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Flexibilisierung der Arbeitszeit - IG Metall

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‣ Die freiwillige Samstagsarbeit aus persönlichen Gründen darf keine Überstunden,<br />

Bereitschaften o<strong>der</strong> sonstige Son<strong>der</strong>einsätze für an<strong>der</strong>e MitarbeiterInnen zur<br />

Folge haben.<br />

‣ Der Antrag muss von <strong>der</strong> personellen Führungskraft unterstützt, von Personal-<br />

Service und –Entwicklung befürwortet und dem Betriebsrat genehmigt werden.<br />

Die Freigabe gilt bis zum Fortfall des Grundes. Bei vorzeitiger Beendigung <strong>der</strong><br />

Vereinbarung wird <strong>der</strong> Betriebsrat unverzüglich informiert.<br />

Die Samstagsarbeit aus persönlichen Gründen stellt eine Erweiterung des<br />

Gleitzeitrahmens dar und wird im Gegensatz zur Samstagsarbeit aus betrieblichen<br />

Gründen nicht mit einem Überstundenzuschlag vergütet.<br />

Je<strong>der</strong> Samstag, an dem <strong>der</strong>/die MitarbeiterIn aus persönlichen Gründen arbeiten<br />

möchte, ist vorher mit <strong>der</strong> personellen Führungskraft abzusprechen.<br />

3. Erfassung und Bewertung von Abwesenheiten<br />

3.1 Die Anzahl <strong>der</strong> Gleittage ist unbegrenzt. Gleittage können jedoch nur in<br />

Abstimmung mit <strong>der</strong> zuständigen personellen Führungskraft gewährt werden.<br />

Hierbei sind die Wünsche <strong>der</strong> Mitarbeiterlnnen zu berücksichtigen.<br />

3.2 Reisezeiten sind <strong>Arbeitszeit</strong>en. Ganztägige Dienstreisen und Dienstgänge werden<br />

mit <strong>der</strong> tatsächlichen <strong>Arbeitszeit</strong>, maximal mit 10,25 Stunden, bewertet. Bei <strong>der</strong><br />

Planung von Dienstreisen sind die Bestimmungen des <strong>Arbeitszeit</strong>gesetzes zu<br />

berücksichtigen.<br />

Externe Seminare werden grundsätzlich mit 7,6 Stunden je Tag bewertet.<br />

Bei internen Seminaren gilt die übliche Zeiterfassung (siehe Punkt 8).<br />

3.3 Arztbesuche liegen grundsätzlich außerhalb <strong>der</strong> <strong>Arbeitszeit</strong>.<br />

3.4 Urlaubs- und Krankheitstage werden mit <strong>der</strong> täglichen Soll-<strong>Arbeitszeit</strong> bewertet.<br />

3.5 Abwesenheit aufgrund höherer Gewalt o<strong>der</strong> eigenen Unfalles wird wie <strong>Arbeitszeit</strong><br />

bewertet.<br />

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