11.11.2012 Aufrufe

Achtung! · Achtung! · Achtung! · Achtung ... - Tierschutzverein Biberach

Achtung! · Achtung! · Achtung! · Achtung ... - Tierschutzverein Biberach

Achtung! · Achtung! · Achtung! · Achtung ... - Tierschutzverein Biberach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

12 <strong>Tierschutzverein</strong> im Landkreis <strong>Biberach</strong> e.V.<br />

Wer schön sein will, muss nicht leiden lassen<br />

In Deutschland ist die Zahl der Labortiere 2009 auf 2,8 Millionen gestiegen …<br />

Immer noch werden Kosmetika in<br />

Tierversuchen getestet. Obwohl es<br />

bereits viele Schönheits- und Körperpflegeprodukte<br />

gibt, forscht die<br />

kosmetische Industrie weiter an<br />

neuen chemischen Wirkstoffen – in<br />

Tierversuchen. Gesunde Haare,<br />

starke Nägel, makellose Haut: Schönheit<br />

ist Menschen wichtig. Und die<br />

Kosmetikindustrie reagiert mit neuen<br />

Produkten. Shampoos versprechen<br />

mehr Glanz, Cremes sollen die Haut<br />

verjüngen. Was vielen Konsumenten<br />

nicht bewusst ist: Für fast alle dieser<br />

Produkte mussten Tiere leiden.<br />

Seit 2004 sind Tierversuche für die<br />

Prüfung fertiger Kosmetika in der EU<br />

verboten. Auch dürfen fertige Kosmetika,<br />

die in Drittländern in Tierversuchen<br />

getestet wurden, seit 2009<br />

nicht mehr vermarktet werden, ebenso<br />

kosmetische Inhaltsstoffe, die innerhalb<br />

der EU in Tierversuchen<br />

überprüft wurden.<br />

Für drei Tiertests (Giftigkeit bei wiederholter<br />

Verabreichung, Verteilung im<br />

Körper sowie Auswirkung auf die<br />

Nachkommen) sollte ein Vermarktungsverbot<br />

2013 folgen. Doch<br />

einem Bericht der EU-Kommission<br />

vom September 2011 zufolge stehen<br />

nicht genügend Alternativmethoden<br />

für diese drei Tiertests zur Verfügung.<br />

Die Kommission fordert nun einen<br />

Aufschub des Verbots bis 2023. Ein<br />

Unding, denn schon längst hätten<br />

Gelder investiert werden können, um<br />

neue Verfahren zu entwickeln. Zumal<br />

die Übertragbarkeit von Tierversuchen<br />

auf den Menschen auch in<br />

Wissenschaftskreisen angezweifelt<br />

wird. So kann beispielsweise ein<br />

grüner Knollenblätterpilz eine ganze<br />

Familie vergiften, wohingegen er<br />

dem beliebtesten Versuchstier, dem<br />

Kaninchen, durchaus gut bekommt.<br />

Leider bleibt bei allen Verboten ein<br />

Schlupfloch: Tierversuche können<br />

zur Prüfung von Rohstoffen uneingeschränkt<br />

durchgeführt werden,<br />

wenn diese nicht nur in Kosmetika,<br />

sondern auch in anderen Produkten<br />

verwendet werden. Es gibt jedoch<br />

kaum eine Substanz, die nur für den<br />

kosmetischen Bereich entwickelt wird.<br />

Somit könnten auch zukünftig neu<br />

entwickelte Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten<br />

im Tierversuch getestet<br />

wurden. Diese rechtliche Grauzone<br />

lässt sich erst beseitigen, wenn<br />

für alle Bereiche der Giftigkeitsprüfung<br />

von chemischen und natürlichen<br />

Substanzen tierversuchsfreie<br />

Testverfahren anerkannt sind.<br />

Es geht auch ohne Tierversuche!<br />

Dass Tiere für unseren Schönheitswahn<br />

gequält werden, muss<br />

nicht sein. So sehen es nicht nur Tierschützer,<br />

sondern mittlerweile auch<br />

viele Kosmetikhersteller. Zahlreiche<br />

Hersteller verzichten deshalb freiwillig<br />

auf Tierversuche. Und Verbraucher,<br />

die „tierversuchsfreie Kosmetika“<br />

kaufen, können damit ihren<br />

Beitrag zum Schutz der Tiere leisten.<br />

Doch woran erkennt man vertrauenswürdige<br />

„tierversuchsfreie“ Produkte?<br />

Die Masse an Siegeln, Positiv- und<br />

Negativlisten macht es dem Verbraucher<br />

nicht leicht. Tierversuchsfreie<br />

Produkte müssen der regelmäßigen<br />

Kontrolle unabhängiger<br />

Unternehmen unterliegen. Zudem<br />

muss der Hersteller einen Stichtag<br />

setzen, nach dem keine Rohstoffe<br />

mehr eingesetzt werden, die in Tierversuchen<br />

getestet wurden. Erfüllt<br />

ein Siegel diese Kriterien, kann man<br />

sich darauf verlassen.<br />

®<br />

Für das IHTK-Label<br />

des „Hasen<br />

mit schützender<br />

Hand“ müssen<br />

sich Firmen an<br />

bestimmte Tierschutzrichtlinien<br />

halten, bei Zuwiderhandlung gegen<br />

diese drohen hohe Geldstrafen. Das<br />

Siegel hat die strengsten Vergabe-<br />

Richtlinien. Nämlich die vom Deutschen<br />

Tierschutzbund. Damit werden Produkte<br />

von Unternehmen ausgezeichnet,<br />

die selbst keine Tierversuche<br />

durchführen und keine Inhaltsstoffe<br />

verwenden, die nach dem 1.1.1979<br />

getestet wurden. Der Internationale<br />

Herstellerverband gegen Tierversuche<br />

(IHTK) vergibt das Siegel. Im IHTK<br />

haben sich Firmen zusammengeschlossen,<br />

die in der Positivliste des<br />

Deutschen Tierschutzbundes geführt<br />

werden. Nicht alle Hersteller tragen<br />

das Siegel, aber alle halten sich an<br />

die Richtlinien. Die Unternehmen werden<br />

immer wieder vom Deutschen<br />

Tierschutzbund unabhängig überprüft<br />

– sämtliche Produkte und Inhaltsstoffe.<br />

Einziger Haken ist, dass<br />

die Kosmetika zum größten Teil nur<br />

online bestellt werden können.<br />

Mittlerweile schmückt das „Leaping<br />

Bunny“-Siegel auch in Deutschland<br />

immer mehr Kosmetikprodukte. Das<br />

Qualitätssiegel „springender Hase“

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!