Abwasser - Urnäsch
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Benützungsgebühren<br />
• Meteorwasser: Betroffen sind nur Eigentümer,<br />
welche an Meteorwasserleitungen der Gemeinde<br />
oder des Kantons angeschlossen sind.<br />
Hier muss mit einer Benützungsgebühr von ca.<br />
Fr. 0.20/m 2 zonengewichteter Grundstücksfläche<br />
gerechnet werden. Bei wirkungsvollen<br />
Versickerungs- oder Retentionsmassnahmen<br />
reduziert sich die Gebühr um 50%.<br />
• Da die Erhebung der Grundlagendaten infolge der<br />
zahlreichen alten Meteorwasserleitungen, welche<br />
planlich nirgends erfasst sind, sehr aufwändig ist,<br />
ist zur Zeit noch nicht absehbar, ab wann die<br />
Gebühr eingeführt wird.