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Flexibilisierung der Arbeitszeit - IG Metall

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5. Freizeitausgleich für Überstunden<br />

Auf Wunsch <strong>der</strong> Mitarbeiterlnnen können Überstunden ggf. auch unter Hinzurechnung <strong>der</strong><br />

Zuschläge in Freizeit abgegolten werden.<br />

Dabei sind Überträge bis zu 6 Folgemonate möglich. Spätestens nach Ablauf dieser 6<br />

Monate sind die Stundenguthaben von den MitarbeiterInnen zur Auszahlung aufzugeben.<br />

6. Arbeiten zu Hause<br />

Auf Wunsch <strong>der</strong> Mitarbeiterlnnen können in Absprache mit <strong>der</strong> personellen Führungskraft<br />

innerhalb des allgemeinen bzw. persönlichen <strong>Arbeitszeit</strong>korridors gelegentlich Arbeiten zu<br />

Hause durchgeführt werden. Hierbei sind die gesetzlichen Bestimmungen und betrieblichen<br />

Regelungen zu beachten. Die <strong>Arbeitszeit</strong> muss am ersten folgenden Arbeitstag in den<br />

Räumen <strong>der</strong> IDG nacherfasst werden.<br />

7. Einschränkungen<br />

Mitarbeiterinnen, für die das Mutterschutzgesetz zutrifft, können auf ihren Wunsch hin im<br />

Rahmen <strong>der</strong> vom Gesetz vorgeschriebenen täglichen <strong>Arbeitszeit</strong> an <strong>der</strong> flexiblen <strong>Arbeitszeit</strong><br />

teilnehmen. Die tägliche <strong>Arbeitszeit</strong> darf dabei 8 Stunden und 30 Minuten nicht<br />

überschreiten.<br />

8. Zeiterfassung<br />

8.1 Das Erfassen <strong>der</strong> <strong>Arbeitszeit</strong> und <strong>der</strong> Überstunden ist für alle MitarbeiterInnen<br />

verbindlich vorgeschrieben und erfolgt über ein elektronisches Zeiterfassungssystem<br />

an zentralen Erfassungsgeräten. Dabei werden die Kommt- und Gehtzeit erfasst.<br />

Jedem/je<strong>der</strong> MitarbeiterIn wird die Möglichkeit eingeräumt, manuelle Korrekturen,<br />

Ergänzungen o<strong>der</strong> Nachträge vorzunehmen. Diese Eintragungen werden im System<br />

als manuelle Einträge gekennzeichnet.<br />

Jede manuell erfasste <strong>Arbeitszeit</strong> gilt wie die objektiv erfasste <strong>Arbeitszeit</strong> als<br />

nachgewiesen.<br />

8.2 Es erfolgen automatische Auswertungen <strong>der</strong> Zeiterfassungen zur Überprüfung <strong>der</strong><br />

Einhaltung <strong>der</strong> <strong>Arbeitszeit</strong>bestimmungen, Gesetze und betrieblichen<br />

Vereinbarungen. Diese werden in einem Anhang zur “Betriebsvereinbarung für<br />

Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten” näher bestimmt.<br />

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