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Abwasser - Urnäsch

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Benützungsgebühren<br />

• Meteorwasser: Betroffen sind nur Eigentümer,<br />

welche an Meteorwasserleitungen der Gemeinde<br />

oder des Kantons angeschlossen sind.<br />

Hier muss mit einer Benützungsgebühr von ca.<br />

Fr. 0.20/m 2 zonengewichteter Grundstücksfläche<br />

gerechnet werden. Bei wirkungsvollen<br />

Versickerungs- oder Retentionsmassnahmen<br />

reduziert sich die Gebühr um 50%.<br />

• Da die Erhebung der Grundlagendaten infolge der<br />

zahlreichen alten Meteorwasserleitungen, welche<br />

planlich nirgends erfasst sind, sehr aufwändig ist,<br />

ist zur Zeit noch nicht absehbar, ab wann die<br />

Gebühr eingeführt wird.

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