsgebühren<br />

• Schmutzwasser: In den nächsten Jahren sollte<br />

infolge des Baubooms keine Gebührenerhöhung<br />

notwendig sein. Mittelfristig<br />

müssen die <strong>Abwasser</strong>gebühren infolge des<br />

erweiterten Leitungsnetzes jedoch angehoben<br />

werden, von heute Fr. 2.50/m 3 auf ca. Fr. 3.00<br />

bis Fr. 3.50/m 3 .<br />

(Würden die Leitungen unsaniert übernommen,<br />

müssten die Gebühren sofort<br />

angehoben werden.)


Benützungsgebühren<br />

• Meteorwasser: Betroffen sind nur Eigentümer,<br />

welche an Meteorwasserleitungen der Gemeinde<br />

oder des Kantons angeschlossen sind.<br />

Hier muss mit einer Benützungsgebühr von ca.<br />

Fr. 0.20/m 2 zonengewichteter Grundstücksfläche<br />

gerechnet werden. Bei wirkungsvollen<br />

Versickerungs- oder Retentionsmassnahmen<br />

reduziert sich die Gebühr um 50%.<br />

• Da die Erhebung der Grundlagendaten infolge der<br />

zahlreichen alten Meteorwasserleitungen, welche<br />

planlich nirgends erfasst sind, sehr aufwändig ist,<br />

ist zur Zeit noch nicht absehbar, ab wann die<br />

Gebühr eingeführt wird.


Weitergehende Informationen<br />

• Noch vor den Sommerferien soll die<br />

Volksdiskussion stattfinden. Ab dann kann das<br />

rev. <strong>Abwasser</strong>reglement bei der Gemeinde<br />

bezogen oder auf der Gemeindehomepage<br />

heruntergeladen werden.<br />

• Im Rahmen der Volksdiskussion wird ein<br />

Informationsabend durchgeführt. Dabei<br />

werden dann Fragen detailliert beantwortet.<br />

Heute werden Fragen lediglich entgegen<br />

genommen.


• Möchten noch Fragen oder Anliegen zum<br />

<strong>Abwasser</strong>reglement platziert werden


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