Abwasser - Urnäsch
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GEMEINDE URNÄSCH<br />
Revision <strong>Abwasser</strong>reglement Urnäsch<br />
Das geltende <strong>Abwasser</strong>reglement vom 8. Jan.<br />
2001 wurde auf der Grundlage des Kantonalen-<br />
Musterabwasserreglements überarbeitet und<br />
auf die Erfordernisse der kommenden Jahre<br />
angepasst.
Ablauf der Revision<br />
• Gestützt auf die Mustervorlage des Kantons<br />
wurde im 2010 durch die Umweltschutzkommission<br />
ein erster Reglementsentwurf<br />
erstellt.<br />
• Dieser wurde den Flurgenossenschaften sowie<br />
den Parteien zur Vernehmlassung unterbreitet.<br />
• Dem Wunsch der Flurgenossenschaften betr. der<br />
Eingemeindung der FLG-Leitungen in unsanierten<br />
Zustand, konnten die USK und der Gemeinderat<br />
jedoch nicht entsprechen.
Ablauf der Revision<br />
• Um fundierte Entscheidungsgrundlagen<br />
betreffend der FLG-Leitungen im Baugebiet zu<br />
erhalten, wurden diese im Jahr 2012 auf ihren<br />
Zustand hin untersucht.<br />
• Aufgrund dieser Zustandsberichte wurde<br />
bestimmt, dass für eine Eingemeindung<br />
vorgängig alle Schäden der Sanierungsstufen<br />
„kurz- und mittelfristig“ behoben werden<br />
müssen.
Ablauf der Revision<br />
• Im Herbst 2012 wurde das revidierte<br />
<strong>Abwasser</strong>reglement zur Vorprüfung an den<br />
Kanton eingereicht.<br />
• Im Frühjahr 2013 erfolgte der Abgleich mit dem<br />
kantonalen Rechtsdienst.<br />
• Das nun vorliegende rev. <strong>Abwasser</strong>reglement<br />
erfüllt die rechtlichen Anforderungen der<br />
übergeordneten Gesetzgebung und soll als<br />
nächstes der Volksdiskussion unterstellt werden.
Ablauf der Revision<br />
• Anschliessend an die Volksdiskussion<br />
entscheidet der Gemeinderat, ob und in<br />
welcher Form allfällige Eingaben<br />
berücksichtigt werden.<br />
• Danach wird das <strong>Abwasser</strong>reglement dem<br />
fakultativen Referendum unterstellt.<br />
• Falls das Referendum ergriffen wird, muss<br />
noch an der Urne über das<br />
<strong>Abwasser</strong>reglement abgestimmt werden.
Ausgangslage<br />
• Das <strong>Abwasser</strong>reglement regelt den Bau, Betrieb<br />
und Unterhalt der öffentlichen und der privaten<br />
<strong>Abwasser</strong>anlagen sowie deren Finanzierung.<br />
• Im Gemeindeeigentum:<br />
- <strong>Abwasser</strong>reinigungsanlage Furth<br />
- rund 20 km Schmutzwasserleitungen<br />
- rund 0.5 km Meteorwasserleitungen<br />
• In privatem Eigentum:<br />
- rund 40 km Schmutzwasserleitungen<br />
- rund 40 km Meteorwasserleitungen
Schwerpunkte bisher:<br />
• Bau und Betrieb der<br />
Kanalisation<br />
(1972 Bau der ARA und<br />
kontinuierlicher Ausbau<br />
des Schmutzwasserleitungsnetzes).<br />
Ziele der Revision<br />
Schwerpunkte neu:<br />
• Unterhalt der Kanalisation<br />
(Die Lebensdauer der<br />
Leitungen beträgt 60-100<br />
Jahre. Viele Schmutzwasserleitungen<br />
sind in einem Alter<br />
von 30-40 Jahren. Um die<br />
Lebensdauer zu erreichen,<br />
müssen sie in den nächsten<br />
Jahren entsprechend<br />
unterhalten werden.)<br />
• Neuregelung der<br />
Eigentumsverhältnisse<br />
(Möglichkeit zur Abgabe von<br />
sanierten Schmutzwasserleitungen<br />
an die Gemeinde.)
Schwerpunkt Schmutzwasserleitungen<br />
• Durch undichte Schmutzwasserleitungen<br />
entsteht eine Gefährdung für den Untergrund<br />
und für das Grundwasser. Diesen Leitungen<br />
wird daher im Reglement eine hohe Priorität<br />
eingeräumt.<br />
• Die Meteorwasserleitungen haben ein<br />
geringeres Schadenspotenzial und sollen<br />
daher möglichst im privaten<br />
Verantwortungsbereich bleiben.
Neuerungen Schmutzwasserleitungen<br />
• Zur Sicherstellung und Vereinfachung des<br />
zukünftigen Leitungsunterhalts können<br />
sanierte Schmutzwasserleitungen an die<br />
Gemeinde abgegeben werden.<br />
• Lediglich die Hausanschlussleitungen<br />
verbleiben in privatem Eigentum. (In der<br />
Bauzone bis zum Zusammenschluss zweier<br />
Leitungen, ausserhalb der Bauzone bis zum<br />
befestigten Vorplatz der Liegenschaft.)
Neuerungen Schmutzwasserleitungen<br />
• Ablauf zur Abgabe der Schmutzwasserleitungen an die<br />
Gemeinde:<br />
- Zustandserfassung auf Kosten der Gemeinde<br />
(bis zum Gebäude)<br />
- Leitungssanierung auf Kosten der Eigentümer<br />
- Übernahme der sanierten Leitungen durch<br />
die Gemeinde (ohne Hauszuleitung)
Anschlussgebühren<br />
• Anschlussgebühren Schmutzwasser: Die Höhe der<br />
Anschlussgebühren bleibt unverändert.<br />
Neu werden jedoch Ferienhäuser gleich<br />
behandelt wie Wohnhäuser.<br />
• Anschlussgebühren Meteorwasser: Wer an eine<br />
Gemeindeleitung anschliesst, muss eine<br />
Anschlussgebühr von Fr. 5.--/m2<br />
zonengewichteter Grundstücksfläche entrichten.<br />
Bei wirkungsvollen Versickerungs- oder<br />
Retentionsmassnahmen reduziert sich die<br />
Gebühr um 50%.
Benützungsgebühren<br />
• Schmutzwasser: In den nächsten Jahren sollte<br />
infolge des Baubooms keine Gebührenerhöhung<br />
notwendig sein. Mittelfristig<br />
müssen die <strong>Abwasser</strong>gebühren infolge des<br />
erweiterten Leitungsnetzes jedoch angehoben<br />
werden, von heute Fr. 2.50/m 3 auf ca. Fr. 3.00<br />
bis Fr. 3.50/m 3 .<br />
(Würden die Leitungen unsaniert übernommen,<br />
müssten die Gebühren sofort<br />
angehoben werden.)
Benützungsgebühren<br />
• Meteorwasser: Betroffen sind nur Eigentümer,<br />
welche an Meteorwasserleitungen der Gemeinde<br />
oder des Kantons angeschlossen sind.<br />
Hier muss mit einer Benützungsgebühr von ca.<br />
Fr. 0.20/m 2 zonengewichteter Grundstücksfläche<br />
gerechnet werden. Bei wirkungsvollen<br />
Versickerungs- oder Retentionsmassnahmen<br />
reduziert sich die Gebühr um 50%.<br />
• Da die Erhebung der Grundlagendaten infolge der<br />
zahlreichen alten Meteorwasserleitungen, welche<br />
planlich nirgends erfasst sind, sehr aufwändig ist,<br />
ist zur Zeit noch nicht absehbar, ab wann die<br />
Gebühr eingeführt wird.
Weitergehende Informationen<br />
• Noch vor den Sommerferien soll die<br />
Volksdiskussion stattfinden. Ab dann kann das<br />
rev. <strong>Abwasser</strong>reglement bei der Gemeinde<br />
bezogen oder auf der Gemeindehomepage<br />
heruntergeladen werden.<br />
• Im Rahmen der Volksdiskussion wird ein<br />
Informationsabend durchgeführt. Dabei<br />
werden dann Fragen detailliert beantwortet.<br />
Heute werden Fragen lediglich entgegen<br />
genommen.
• Möchten noch Fragen oder Anliegen zum<br />
<strong>Abwasser</strong>reglement platziert werden
Herzlichen Dank für Ihre<br />
Aufmerksamkeit