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VORSORGEMAPPE - in Feldkirch

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5 Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Vorsorgemappe<br />

Sachwalterschaft<br />

c) konkrete Weisungen für z.B.<br />

• Betreuung<br />

• Pflegeleistungen<br />

• Heimaufenthalt<br />

• mediz<strong>in</strong>ische Versorgung<br />

• Freizeitgestaltung<br />

• Besuche von und/oder bei Angehörigen/Freunden<br />

• Urlaubsreisen<br />

d) Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vollmacht<br />

e) Dauer der Vollmacht<br />

Es können für verschiedene Aufgabengebiete (z.B. Gesundheitsvorsorge,<br />

Vermögensangelegenheiten) auch verschiedene Bevollmächtigte e<strong>in</strong>gesetzt<br />

werden. Auch die E<strong>in</strong>setzung e<strong>in</strong>es Ersatzbevollmächtigten ist zulässig.<br />

5.2.2 Formvorschriften bei Vorsorgevollmachten<br />

1. E<strong>in</strong>fache Angelegenheiten:<br />

• eigenhändig geschrieben und unterschrieben<br />

• fremdhändig (z.B. durch Rechtsanwalt) verfasst: muss vom Vollmachtgeber<br />

und von drei anwesenden Zeugen unterschrieben werden oder<br />

notarielle Beurkundung bzw. Notariatsakt<br />

2. In folgenden Fällen muss die Vorsorgevollmacht bei e<strong>in</strong>em Rechtsanwalt,<br />

Notar oder Gericht erstellt werden (wichtige Angelegenheiten):<br />

• E<strong>in</strong>willigung <strong>in</strong> schwerwiegende mediz<strong>in</strong>ische Behandlungen<br />

• Entscheidung über dauerhafte Änderung des Wohnortes (z.B. Seniorenheim)<br />

• Besorgung von Vermögensangelegenheiten, die nicht zum ordentlichen<br />

Wirtschaftsbetrieb gehören.<br />

3. Widerruf:<br />

Bei ausreichender Geschäfts- und E<strong>in</strong>sichtsfähigkeit kann der Vollmachtgeber<br />

die von ihm ausgestellte Vorsorgevollmacht jederzeit formlos und ohne<br />

Angabe von Gründen widerrufen. Selbst bei e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>getretenen Vorsorgefall<br />

kann der Vollmachtgeber „zu erkennen geben“, dass er vom Bevollmächtigten<br />

nicht mehr vertreten se<strong>in</strong> will (Vetorecht).<br />

Vollmachtgeber und bevollmächtigte Person sollten je e<strong>in</strong>e Ausfertigung der<br />

Vollmacht aufbewahren. Es ist empfehlenswert, die Vollmacht von e<strong>in</strong>em<br />

Rechtsanwalt oder Notar im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis<br />

(ÖZVV) registrieren zu lassen.<br />

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