Notfalldienst (pdf, 31KB) - zahnmedizinische kliniken zmk bern
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Medizinische Fakultät<br />
Zahnmedizinische Kliniken<br />
Direktion<br />
<strong>Notfalldienst</strong> an den Zahnmedizinischen Kliniken<br />
Es bestehen im Hause folgende <strong>Notfalldienst</strong>organisationen:<br />
1. Alle Zahnmedizinischen Kliniken<br />
Klinikeigener Tagesdienst für Notfälle ihrer, zur Zeit eingeschriebenen, ambulanten<br />
Patienten (exkl. Weekends).<br />
2. Klinik für Oralchirurgie und Stomatologie<br />
2.1. Externer und interner Tages-, Nacht- und Wochenenddienst für kieferchirurgische<br />
Notfälle.<br />
Dieser <strong>Notfalldienst</strong> dient der Behandlung von<br />
- Patienten mit Komplikationen nach zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen<br />
- Patienten mit akuten pyogenen odontogenen Infektionen<br />
- Patienten mit Unfallverletzungen im Zahn-, Mund- und<br />
Kieferbereich<br />
- Patienten mit akuten stomatologischen Problemen<br />
Die Behandlung erfolgt aufgrund einer Überweisung durch den Hauszahnarzt,<br />
bzw. Hausarzt, den ärztlichen oder zahnärztlichen <strong>Notfalldienst</strong> oder<br />
aufgrund einer Spitalzuweisung.<br />
2.2. Externer und interner Nacht- und Wochenenddienst (einschliesslich<br />
Feiertage) für die eingeschriebenen, ambulanten Patienten aller Zahnmedizinischen<br />
Kliniken und die der öffentlichen Spitäler, sowie der Psychiatrischen<br />
Universitätsklinik. Zeitliche Ergänzung zu Punkt 1.<br />
Er dient der Schmerzbekämpfung und der Behebung von plötzlichen und<br />
wesentlichen funktionellen und ästhetischen Beeinträchtigungen.<br />
2.3. Tagesdienst an Werktagen für nicht eingeschriebene, ambulante Patienten<br />
mit Affektionen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich, in Zusammenarbeit<br />
mit der fachlich zuständigen Klinik.<br />
2.4. Externer Tagesdienst für bettlägerige Patienten der öffentlichen Spitäler<br />
gemäss Festlegung durch den Dienstarzt des Spitals. Patienten, bei denen<br />
eine fachspezifische Weiterbehandlung erforderlich ist, können an die<br />
zuständige Klinik überwiesen werden.<br />
Der Dienst wird von den Oberärzten und Assistenten der Klinik für Oralchirurgie<br />
und Stomatologie nach einem monatlich festgelegten Plan durchgeführt.<br />
Der Notfallassistent ist verpflichtet, im Verhinderungsfalle für Ersatz zu sorgen.<br />
Januar 2000
Die Notfallmeldung erfolgt während der Dienstzeit über die Anmeldung der Klinik<br />
(225 45 und 225 66), ausserhalb der offiziellen Dienstzeit via Ärzte-Notruf (Tel.<br />
0900 57 67 47). Info bei Notfall!<br />
3. Klinik für Zahnerhaltung<br />
3.1 <strong>Notfalldienst</strong> in Zusammenarbeit mit der Klinik für Oralchirurgie und<br />
Stomatologie gemäss Ziff. 2.3, nach interner Absprache der Beteiligten.<br />
3.2 Externer Tagesdienst<br />
zur zahnärztlichen Betreuung der Psychiatrischen Universitätsklinik, der Anstalten<br />
Hindelbank, Thorberg und St. Johannsen, sowie des "Aebi-Hus".<br />
Private Hausbesuche sind ausgeschlossen.<br />
Es ist auf den <strong>Notfalldienst</strong> der ZGKB zu verweisen.<br />
4. Spesenentschädigung<br />
Die angefallenen Fahrtkosten für den <strong>Notfalldienst</strong> werden auf dem Formular<br />
„Spesenabrechnung“ aufgeführt und zurückvergütet. Die Entschädigung für<br />
die Benutzung privater Motorfahrzeuge richtet sich nach Art. 109–114,<br />
Personalverordnung (PV).<br />
Fahrspesen:<br />
(öffentliche Verkehrsmittel / private Verkehrsmittel)<br />
Formulare Spesenabrechnung können von der Uni Homepage (Personal/Spesen)<br />
heruntergeladen werden. Die Notfallspesen sind in der KG einzutragen unter Tarif<br />
position „Wegentschädigung“ 4035 bzw. 4036. Die Kosten müssen dem Patienten<br />
verrechnet werden.<br />
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