VORSORGEMAPPE - in Feldkirch
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3 F<strong>in</strong>anzen und Versicherungen Vorsorgemappe<br />
Befreiung von der Fernseh- und Radiogebühr<br />
Zuschuss zum Fernsprechentgelt<br />
Bei sozialer Bedürftigkeit oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann e<strong>in</strong>e Befreiung<br />
von der Rundfunkgebühr beantragt werden. Gleichzeitig kann e<strong>in</strong> Zuschuss<br />
zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) beantragt<br />
werden. Ausschlaggebend ist, ob das monatliche E<strong>in</strong>kommen abzüglich<br />
Miete und Familienbeihilfe unter e<strong>in</strong>em Richtwert ist. Antragsformulare gibt es<br />
im Rathaus Bürgerservice.<br />
Befreiung von der Rezeptgebühr und von der e-card Gebühr<br />
Folgende Personengruppen werden von der Rezeptgebühr befreit:<br />
• Personen mit ger<strong>in</strong>gem E<strong>in</strong>kommen.<br />
• Personen, die auf Grund e<strong>in</strong>es Leidens oder e<strong>in</strong>es Gebrechens<br />
überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen können.<br />
• Die jährliche Rezeptgebührenbelastung ist mit 2 % der Nettopension<br />
gedeckelt. Darüber h<strong>in</strong>aus wird automatisch ke<strong>in</strong>e Rezeptgebühr mehr<br />
verrechnet.<br />
Anträge können beim zuständigen Krankenversicherungsträger gestellt werden.<br />
F<strong>in</strong>anzielle Aspekte der Pflege<br />
Pflege kostet Geld. Auf welche Unterstützungen und Zuschüsse Sie im<br />
Zusammenhang mit Pflege und Betreuung Anspruch haben, erfahren Sie bei<br />
der Servicestelle für Pflege und Betreuung (Telefon: 05522/3422-6880) und<br />
<strong>in</strong> der Broschüre „<strong>Feldkirch</strong> für Senior<strong>in</strong>nen und Senioren“ der Stadt <strong>Feldkirch</strong>.<br />
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