Achtung! · Achtung! · Achtung! · Achtung ... - Tierschutzverein Biberach
Achtung! · Achtung! · Achtung! · Achtung ... - Tierschutzverein Biberach
Achtung! · Achtung! · Achtung! · Achtung ... - Tierschutzverein Biberach
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
12 <strong>Tierschutzverein</strong> im Landkreis <strong>Biberach</strong> e.V.<br />
Wer schön sein will, muss nicht leiden lassen<br />
In Deutschland ist die Zahl der Labortiere 2009 auf 2,8 Millionen gestiegen …<br />
Immer noch werden Kosmetika in<br />
Tierversuchen getestet. Obwohl es<br />
bereits viele Schönheits- und Körperpflegeprodukte<br />
gibt, forscht die<br />
kosmetische Industrie weiter an<br />
neuen chemischen Wirkstoffen – in<br />
Tierversuchen. Gesunde Haare,<br />
starke Nägel, makellose Haut: Schönheit<br />
ist Menschen wichtig. Und die<br />
Kosmetikindustrie reagiert mit neuen<br />
Produkten. Shampoos versprechen<br />
mehr Glanz, Cremes sollen die Haut<br />
verjüngen. Was vielen Konsumenten<br />
nicht bewusst ist: Für fast alle dieser<br />
Produkte mussten Tiere leiden.<br />
Seit 2004 sind Tierversuche für die<br />
Prüfung fertiger Kosmetika in der EU<br />
verboten. Auch dürfen fertige Kosmetika,<br />
die in Drittländern in Tierversuchen<br />
getestet wurden, seit 2009<br />
nicht mehr vermarktet werden, ebenso<br />
kosmetische Inhaltsstoffe, die innerhalb<br />
der EU in Tierversuchen<br />
überprüft wurden.<br />
Für drei Tiertests (Giftigkeit bei wiederholter<br />
Verabreichung, Verteilung im<br />
Körper sowie Auswirkung auf die<br />
Nachkommen) sollte ein Vermarktungsverbot<br />
2013 folgen. Doch<br />
einem Bericht der EU-Kommission<br />
vom September 2011 zufolge stehen<br />
nicht genügend Alternativmethoden<br />
für diese drei Tiertests zur Verfügung.<br />
Die Kommission fordert nun einen<br />
Aufschub des Verbots bis 2023. Ein<br />
Unding, denn schon längst hätten<br />
Gelder investiert werden können, um<br />
neue Verfahren zu entwickeln. Zumal<br />
die Übertragbarkeit von Tierversuchen<br />
auf den Menschen auch in<br />
Wissenschaftskreisen angezweifelt<br />
wird. So kann beispielsweise ein<br />
grüner Knollenblätterpilz eine ganze<br />
Familie vergiften, wohingegen er<br />
dem beliebtesten Versuchstier, dem<br />
Kaninchen, durchaus gut bekommt.<br />
Leider bleibt bei allen Verboten ein<br />
Schlupfloch: Tierversuche können<br />
zur Prüfung von Rohstoffen uneingeschränkt<br />
durchgeführt werden,<br />
wenn diese nicht nur in Kosmetika,<br />
sondern auch in anderen Produkten<br />
verwendet werden. Es gibt jedoch<br />
kaum eine Substanz, die nur für den<br />
kosmetischen Bereich entwickelt wird.<br />
Somit könnten auch zukünftig neu<br />
entwickelte Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten<br />
im Tierversuch getestet<br />
wurden. Diese rechtliche Grauzone<br />
lässt sich erst beseitigen, wenn<br />
für alle Bereiche der Giftigkeitsprüfung<br />
von chemischen und natürlichen<br />
Substanzen tierversuchsfreie<br />
Testverfahren anerkannt sind.<br />
Es geht auch ohne Tierversuche!<br />
Dass Tiere für unseren Schönheitswahn<br />
gequält werden, muss<br />
nicht sein. So sehen es nicht nur Tierschützer,<br />
sondern mittlerweile auch<br />
viele Kosmetikhersteller. Zahlreiche<br />
Hersteller verzichten deshalb freiwillig<br />
auf Tierversuche. Und Verbraucher,<br />
die „tierversuchsfreie Kosmetika“<br />
kaufen, können damit ihren<br />
Beitrag zum Schutz der Tiere leisten.<br />
Doch woran erkennt man vertrauenswürdige<br />
„tierversuchsfreie“ Produkte?<br />
Die Masse an Siegeln, Positiv- und<br />
Negativlisten macht es dem Verbraucher<br />
nicht leicht. Tierversuchsfreie<br />
Produkte müssen der regelmäßigen<br />
Kontrolle unabhängiger<br />
Unternehmen unterliegen. Zudem<br />
muss der Hersteller einen Stichtag<br />
setzen, nach dem keine Rohstoffe<br />
mehr eingesetzt werden, die in Tierversuchen<br />
getestet wurden. Erfüllt<br />
ein Siegel diese Kriterien, kann man<br />
sich darauf verlassen.<br />
®<br />
Für das IHTK-Label<br />
des „Hasen<br />
mit schützender<br />
Hand“ müssen<br />
sich Firmen an<br />
bestimmte Tierschutzrichtlinien<br />
halten, bei Zuwiderhandlung gegen<br />
diese drohen hohe Geldstrafen. Das<br />
Siegel hat die strengsten Vergabe-<br />
Richtlinien. Nämlich die vom Deutschen<br />
Tierschutzbund. Damit werden Produkte<br />
von Unternehmen ausgezeichnet,<br />
die selbst keine Tierversuche<br />
durchführen und keine Inhaltsstoffe<br />
verwenden, die nach dem 1.1.1979<br />
getestet wurden. Der Internationale<br />
Herstellerverband gegen Tierversuche<br />
(IHTK) vergibt das Siegel. Im IHTK<br />
haben sich Firmen zusammengeschlossen,<br />
die in der Positivliste des<br />
Deutschen Tierschutzbundes geführt<br />
werden. Nicht alle Hersteller tragen<br />
das Siegel, aber alle halten sich an<br />
die Richtlinien. Die Unternehmen werden<br />
immer wieder vom Deutschen<br />
Tierschutzbund unabhängig überprüft<br />
– sämtliche Produkte und Inhaltsstoffe.<br />
Einziger Haken ist, dass<br />
die Kosmetika zum größten Teil nur<br />
online bestellt werden können.<br />
Mittlerweile schmückt das „Leaping<br />
Bunny“-Siegel auch in Deutschland<br />
immer mehr Kosmetikprodukte. Das<br />
Qualitätssiegel „springender Hase“