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Handbuch Lehrzahnärzte - zahnmedizinische kliniken zmk bern

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<strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong> 5An den <strong>zmk</strong> <strong>bern</strong> sollen die Praktikanten an vier (frei) wählbarenHalbtagen während des Frühjahrssemesters einenEinblick in die klinischen und labortechnischen Arbeitender drei kommenden Studienjahre ihrer <strong>zahnmedizinische</strong>nAusbildung erhalten. Die Wahlpraktikanten begleiten andiesen vier Halbtagen ihre Kollegen aus dem vierten Studienjahr.Sie können Vorlesungen besuchen, im Operationssaalzuschauen und wenn möglich den 4. Jahresstudenten beiden klinischen Kursen assistieren. Zum Abschluss muss einWahlpraktikumsbericht über das Erlebte verfasst werden,der vom Praktikumsleiter (aktuell: Dr. Urs Kremer) korrigiertund benotet wird.Im dritten Studienjahr der Zahnmedizin werden speziellStrukturen und Funktionen der Kiefer-Gesichtsregion sowiedie für die <strong>zahnmedizinische</strong> Versorgung relevanten medizinischenAspekte vermittelt. Die manuellen Fertigkeitenals Basis für die klinischen Behandlungsschritte werden amSimulator eingeübt und gefestigt.Neues Ausbildungsmodul in derZahnmedizinDas erarbeitete Konzept sieht über zwei Jahre hinwegeinen kontinuierlichen Kontakt aller Studierenden in Zahnmedizinzu <strong>Lehrzahnärzte</strong>n in der Zahnarztpraxis vor mitdem Ziel, den Studierenden einen intensiven Einblick inden Praxisalltag vor Ort zu vermitteln.Das folgende Ausbildungsmodul wird ab HS 2013 in dasStudium der Zahnmedizin integriert:In den ersten zwei Studienjahren erhalten die Studierendenan acht Halbtagen pro Studienjahr im Mentoringeinen Einblick in den Praxisbetrieb eines Zahnarztes. DerUmgang und die Kommunikation mit dem Patienten, dasErheben der Anamnese, die strukturierte klinische Untersuchung,Kontakte mit spitalexternen Gesundheitsberufenund die Langzeitbetreuung sind wichtige Ausbildungsinhaltedes Mentorings.Durch den Unterricht der Studierenden bei Zahnärzten inder Privatpraxis (Praktikum-Zahnarztpraxis) werden bereitspraktische zahnärztliche Fertigkeiten wie Anamnese undStatus gelernt.Die übergeordneten Ziele dieses Praktikums sind:• Vermitteln von Grundwissen zum<strong>zahnmedizinische</strong>n Alltag• Auseinandersetzen mit Lernzielinhalten desCurriculums Zahnmedizin• Motivation zum Studium steigern durch Herstellungvon praktischen Bezügen• Verständnis für Präzision und qualitativhochwertiges Arbeiten• Vermittlung von Wissen und praktischen FähigkeitenDas Mentoring in der ZahnarztpraxisDie 16 Halbtage Mentoring während der ersten zweiStudienjahre sollen gleichmässig auf beide Studienjahreverteilt absolviert werden. Die Lernziele für dieeinzelnen Studienjahre sind in Kapitel 3 aufgelistet. Eskönnen pro Studienjahr zwei verschiedene Zahnarztpraxenausgesucht werden. Im ersten Studienjahr sollte das Praktikumbei einem Generalisten absolviert werden. Im zweitenStudienjahr kann das Praktikum auch bei einem Spezialistenerfolgen.Jeder Studierende stellt sich telefonisch bei seinem Lehrzahnarztvor und vereinbart individuell die Daten für dasMentoring. Die vereinbarten Daten dürfen den laufendenUnterricht nicht überschneiden.Zwei Halbtage des Praktikums im 1. Semester werden anden <strong>zmk</strong> <strong>bern</strong> absolviert. An diesen zwei Halbtagen stellendie Zahnmedizinischen Kliniken den Studierenden ihre Tätigkeitsschwerpunktesowie praktische Aspekte der Zahnheilkundemittels Vorlesungen und Hands-on Übungen vor. Fürdiese zwei Halbtage werden die Studierenden von den <strong>zmk</strong><strong>bern</strong> gemäss einer separaten Liste eingeteilt (Koordinator:Dr. Christoph Ramseier).Kreditpunktevergabe für das MentoringDas Hauszahnarzt-Mentoring in den Studienjahren 1 bis 2findet im Rahmen der Fachpraktika statt und wird gemässden hierfür bestehenden ECTS-Richtlinien abgegolten.Derzeit werden im 1. und 2. Studienjahr für die Gesamtheitder Fachpraktika bei erfolgreicher Teilnahme 16 ECTS-Punkte vergeben.Für das 1:1-Mentoring in den Studienjahren 1 bis 2 wirdeine Präsenzzeit von 100% verlangt.


12 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong>


<strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong> 133. Studienjahr• Stundenplan Herbstsemester• Stundenplan Frühjahrssemester• Lehrinhalte der einzelnen Fächer


3. Studienjahr, Frühjahrssemester 20133. Studienjahr Stundenplan Frühjahrssemester 2013 <strong>zmk</strong> <strong>bern</strong> (Stand 2013)28. Januar bis 17. Mai 2013 und Dienstag, 21. Mai 2013, 1 Woche Ferien nach Ostern: 1. bis 5. April 2013, Feiertage: 29. März/9. Mai 2013Kalenderwochen 5 bis 2030. Zeit Januar bis 18. Mai Montag 2012Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag08.00–09.0009.00–10.0010.00–11.0011.00–12.00Orale MikrobiologieTheorie und KursPD S. EickA 165/1664.3.2013: Vorlesung fällt aus –CPR-Kurs ganztagsAllgemeine Kieferortopädie IIProf. KatsarosA 165/166 und U 065/066(siehe spezieller Plan)4.3.2013: Vorlesung fällt aus –CPR-Kurs ganztagsZahnärztliche Prothetik IPhantomkursTotal- und ImplantatprothetikDer zahnlose KieferTheorie und KursPD Dr. EnklingDr. FahrländerU 065 und U 062Allgemeine Kieferortopädie IIProf. KatsarosA 165/166 und U 065/066(siehe spezieller Plan)Ausnahme 13.2.2013: 8–10 Uhranschliessend PharmakologiePharmakologieProf. ZangenmeisterA 165/166Ausnahme 13.2.2013: 10–12 UhrKronen- und BrückenprothetikProf. BräggerSimulatorDr. ImperialiU 062/065PubMed‐Kurs, D. Allemann8.3.2013, 10–12 Uhr, U 066: alle15.3.2013, 9–11 Uhr: 1. Gruppe22.3.2013, 9–11 Uhr: 2. Gruppe15.+22.3.2013, Baltzerstrasse 4 (FBB)CPR‐Kurs22.3.2013, 8–12 Uhr: 3. Gruppe19.4.2013: 11–12 Uhr26.4.2013: 10–11 UhrAnästhesie / TheoriePD V. Krejci, A 165/16626.4./3.5./10.5.2013: 11–12 UhrRepe Allg. PathologieProf. Perren und PD GuggerA 165/16613.00–14.0014.00–15.0015.00–16.0016.00–17.00Innere Medizinund PathophysiologieDoz./Hörräume =Spezialplan:Inselspital4.3.2013:Vorlesung fällt ausRadiologie IPD Dula28.1./11.2./25.2./11.3./25.3./15.4./29.4. 2013ASAPharmakologieProf. Zangemeister4.2./18.2./18.3./8.4./6.5.2013ASAKaWo 5–11PräventivzahnmedizinProf. A. LussiKliniksaal undA 165/166KaWo 12–19Assistenzklinik5. StudienjahrInnere Medizin undPathophysiologieDr. BirrenbachProf. AbrielDozenten und Hörräumegemäss SpezialplanInselspitalEndodontologieKursProf. LussiDres. Aebi, Amiet, HänniU 065 und U 062ZahnerhaltungSimulatorProf. LussiDr. StrubU 065 / U 062ZahnerhaltungSimulatorProf. LussiDr. StrubU 065 / U 06217.00–18.00CPR-Kurs am Mo, 4.3.2013, ganzer Tag (1./2. Gruppe: 8–12 / 13–17 Uhr) + Fr, 22.3.2013 (3. Gruppe: 8–12 Uhr), CPR-Zentrum, Freiburgstrasse 63, U1Parodontologie Propaedeutikwoche: Woche 20: 13.–17.5.2013 + DI, 21.5.2013 (ganztägig), Hörraum U 062


<strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong> 27IV DrogenabususKokain / HeroinMethadonprogrammHeroinprogramm KODAEndocarditisSeptischer Streuung bei Staph, aureusHepatitis CAethylabususHepatopathieHepatitis / LeberzirrhoseRepetition Hepatitis A-EBegleit-Hepatitis: Mononukleose / GelbfieberIkterus (Gelbsucht)Leberzirrhose:UrsachenKlinisches BildAuswirkungen auf Stoffwechsel und Metabolismus vonMedikamenten sowie auf die BlutgerinnungDiabetes Mellitus Typ I / Typ IIGrundlagen / UrsachenVerlauf / Komplikationen:NiereninsuffizienzNeuropathieAngiopathieRetinopathiePAVKKHKKataraktInfektneigungDiabetes Mellitus Typ I / Typ IIKlinisches Bild mit PatientTherapie / Kontrollen:Orale AntidiuretikaInsuline und ihr WirkprofilSteroidtherapie DiabetesEndokrinologie – SchilddrüsenerkrankungenHypothyreoseHyperthyreoseKnotenstruma:KomplikationenKropfoperationenJodmangel / Kretinismus / StrumaHIV-Erkrankung mit PatientEpidemiologieInfektionsverlauf ohne TherapieOpportunistische InfekteHAART TherapieIdiopathische thrombozytopenische Purpura(mit Patientin):Gerinnungsstörung Interferenz mitplättchenhemmenden AnalgetikaSchilddrüse (Abschluss):StrumektomieRadiojodbehandlungNNR-Insuffizienz M. Addison:HypercortisolismusHypophysenstörungen:AkromegaliePanhypopituitarismusPneumologieAkute und chronische Bronchitis (COPD)PneumonieLungenödemAsthma bronchialeGastroenterologieEntzündliche und tumoröse Erkrankungen des GI-TraktesGI-BlutungenNeurologieCerebrovaskulärer Insult (CVI)HirnblutungTransitorisch-ischämische Attacke (TIA)NephrologieHarnwegsinfekte, PyelonephritisAkute und chronische NiereninsuffizienzDialyse und TransplantationRheumatologieGelenkserkrankungenImmunsuppressionHämatologie/OnkologieDer Tumorpatient im AllgemeinenWichtige TumorenChemotherapiePalliativmedizin


<strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong> 31Zahnärztliche Prothetik IPräventivzahnmedizin (Kurs)Balancierte Okklusion, kammadaptierte Aufstellung, lokaleautonome Kaustabilität, reduzierte Aufstellung, lingualisierteAufstellung und Übergangsstellung, KreuzbissAbformung in der Totalprothetik, dynamischer Gesichtsbogen,Pfeilwinkelreigstrat, DatatransferWERKSTOFFE II: AbformmaterialienFunktion des Unterkiefers und Kiefergelenkes,intermaxilläre Relationen, natürlicheOkklusion, therapeutische Okklusionskonzepte,totalprothetisches Okklusionskonzept.Funktionelle Anatomie des Kiefergelenks, desKieferbewegngen verstehenTerminologie, Datenregistrierung und Datatransfer:Aufzeichnungen in den drei EbenenIK, RK, CR, helikoide VerwindungVertikale DimensionAnteriore KondylenbahnArbeits- und NichtarbeitsbewegungBennetbewegungSide shiftBennettwinkelFischerwinkelPosseltaufzeichnungRuheschwebeFree way spaceNeuro-motorische SteuerungFunktion des Artikulators und des Gesichtsbogensverstehen:Therapeutische Okklusion: long centric, freedom incentric, Echzahnführung, SchienenzentrikTotalprothetische Oklusion: balancierte Okklusion,kammadaptierte Aufstellung, lokale autonomeKaustabilität, reduzierte Aufstellung, lingualisierteAufstellung und Übergangsstellung, KreuzbissMaterialkunde und Dentale TechnologieWerkstoffe:Abformmaterialien Einteilung: elastisch und starr,reversibel nicht reversibelAlginat, Wachse, Gipse, Kompositionsmassen,Harze und Schellak, KunststoffeHerstellung und Verarbeiten der Totalprothese im LaborKlinische Befundaufnahme, Allgemeinepräventiv<strong>zahnmedizinische</strong> AspekteKlinische BefundaufnahmeMundhygiene, IndexGingiva, IndexKariesdiagnostikklinischradiologischandere HilfsmittelKlinische BefundeErosionen, IndexAbrasionenVerfärbungenPraktische MundhygieneFliessratePufferkapazitätInstruktion und selbständige Zahnreinigung an einem KindKieferorthopädische Propädeutik IILingualbogen (Anfertigung)Die Auszubildenden sind in der Lage am Modell einen Lingualbogenpräzis passiv anzupassen und einzuligieren.Separieren / Bonding CleatsDie Auszubildenden kennen die verschiedenen Möglichkeitenzum Separieren von Seitenzähne vor dem Bebändernund beherrschen die Anwendung von Separiergummis. Siebeherrschen das Vorgehen beim Kleben von Attachmentszum Einsetzen von intermaxillären GummizügenBänder anpassenDie Auszubildenden können Molarenbänder anpassen undkennen das Vorgehen beim Zementieren der Bänder.Arbeit Clip-on Retainer (Anfertigung)Die Auszubildenden können einen Clip-on Retainer unterAnleitung herstellen.


4. Studienjahr, Herbstsemester 20124. Studienjahr Stundenplan Herbstsemester <strong>zmk</strong> <strong>bern</strong> (Stand 2012)17. September bis 21. Dezember 2012, Einführungswochen: 17. bis 28. September 2012Kalenderwochen 38 bis 51Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag08.00–09.0009.00–10.00 8./22. Oktober5./19. November3. Dezember 2012Radiologie II+IIIPD Dula10.00–11.00 ASA11.00–12.00ParodontologieBehandlungsplanProf. Sculean u. Dr. Ch. RamseierASAEntzündungslehreProf. BuserASA1./15./29. Okt.,26. Nov., 17. Dez.StomatologiePD Bornstein12. Nov., 10. Dez.DermatologieProf. Borradori +Dr. BeltraminelliASAOralchirurgische undstomatologische PoliklinikProf. Buserund AssistentenSynopsisKlinikTagdienst Prothetik(spezieller Plan)KaWo 42/43/44/45/46/47(ab 17.10.2012)SozialpsychologieFrau SchmuckliU 066KaWo 48/49/50(ab 28.11.2012)PsychiatrieDr. HämmigU 066Oralchirurgische undstomatologische PoliklinikProf. Buserund AssistentenSynopsisKlinikMasterarbeitPubmed-KursGruppe AFreitag, 2. November 2012Dr. SequeiraPC-Schulungsraum in der FBB13.00–14.0014.00–15.0015.00–16.0016.00–17.0017.00–18.00SynopsisKlinikSprechstunde mit Tutor Prothetiknach VereinbarungProthetik IITheorieProf. Mericske-SternA 165/A 166 und U 062Kronen- und Brückenprothetik IITheorieProf. BräggerASAPathohistologieProf. Lussi, Dr. SchaffnerASAParodontologieSprechstd. mitAssistenten(ganzes Semester)Kro-BrüSprechstd. mitAssistenten(ganzes Semester)KieferorthopädieFallplanung, PBL, Hospitationnach SpezialplanProf. Katsaros, Dr. PazeraA 165/166 reserviert 14–16 Uhrplus zusätzliche Räumegemäss PlanProthetik IITheorieProf. Mericske-SternA 165/166Kronen- u. BrückenprothetikDr. ZembicASASynopsisKlinik


5. Studienjahr, Frühjahrssemester 20135. Studienjahr Stundenplan Frühjahrssemester <strong>zmk</strong> <strong>bern</strong> (Stand 201328. Januar bis 17. Mai 2013, 1 Woche Ferien nach Ostern: 1. bis 5. April 2013, Feiertage: 29. März/9. Mai 2013Kalenderwochen 5 bis 20Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag08.00–09.0009.00–10.00Oralchirurgische undstomatologische PoliklinikOP-Assistenz in GruppenProf. Buser, Oass., Ass.Repetitorium ZahnerhaltungProf. Lussi, Dr. Grüninger,Dr. Hänni, Dr. Neuhaus, Dr. Suter,Dr. Zimmerli u.a. U 066Oralchirurgie – RepetitoriumProf. BuserASA (30. Januar: U066 / 8. Mai: A165/166)Dento-alveoläre TraumatologieProf. von ArxASA (30. Januar: U066 / 8.Mai: A165/166)Zahnärztliche Prothetik VIDer SchmerzpatientDr. WorniASA (sofern frei)sonst A 165 / 16631. Januar 2013: A165/166Oralchirurgische undstomatologische PoliklinikOP-Assistenz in GruppenProf. Buser, Oass., Ass.10.00–11.0011.00–12.00SynopsisKlinikZahnärztliche Prothetik VGerovorlesung und RepetitoriumDr. KatsoulisASAParoProf. Sculean, Prof.Salvi, Dr. RamseierRepetitorium u.Seminare m. Ass.(ganzes Sem.)ASA/U 066/B 241/U 041A+Bspez. Plan31.1.2013: A165/166Kro-BrüProf. BräggerRep. u. Seminaremit Ass.(ganzes Sem.)ASA/U 066/B 241/U 041A+Bspez. Plan31.1.2013: A165/166SynopsisKlinik13.00–14.00 RöntgendiagnostikSeminarPD Dula, gemeinsam mit Dr. V. SuterASAgemäss SpezialplanKaWo 5 bis 11:Selbststudiumab KaWo 12:Synopsis14.00–15.00 KieferorthopädieFallplanung / PBL15.00–16.0016.00–17.0017.00–18.00KaWo 5 bis 11:SKG IIProf. IizukaA 165 / 166KaWo 12/13/15/16:RadioonkologieProf. AebersoldA 165 / 166KlinikKinderzahnmedizinTheorie und KlinikProf. Lussi, Dr. Scheidegger u.a.U 066 / KliniksaalKro-BrüSprechstunde nachVereinbarungU 041BProf. KatsarosA 165 / 166+ zusätzliche Räume gemäss separatem PlanKieferorthopädieProf. KatsarosHospitationD 402ParoSprechstunde nachVereinbarungU 041BSynopsisKlinikZur Info:4. Jahr im Kliniksaal(Sterne gemäss speziellem Plan)7.2./14.2./21.2./18.4./25.4./2.5./16.5.2013ProthetikSprechstunde mit Tutornach VereinbarungMasterarbeit


42 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong>3 Lernziele/Kompetenzen4. und 5. StudienjahrLernzielkatalog «Zahnmedizin Schweiz»KompetenzniveausUm die Voraussetzungen für die Erteilung des Titels eines«Master of Dental Medicine» und damit für die Anmeldungzur Eidgenössischen Prüfung Zahnmedizin MedBGzu schaffen, müssen die Studierenden für jede der aufgelistetenKompetenzen das definierte Niveau hinsichtlichTheorie und Praxis erreicht haben.Kompetenzniveaus der theoretischen KenntnisseLevel 1. Die Studierenden kennen die theoretischen Grundlageneines klinischen Konzeptes und können Ziele undIndikationsbereiche erklären.Level 2. Die Studierenden verfügen über erweitertes theoretischesWissen, die Ziele, Indikationsbereiche, Evidenzenund den Ablauf eines klinischen Konzeptes zu erklären.Bei den Lernzielen, zu denen kein praktisches Kompetenzniveauformuliert ist, handelt es sich um rein intellektuelleLeistungen.Qualitätsleitlinien in der ZahnmedizinDie «Qualitätsleitlinien in der Zahnmedizin» der SchweizerischenZahnärzte-Gesellschaft SSO bilden integraler Bestandteildieses Lernzielkatalogs. Dieses Dokument entstandnach rund 5jähriger Vorbereitungsarbeit, an derPraktiker und Hochschullehrer aller <strong>zahnmedizinische</strong>nFachgebiete beteiligt waren, und wurde im Jahre 1999zum ersten Mal publiziert. Mitte 2005 erschien die heutegültige, vollständig überarbeitete zweite Ausgabe dieserQualitätsleitlinien.Lernziele – Lerninhalte – Detailaufbau desCurriculumsDie folgenden Seiten beschränken sich auf die Ausformulierungvon klar definierten Lernzielen. Es ist Aufgabe dervier universitären <strong>zahnmedizinische</strong>n Zentren, für diese Lernzieleentsprechende Studienordnungen und -reglemente,Studien- und Stundenpläne, ECTS sowie Evaluationskonzeptezu entwickeln und sie darin umzusetzen.Am Ende des Studiums der Zahnmedizin sollten die Studierendenfähig sein:Kompetenzniveaus der praktischen FähigkeitenLevel 1. Die Studierenden kennen den Ablauf eines klinischenKonzeptes und haben dessen Umsetzung mitverfolgt.Level 2. Die Studierenden können eine klinische Massnahmeunter Aufsicht durchführen.Level 3. Die Studierenden können eine klinische Massnahmeselbständig durchführen.


<strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong> 43SystemeKompetenz-Niveau1. Die Phänomene der Entwicklung, des Wachstums, der (zellulären) Alterung und derFremdbesiedlung des Organismus, sowie der diese Prozesse betreffenden Störungen zubeschreiben.2. Die Anatomie, Histologie, Physiologie, Biochemie, Zellbiologie, Pathologie und therapeutischenInterventionsmöglichkeiten (Allg. Chirurgie, Pharmakologie, u.a.m.)derjenigen Organe zu beschreiben, welche mit den folgenden Funktionen verbundensind und <strong>zahnmedizinische</strong> Relevanz aufweisen:– Ernährung– Atmung (Respiration)– Perzeption und motorische Steuerung, Bewegung– Blutkreislauf und lymphatische Drainage– Endokrine Steuerung– Erhaltung der Homeostase– Infektionen und Abwehr– Verdauung– Exkretion– ReproduktionTheorieLevel 1, 222PraxisLevel 1, 2, 3Anamnese, Befundaufnahme, Diagnose, Prognose und PlanungKompetenz-NiveauTheorieLevel 1, 2PraxisLevel 1, 2, 33. Eine Anamnese zu erheben, welche folgende Elemente beinhaltet: Konsultationsgrund,Krankengeschichte, medizinische Anamnese, psychosoziale Anamnese, zahnärztlicheAnamnese.4. Eine Konsultation durchzuführen, welche folgende Elemente umfasst: Untersuchungder oralen Hart- und Weichgewebe, Untersuchung der Kopf- und Halsregion.5. In Abhängigkeit (von 3. und 4.) der Art des Befundes eines gegebenen Patienten,die sich aufdrängenden medizinischen bzw. <strong>zahnmedizinische</strong>n Zusatzuntersuchungendurchzuführen oder anzuordnen.6. Die spezifischen diagnostischen Untersuchungen in Abhängigkeit des Patientenalters(auch Kinder/ Betagte) durchzuführen und eine Diagnose (auch Verdachtsdiagnose,Differentialdiagnose) zu stellen auf dem Gebiet der:– Stomatologie/ Oralchirurgie– Parodontologie– Kariologie/ Endodontologie– Prothetik– Kieferorthopädie– Okklusion/ Dysfunktionen, Orofaziale Schmerzen– Kiefer- und Gesichtschirurgie (einfacher Fall)7. Die prätherapeutischen Prognosen zu erstellen(Patient und Umfeld, bestehende Rekonstruktionen, Einzelzahnprognose)2 32 32 32 32


44 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong>Kompetenz-Niveau8. Die vielfältigen Teilaspekte (eines Patienten) nach folgenden Gesichtspunkten zuberücksichtigen und in einen Behandlungsplan zu integrieren:– Erkrankungen/ pathologische Prozesse– Medizinische Behandlungen, welche eine (<strong>zahnmedizinische</strong>) Therapiebeeinflussen können oder welche durch eine solche beeinflusst werden können– Bedeutung, die der Patient seiner Mundregion (Kausystem)hinsichtlich Gesundheit, Funktion, Aesthetik zuordnet– Erwartungen des Patienten– Ökonomische Möglichkeiten– Sozio-kulturelles Umfeld9. Zu erkennen, dass normalerweise mehrere therapeutische Ansätze möglich sind inAbhängigkeit einer Kombination diverser <strong>zahnmedizinische</strong>r, medizinischer undpersönlicher Faktoren. Die Vor- und Nachteile bzw. das Verhältnis von Nutzen zu Risikojeder Therapiemöglichkeit beurteilen zu können. Entsprechend des Prinzips der«minimalen Invasivität» beurteilen zu können.TheorieLevel 1, 222PraxisLevel 1, 2, 310. Die Ziele einer Behandlung und deren Prognose definieren zu können. 211. Eine Problemliste zu erstellen, die Probleme nach ihrer jeweiligen Priorität zu ordnenund basierend auf einem synoptischen Behandlungskonzept einen Behandlungsplanschriftlich zu formulieren. Unter Verwendung der vorgängig erarbeiteten diagnostischenInformationen, mehrere Disziplinen in einen individualisierten und sequentiellenBehandlungsplan (systemische-, Initial-, Hygiene-, korrektive-, Erhaltungsphase)integrieren zu können.12. Dem Patienten seine Situation darlegen zu können, mit ihm allfällige Alternativenzu erörtern, unter Einbezug der jeweiligen Vor- und Nachteile, um schliesslich seineZustimmung («informed consent») zu erhalten.13. Vor und/oder im Verlauf der Behandlung die Verbindung mit anderen medizinischenoder <strong>zahnmedizinische</strong>n Spezialgebieten zu organisieren und aufrechtzuerhalten.14. Die Resultate einzelner Behandlungsschritte zu adäquaten Zeitpunkten zu reevaluieren,im Bedarfsfall die Behandlung an unvorhergesehene Begebenheiten anzupassen oderdie Behandlungsziele neu zu orientieren.2 32 32 32 3NotfallsituationenKompetenz-NiveauTheorieLevel 1, 2PraxisLevel 1, 2, 315. Von oralen Strukturen (Zähne, Schleimhaut, Knochen, Gelenke, Muskulatur.)ausgehende Schmerzen zu diagnostizieren, entsprechend zu behandeln bzw. denPatienten zu überweisen.16. Die Folgen von Traumata im Zahn-Mund- und Kieferbereich zu diagnostizieren,einfache Fälle zu behandeln bzw. den Patienten zu überweisen.2 32 317. Systemische Notfälle zu erkennen und entsprechend zu handeln. 2 318. Restaurative und rekonstruktive Notfallsituationen zu diagnostizieren, zu behandelnbzw. den Patienten zu überweisen.2 3


<strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong> 45Prävention und NachsorgeKompetenz-NiveauTheorieLevel 1, 2PraxisLevel 1, 2, 319. Präventionsstrategien zu organisieren, wie beispielsweise2 3– Mundhygieneinstruktion– Ernährungsberatung– Administration chemischer Agenzien– Endokarditisprophylaxe– Massnahmen zur Vermeidung von Zahnfehlstellungen20. Individualisierte Präventionsmassnahmen zur Verhütung von <strong>zahnmedizinische</strong>nUnfällen vorzunehmen.2 321. Ein für ein gegebenes Kollektiv geeignetes Präventionssystem zu implementieren. 2 322. Die Wirkung von Präventionsmassnahmen auf individueller und kollektiver Ebene zubeurteilen.23. Abhängigkeitsverhältnisse (Alkohol, Tabak, Drogen) zu erkennen, den Patienten zuberaten und ggf. an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.22 324. Einen Nachsorgeplan («Recall») zu erstellen. 2 325. Eine Nachsorgekonsultation systematisch zu strukturieren und praktisch durchzuführen. 2 326. Strahlenschutzmassnahmen anzuordnen und deren Einhaltung zu garantieren. 2 3Anästhesien und MedikamenteKompetenz-NiveauTheorieLevel 1, 2PraxisLevel 1, 2, 327. Sämtliche Regionen der Mundhöhle fachgerecht zu anästhesieren. 2 328. Die möglichen Komplikationen einer Lokalanästhesie zu erkennen und entsprechendzu handeln.29. Die in der Zahnmedizin geläufigen Medikamente zu verordnen und ihre möglichenNebenwirkungen sowie Interaktionen zu kennen.30. Die Indikationen für Prämedikationen und für die Generalanästhesie («Vollnarkose»),sowie die damit verbundenen Risiken zu kennen.2 32 32Therapeutische MassnahmenKompetenz-NiveauTheorieLevel 1, 2PraxisLevel 1, 2, 331. Eine Extraktion von Zähnen oder Zahnwurzeln oder einfache chirurgische Eingriffevorzunehmen.2 332. Teilimpaktierte («semiretinierte») Zähne operativ zu entfernen. 2 233. Einen intraoralen Abszess zu inzidieren und zu drainieren. 2 234. Ein Zahnimplantat zu setzen. 2 135. Den Patienten über die normalen Folgen eines chirurgischen Eingriffes aufzuklärenund die entsprechend indizierten Verhaltensmassnahmen zu instruieren.2 3


46 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong>Kompetenz-NiveauTheorieLevel 1, 2PraxisLevel 1, 2, 336. Die mit einem zahnärztlich-chirurgischen Eingriff verbundenen potentiellenKomplikationen wie Schmerz, Hämorrhagie («Blutung»), Infektion, Oedem, Hämatom,Alveolitis, Trismus, oro-antrale Fistel u.a.m. zu beherrschen, bzw. die angezeigtenMassnahmen zu treffen.37. Aufgrund fundierter Kenntnisse der postnatalen Gesichts- und Gebissentwicklung:Schweregrad von Abweichungen zu erkennen und über Konzepte interzeptiver Massnahmenwährend der Milch- und Mischdentition zu verfügen.38. In Kenntnis der therapeutischen Grundlagen die Behandlung mittelschwerer, dentalerund skelettaler Abweichungen über längere Zeit mitzuverfolgen.39. Das Spektrum der interdisziplinären Möglichkeiten der Kieferorthopädie, besonders imZusammenhang mit Rekonstruktionen und kaufunktionellen Störungen zu überblickenund Massnahmen durchzuführen.2 32 21 12 140.A40.BEine parodontale Vorbehandlung und ein geschlossenes Debridement vorzunehmen(einfacher und mittelschwerer Fall).Parodontal-chirurgische Interventionen (offenes Debridement, GTR,Rezessionsdeckung) vorzunehmen.2 32 141. Eine Dentin-Pulpawunde zu behandeln. 2 342. Die adhäsiven Techniken im Bereiche von Schmelz und Dentin zu beherrschen(einfacher und mittelschwerer Fall).2 343. Eine Restauration in direkter Technik zu legen (einfacher und mittelschwerer Fall). 2 344. Eine Restauration in indirekter Technik vorzunehmen (einfacher und mittelschwerer Fall). 2 345. Eine Wurzelkanalbehandlung (Kanalaufbereitung und Wurzelkanalfüllung) durchzuführen(einfacher und mittelschwerer Fall).2 346. Eine bestehende Wurzelkanalbehandlung zu revidieren. 2 147. Im Milchgebiss Restaurationen der Klassen I–V vorzunehmen, sowie eine metallischeSchutzkrone einzugliedern (einfacher und mittelschwerer Fall).2 348. Im Milchgebiss eine Wurzelbehandlung (Pulpotomie) vorzunehmen. 2 149. Vitale oder wurzelkanalbehandelte Zähne hinsichtlich einer geplanten Kronenverankerungvorzubehandeln bzw. aufzubauen. Indikationen für Stiftsysteme zu kennen,diese anwenden zu können.50. Materialien unter Kenntnis ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile indikationsgerecht zuverwenden.2 32 351. Eine Behandlung in Form einer Krone zu planen und durchzuführen. Siehe 52. 2 352.A52.BEine einfache parodontalgetragene festsitzende Suprastruktur (Krone/Brücke) zuplanen und durchzuführen.Eine einfache implantatgetragene festsitzende Suprastruktur (Krone/Brücke) zu planenund durchzuführen.2 32 253. Die entscheidenden Instruktionen an das zahntechnische Labor, einschliesslich derfür das Werkstück zu verwendenden Materialien, schriftlich zu formulieren und derenEinhaltung zu überprüfen.2 3


<strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong> 47Kompetenz-NiveauTheorieLevel 1, 2PraxisLevel 1, 2, 354. Eine einfache parodontalgetragene abnehmbare Teilprothese mit gegossenemGerüst oder eine mit speziellen Verankerungselementen («Attachments») verseheneabnehmbare Prothese (Hybridprothese, Overdenture, implantatgestützte Prothese)zu planen und durchzuführen.2 355.A55.BEine Totalprothese zu planen und durchzuführen, sowie deren Unterfütterung vorzunehmen.Unterfütterung, Erweiterung und Bruchreparatur einer Teil- oder Totalprothese direktoder indirekt durchzuführen2 32 357.BOkklusale Einschleifmassnahmen zu planen und ggf. durchzuführen 2 2Besondere Bedürfnisse (Kranke, Betagte, Behinderte Personen/Patienten)Kompetenz-NiveauTheorieLevel 1, 2PraxisLevel 1, 2, 358. Bei behinderten Patienten, bei betagten Patienten und bei Patienten mit systemischenErkrankungen die <strong>zahnmedizinische</strong>n Probleme zu erkennen, die Behandlungszielebetreffend oraler/dentaler Befunde anzupassen, die angezeigten Schutzmassnahmenvorzunehmen, sowie die Therapie durchzuführen, sowie ein individualisiertes Präventionsprogrammzu konzipieren59. Die notwendigen Vorkehrungen in einer Zahnarztpraxis für die Betreuung behinderterund/oder betagter Patienten zu treffen.2 22 3Medizinische SpezialgebieteKompetenz-Niveau60. Die hauptsächlichen Erscheinungsbilder und entsprechenden Behandlungsansätzefolgender medizinischer Fachgebiete zu kennen:– Infektiologie– Innere Medizin– Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie– Rhinopharyngologie– Dermatologie– Psychiatrie– NeurologieTheorieLevel 1, 22PraxisLevel 1, 2, 3


48 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong>Professionellen und ethischen Werten entsprechende Verhaltensweisensowie persönliche LeistungenKompetenz-NiveauTheorieLevel 1, 2PraxisLevel 1, 2, 361. Mit seinen Patienten eine den individuellen Bedürfnissen entsprechende partnerschaftlicheKommunikationsweise zu pflegen (verbal, non-verbal, Zuhören, Mitgefühl).62. Nur im Bereiche ausgewiesener Kompetenz zu diagnostizieren und zu behandeln.Den Patienten an einen geeigneten Fachspezialisten zu überweisen, falls die eigenenKompetenzgrenzen überschritten werden.63. Die Vertraulichkeit, den Datenschutz und das Arztgeheimnis zu respektieren, sowieMitarbeitende entsprechend anzuleiten und zu überwachen. Die eigene Arbeitund diejenige von Mitarbeitenden kurz-, mittel- und langfristig zu überprüfen, unterAnwendung anerkannter Kriterien (z.B. «Qualitätsleitlinien für <strong>zahnmedizinische</strong>Arbeiten» der SSO).2 32 32 364. Sich aktiv an Förderprogrammen für die orale Gesundheit zu beteiligen. 2 365. Der Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbil-dung nachzukommen, die wissenschaftlichenErkenntnisse sowie Informationen aus anderen Quellen in der täglichenArbeit zu berücksichtigen und die Verwendung neuer Techniken, Apparaturen,Produkte/Materialien, kontinuierlich zu überprüfen und gegebenenfalls umzusetzen.66. Die juristischen Rahmenbedingungen sowie forensische Aspekte der praktischenZahnmedizin zu kennen.67. Die Systeme <strong>zahnmedizinische</strong>r Behandlungs-leistungen (Tarif) zu beurteilen und sie inAbhängigkeit demographischer Entwicklungen anzupassen. Den <strong>zahnmedizinische</strong>nTarif adäquat anzuwenden und mit den öffentlichen und privaten Versicherungen zukommunizieren.68. Eigene Angestrengtheit zu bewältigen, nicht auf Patienten und/oder Mitarbeitende zuübertragen, bei Motivationsverlust, drohendem «burnout» u.a. rechtzeitig Hilfe zusuchen.69. Als Zahnarzt aufzutreten, welcher seine Patienten umfassend und auf lange Sichtbetreut.70. Führungs-, Motivierungs-, Verhandlungs- und Überzeugungsqualitäten unter Beweiszu stellen. Als verantwortliches Mitglied eines <strong>zahnmedizinische</strong>n Behandlungsteams(Zahnärzte, Aerzte, Dentalhygienikerinnen, Zahntechniker, Dentalassistentinnen)nach intern und extern aufzutreten und dieses zu leiten.71. Ein Umfeld bzw. eine Vorgehensweise zu etablieren, welche jegliche Infektübertragung(«cross-infection») verunmöglicht, effizienten Schutz gegen Berufsrisiken wieStrahlenbelastung, Ansteckungsgefahr, Produktekontamination gewährleistet undeine kontrollierte Abfallentsorgung beinhaltet.72. Ein die «Verwaltung» der anamnestischen Informationen betreffendes System zuentwickeln und aufrecht zu erhalten. Verhaltensregeln zu entwickeln, welchesowohl mit den Regeln der Berufsethik als auch mit den Verwaltungsprinzipien (Buchhaltung,Marketing, Krankengeschichte, Informationsfluss, sowie Personalführung)vereinbar sind.73. Die Leistungen des Praxisteams und die Qualität der zahntechnischen Arbeiten zubeurteilen und die notwendige fachliche Rückmeldung bzw. Information zu geben.2 32 32 322 32 22 32 22 3


<strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong> 494 Informationen für <strong>Lehrzahnärzte</strong>4.1 Anforderungen an <strong>Lehrzahnärzte</strong>4.3 Lehrzahnarztinfo– Erfüllung der Fortbildungskriterien derFachgesellschaften (Mitglied SSO)– Postgraduale Weiterbildung an den <strong>zmk</strong> <strong>bern</strong> vonmindestens 2 Jahren bzw. alternativ:WBA der SSO, Spezialisten/Fachzahnarzttitel der SSO– Haupttätigkeit in Zahnmedizin– Erfahrung in Notfallzahnmedizin/Notfalldienst– Nach Möglichkeit Labor/Röntgen/zahntechnisches Labor– Freude an Lehrtätigkeit!– Genügend Zeit fürs Teaching (1h über den Tag verteilt)– Bereitschaft zur Evaluation des Unterrichts in der Praxis– Einmalige Teilnahme am Einführungsseminar (2 h)– Einmal alle vier Jahre Teilnahme am «TeachersTeaching» (alle zwei Jahre bei «<strong>zmk</strong> aktuell» alsSeminar ca. 60 Minuten angeboten: Inhalt Didaktik,Feedback, Organisationsänderungen– Mindestens 50%-Tätigkeit in PrivatpraxisDie Unterlagen der <strong>Lehrzahnärzte</strong> werden von den <strong>zmk</strong><strong>bern</strong> verwaltet.4.2 EntschädigungDie <strong>Lehrzahnärzte</strong> werden finanziell nicht entschädigt,erhalten aber den Titel «akademische Lehrpraxis der UniversitätBern/Lehrbeauftragter der Medizinischen FakultätBern».Titel Lehrzahnarzt/LehrbeauftragterLehrzahnarzt der Medizinischen Fakultät BernZahnarzt, der aufgrund der erwähnten Kriterien befähigtist, in seiner Praxis Studierende auszubilden.Lehrbeauftragter der Medizinischen Fakultät BernLehrzahnarzt, der seit mind. 2 Jahren* als Ausbildender vonStudenten der Zahnmedizin der Universität Bern tätig ist.Gleichzeitig darf das Praxisschild mit «Akademische Lehrpraxisder Universität Bern» ergänzt werden.Alle <strong>Lehrzahnärzte</strong> bekommen die Hauszeitung der <strong>zmk</strong><strong>bern</strong> kostenlos zugestellt. In einer speziellen Rubrik unterdem Titel LehrzahnarztInfo werden aktuelle Infos zumPraktikum Zahnmedizin veröffentlicht.4.4 Organisatorischer AblaufWeb-basierte Organisationsstruktur mit Namen und Kurzbeschreibungdes Zahnarztes• Der Student sucht sich seinen Praktikumsplatz aus undvereinbart mit der Praxis telefonisch die Praktikumstermine.Es sind maximal zwei verschiedene Zahnärztepro Studienjahr auswählbar. (Empfehlung: 1. Jahr – Generalist/ 2. Jahr – Generalist oder Spezialist)Diese Termine trägt der Student im Online-Tool ein.• Der Studierende und die Zahnarztpraxis erhalten vomDirektionssekretariat der <strong>zmk</strong> <strong>bern</strong> ein Bestätigungsmailder eingetragenen Termine. Der Student/die Stundentinerhält zudem ein Testatblatt zugestellt, das nachabsolviertem Praktikum ausgefüllt und unterzeichnetdem Direktionssekretariat zurückgeschickt werden muss.Die Praxis behält eine Kopie. Das Originaltestatblatt wirdvom Direktionssekretariat bis spätestens Mitte Mai deslaufenden Jahres an Frau Beatrice Ducret, StudienplanungMedizinische Fakultät, gesandt.• Sonderfall: Praktikum Psychosoziale Medizin ½ Tag in8. Woche des 1. Semesters/Herbstsemester4.4.1 Evaluation des PraktikumsRückgabe des Titels bei Nichterfüllen der Kriterien oderVerzicht auf die Lehrtätigkeit.Nach Abschluss des Praktikums werden die Studierendenaufgefordert, das Praktikum zu evaluieren. Dazu wird ihnenvon der Studienplanung ein standardisierter Fragebogenzugestellt.


50 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong>5 Gesetzliche Grundlagen und Impfungen5.1 Versicherungen5.2 Schweigepflicht5.1.1 Unfall von StudierendenGemäss Gesetz (KVG) haben sich alle in der Schweizwohnhaften Personen obligatorisch bei einer Krankenkassezu versichern (gegen Krankheit und Unfall).Für regulär immatrikulierte Studierende besteht bei derZürich Versicherungs-Gesellschaft eine Unfallversicherung.Hierbei handelt es sich um eine Zusatzversicherung zurKrankenkasse der Studierenden (subsidiär). Versichert sinddie Heilungskosten während fünf Jahren, eine Invaliditätssummesowie eine Todesfallsumme. Unfälle (wie z.B. Stichverletzungenwährend eines Praktikums beim Zahnarzt bzw.dadurch bedingte Tests) sind also vorerst der Krankenkassezu melden. Sollten ungedeckte Kosten entstehen, könnendiese unter Einreichung einer Unfallmeldung (zu beziehenam Kanzleischalter der Uni) sowie der Krankenkassenabrechnungeninkl. Rechnungskopien bei der Zürich Versicherungs-Gesellschaftzurückverlangt werden. Zu beachtenist, dass Selbstbehalte und Franchisen durch diese Unfallversicherungnicht gedeckt sind. Diese Kosten müssen aufgrunddes Krankenversicherungsgesetzes (KVG) von jedemVersicherten selber getragen werden.5.1.2 Haftpflichtansprüche gegenüber StudierendenDie Studierenden stehen während der Ausbildung in derZahnarztpraxis nicht in einem eigentlichen Arbeitsverhältniszum Praxisinhaber. Bei ihren Tätigkeiten in der Praxishandeln sie im Auftrag und in der Verantwortung des zuständigenZahnarztes, so dass eventuelle Haftpflichtansprüchevon Patienten an diesen übergehen. Falls in IhremVersicherungsvertrag diesbezüglich Unsicherheiten bestehensollten, lassen Sie sich den Einschluss von Ausbildungs-Studenten sicherheitshalber schriftlich bestätigen.Sollte die Berufshaftpflichtversicherung des Praxisinhaberskeine Deckung gewähren oder die Leistungen der Versicherungder Praxis nicht ausreichen, sind immatrikulierte Studierendeim Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung derUniversität Bern für die im Zusammenhang mit ihrer Ausbildungzu absolvierenden Praktika subsidiär versichert.Haftpflichtansprüche sind also primär der Berufshaftpflichtversicherungdes Praxisinhabers zu melden.Diese ist im Art. 321 des Schweizerischen Strafgesetzbuchesüber das Berufsgeheimnis geregelt (siehe unten).Die Studierenden werden im Laufe des 1. Studienjahresinformiert und umfassend aufgeklärt.Sicher ist es günstig, wenn Sie mit Ihren Studenten nochmalsdieses Thema aufgreifen und darauf hinweisen, dassschon die Tatsache, dass ein Patient in Ihrer Behandlungsteht – nicht nur die Diagnose- und Behandlungsdetails –der Schweigepflicht untersteht.Es sollten keine Patientendaten wie Berichte und Statusblätter(auch keine Kopien) von den Studierenden mitgenommenwerden. Zur Identifikation der Unterlagen sollenlediglich die Patienteninitialen verwendet werden.Wir empfehlen Ihnen, eine Bestätigung über die Informationunterschreiben zu lassen. Eine entsprechende Vorlagefinden Sie in den Arbeitsdokumenten (Kapitel 9).Gesundheitsgesetz Art. 27 (2001)6. SchweigepflichtDie Fachperson ist verpflichtet, über alles, was ihr Patientinnenund Patienten im Zusammenhang mit der Behandlung mitteilenund was sie dabei wahrnimmt, gegenüber Drittpersonen Stillschweigenzu bewahren.Schweizerisches Strafgesetzbuch Art. 321Verletzung des Berufsgeheimnisses1. Geistliche, Rechtsanwälte, Verteidiger, Notare, Patentanwälte,nach Obligationenrecht zur Verschwiegenheit verpflichteteRevisoren, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen sowie ihreHilfspersonen, die ein Geheimnis offenbaren, das ihnen infolgeihres Berufes anvertraut worden ist, oder das sie in dessen Ausübungwahrgenommen haben, werden, auf Antrag, mit Freiheitsstrafebis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Ebenso werden Studierende bestraft, die ein Geheimnis offenbaren,das sie bei ihrem Studium wahrnehmen. Die Verletzung des Berufsgeheimnisses ist auch nach Beendigungder Berufsausübung oder der Studien strafbar.2. Der Täter ist nicht strafbar, wenn er das Geheimnis auf Grundeiner Einwilligung des Berechtigten oder einer auf Gesuch desTäters erteilten schriftlichen Bewilligung der vorgesetzten Behördeoder Aufsichtsbehörde offenbart hat.3. Vorbehalten bleiben die eidgenössischen und kantonalen Bestimmungenüber die Zeugnispflicht und über die Auskunftspflichtgegenüber einer Behörde.


<strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong> 51Die gesetzlichen Grundlagen betreffend Behandlungsvertrag,Meldepflicht, Fürsorgerischen Freiheitsentzugs (FFE)sowie der Richtlinien der Schweizerischen Akademie derMedizinischen Wissenschaften finden sie unter den Linksin Kapitel 7.5.3 ImpfungenDie Studierenden der Humanmedizin werden anfangsStudium dazu angehalten, ihren Immunstatus für die folgendenKrankheiten zu überprüfen und, ausser bei Tuberkulose,gegebenenfalls die Impfungen nachzuholen:• Masern / Mumps / Röteln• Varizellen• Hepatitis B• Tuberkulose (Interferon-gamma Test)• Di-Te• PolioVor Beginn des 2. Studienjahres wird der Impfstatus kontrolliertund auf dem Studentenausweis dokumentiert.Studierende des 1. Studienjahres dürfen erst nachDokumentation des Hepatitis-B-Immunstatus Tätigkeitenverrichten, bei denen eine Exposition mit biologischenFlüssigkeiten möglich ist! Bitte beachtenSie das nachfolgende Informationsschreiben sowiedas Impflaufblatt für Studierende.


52 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong>MusterStudienplanung, Murtenstr. 11, CH-3010 BernMedizinische FakultätIML, StudienplanungAn alle ErstsemestrigenBern, im Juni 2011dokument2Impfprogramm für Studierende der Human- und Zahnmedizin(siehe auch zusätzliche Informationen unter http://studmed.unibe.ch/infos/impfinformationen)Sehr geehrte Studierende des 1. Jahres Human- und Zahnmedizin 2011/12Im Rahmen des Hausarztprojektes, welches im Herbstsemester 2007 gestartet wurde, hat die MedizinischeFakultät der Universität Bern beschlossen, für Studierende der Human- und Zahnmedizin einImpfprogramm aufzuziehen. Ein Hauptgrund für dieses Programm war, dass Medizinalpersonen häufigeinen inkompletten Impfstatus aufweisen. Damit gefährden sie sich selbst und ihre PatientInnen undverursachen hohe Kosten durch die Notwendigkeit aufwändiger Umgebungsuntersuchungen.→ Das Ziel dieses Impfprogramms ist, dass alle Medizin- und ZahnmedizinstudentInnen dieempfohlenen Impfungen (und Tests) zu Beginn des 2. Studienjahres vollzogen haben (sieheImpflaufblatt als Beilage). Sie werden also gebeten, allenfalls fehlende Impfungen bis im Herbst2012 nachzuholen. Der Immunstatus wird auf dem cand. med. (dent.) Ausweis dokumentiert.Die Hausärzte (Lehrärzte) werden angewiesen, Medizinstudierende des 1. Studienjahrs erst nach Dokumentationdes Hepatitis B-Immunstatus Tätigkeiten verrichten zu lassen, bei denen eine Expositionmit biologischen Flüssigkeiten möglich ist.Für die Durchführung der Impfungen sind die Medizin- und Zahnmedizinstudierenden selbstverantwortlich. Die Impfungen sollen grundsätzlich beim Hausarzt bezogen werden. Falls dies nichtmöglich ist, steht die Impfsprechstunde der Klinik und Poliklinik für Infektionskrankheiten am Inselspitalzur Verfügung (Anmeldung über Telefon 031 632 25 25).Murtenstr. 11CH-3010 BernTel. +41 (0)31 632 35 85Fax +41 (0)31 632 98 77claudia.glauser@iml.unibe.ch


Das vollständig ausgefüllte Impflaufblatt (siehe Beilage) ist im 2. Studienjahr 2012/13 (frühestens imHerbstsemester) in der Studienplanung abzugeben.In begründeten Fällen bietet die Medizinische Fakultät eine Finanzierungsunterstützung an.Dazu ist ein schriftliches Gesuch mit Begründung, zusammen mit Kopien der Arztrechnung(-en), derKrankenkassenabrechnung, und einem persönlichen Einzahlungsschein, an die Studienplanung zurichten.Mit freundlichen GrüssenClaudia GlauserKoordinatorin 3. StudienjahrBeilagenImpflaufblattSeite 2/3


54 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong>HaupttitelIMPFLAUFBLATT für Studierende der Human- und ZahnmedizinIMPFLAUFBLATT für Studierende der Human- und ZahnmedizinName:______________________ Vorname:____________________ Matrikelnummer:_____________Name:______________________ Vorname:____________________ Matrikelnummer:_____________Zutreffendes bitte ankreuzen(gemäß Impfausweis und inklusive neu durchgeführter Impfungen und Immunitätsabklärungen)Zutreffendes bitte ankreuzen(gemäß Impfausweis und inklusive neu durchgeführter Impfungen und Immunitätsabklärungen)Diphtherie/Tetanus Grundimmunisierung Ja NeinPoliomyelitis Diphtherie/Tetanus Grundimmunisierung Grundimmunisierung Ja NeinMasern Poliomyelitis / Mumps Grundimmunisierung / Röteln Impfungen/Immunität Ja NeinVarizella-Zoster Masern / Mumps Virus / Röteln Impfungen/Immunität Impfungen/Immunität Ja NeinHepatitis Varizella-Zoster B Impfung Virus vollständig Impfungen/ImmunitätHepatitis B Impfung vollständigJa Titer________IU/l JaNeinNeinDatum_____________Titer________IU/l NeinHepatitis B Impfung im Alter von 11-15 JahrenDatum_____________JaNeinHepatitis B Impfung im Alter von 11-15 Jahren Wurde vor einer Ja evtl. aktuellenNachimpfung einWurde vor einer evtl. aktuellenNachimpfung einTiter bestimmt?Wenn ja: Titer_______IU/lTiter bestimmt?Datum___________Wenn ja: Titer_______IU/lNeinTuberkulose Interferon-γ TestDatum___________ Negativ Positiv UnklarTuberkulose Datum: ___________________Interferon-γ TestNegativ Positiv UnklarDatum: ___________________Obenstehende Angaben werden bestätigt durch:Obenstehende Angaben werden bestätigt durch:Datum / Stempel / Unterschrift des Arztes______________________________________________Datum / Stempel / Unterschrift des Arztes______________________________________________Mit dem ausgefüllten Impflaufblatt sind zudem folgende Unterlagen im 2. Studienjahr (frühestensMit demim Herbstsemester)ausgefüllten Impflaufblattin der Studienplanungsind zudem folgendeabzugeben:Unterlagen im 2. Studienjahr (frühestensim Herbstsemester) in der Studienplanung abzugeben:- Kopie des ImpfausweisesResultat der Hepatitis B-Titerbestimmung- Kopie des ImpfausweisesResultat des Tbc-IF-Gamma Tests- Resultat der Hepatitis B-Titerbestimmung- Resultat des Tbc-IF-Gamma TestsSind Sie damit einverstanden, dass Ihre medizinischen Angaben aus dem Impfprogramm für wissenschaftlicheUntersuchungen verwendet werden? Diese Informationen werden durch unser wissenschaftlichesSind Sie damit einverstanden, dass Ihre medizinischen Angaben aus dem Impfprogramm für wissenschaftlicheUntersuchungen verwendet werden? Diese Informationen werden durch unser wissenschaftlichesPersonal codiert und ausgewertet. Dies bedeutet, dass weder Ihr Name noch sonstige persönliche Angabenbekannt gemacht werden. Die Auswertung der Daten erfolgt streng vertraulich und dient rein wissenschaftlichenZielen. Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach Erhebung vernichtet. Ihre Zustimmung istPersonal codiert und ausgewertet. Dies bedeutet, dass weder Ihr Name noch sonstige persönliche Angabenbekannt gemacht werden. Die Auswertung der Daten erfolgt streng vertraulich und dient rein wissenschaftlichenZielen. Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach Erhebung vernichtet. Ihre Zustimmung istabsolut freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.absolut freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Ja ich bin einverstanden Nein,...... Ja ich bin einverstanden Nein,......Datum, Unterschrift______________________________Datum, Unterschrift______________________________Seite 3/3Seite 3/3


<strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong> 55FAQ zum Impfprogramm1. Ist das Impfprogramm nur eine Empfehlung, bzw.was passiert, wenn ich mich nicht impfen lasse?Das Impfprogramm ist nicht «nur» eine Empfehlung. In derSchweiz kann aufgrund der gegenwärtigen rechtlichenLage niemand zu einer Impfung gezwungen werden. DerArbeitgeber (Med. Fakultät, Spital) hat aber das Recht, denArbeitsradius einzuschränken oder eine Anstellung zu verweigern,wenn die Patienten sonst gefährdet sind. Dies istdie zukünftige Haltung des Inselspitals bei Personal mitungenügendem Impfstatus und/oder ungenügender Dokumentationdesselben.2. Muss ich mich gegen Diphterie-/Tetanus-/Poliomyelitis-/Masern-Mumps-Röteln/Varizellen/Hepatitis B impfen lassen, falls keine Immunitätbesteht?Ja.5. Was muss ich tun, wenn der Tbc-IF-Gamma-Testpositiv ausfällt?Falls der Test positiv ausfällt, muss der Hausarzt auf individuellerBasis entscheiden, ob eine Chemoprophylaxe indiziertist. Die Infektiologen des Inselspitals können beiBedarf beratend zugezogen werden.6. Macht die Tuberkulose-Impfung (BCG-Impfung)heutzutage noch Sinn?Die Tuberkulose-Impfung wird heute in der Schweiz nurnoch für besonders exponierte Neugeborene empfohlen.Unter anderem auch, weil nur für diese Altersgruppe einImpfschutz (gegen schwere disseminierte Infektionen)nachgewiesen werden konnte.3. Genügt ein Hepatitis B-Titer von ≤100 IU/l nachvollständiger Impfung?Nein. Der Hepatitis B-Titer muss >100 IU/l betragen, umeine lebenslange Immunität zu dokumentieren. Somit isteine Nachimpfung nötig, inklusive Titerbestimmung nachweiteren 4 Wochen.4. Wieso ist ein Tbc-IF-Gamma-Test notwendig,reicht der Mantoux-Test (Hauttest) nicht?Wir empfehlen primär die Durchführung des Tbc-IF-Gamma-Tests, da er eine höhere Spezifität als der Mantoux-Testbesitzt (keine Kreuzreaktion mit BCG-Impfung). Es geltenallgemein folgende Richtlinien:– falls keine BCG-Impfung erfolgte und der Mantoux-Test(innerhalb der letzten 24 Monate) eindeutig negativ war,kann man das so gelten lassen.– falls eine BCG-Impfung durchgeführt wurde und derMantoux-Test positiv ist, muss ein Tbc-IF-Gamma-Testgemacht werden.– Falls eine BCG-Impfung durchgeführt wurde und derMantoux-Test (innerhalb der letzten 24 Monate) negativwar, dann muss dokumentiert sein, dass der Mantoux-Test zweimal im Abstand von einigen Tagen (5–7 Tagen)wiederholt wurde und beide Male negativ war.


56 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong>6 Didaktische HinweiseDidaktische Hinweise bekommen Sie anlässlich des Einführungskursessowie der Teachers-Teaching-Veranstaltungen.Bei Fragen und Problemen können Sie sich jederzeitan uns wenden.UnterrichtszeitWir erwarten, dass Sie sich pro Praktikumstag eineStunde Zeit für das Unterrichten der Studierendennehmen.Denken Sie daran, dem Studierenden auch Zeit zum Selbststudiumoder zum Erarbeiten von Aufgaben zur Verfügungzu stellen.Tipps für den Unterricht(gemäss Einführungskurs)1. Legen Sie zusammen mit dem Studierenden ein Lernzielfür den Halbtag/Tag fest (siehe Lernzielkatalog)2. Aktivieren Sie das Vorwissen des Studierenden;neues Wissen knüpft an Bekanntem an3. Stellen Sie eine entsprechende Aufgabe; der Studierendesoll diese möglichst selbständig ausführenNach erfüllter Aufgabe:4. Fragen Sie den Studierenden um seine Meinung:Wie ist es gelaufen? Schwierigkeiten? Was war gut, was schlecht?5. Beginnen Sie das Feedback immer mit denpositiven Aspekten6. Bringen Sie die negativen Aspekte nuanciert vor;betonen Sie, dass der Studierende noch am Lernen ist7. Erarbeiten Sie gemeinsam Verbesserungsvorschläge: Was anders machen? Wie? Nachlesen – Literatur?8. Geben Sie dem Studierenden eine neueÜbungsgelegenheitWeitere TippsBeobachtenDer Studierende beobachtet während der Sprechstundebei einem oder mehreren Patienten die nonverbale Kommunikationoder das Äussere des Patienten auf Hinweisefür eine Erkrankung.Über die Schulter schauenDer Lehrzahnarzt hält normale Sprechstunde. Mit Einverständnisder Patienten ist der Studierende anwesend. Ererhält die Gelegenheit einen Teil der Anamnese selbst zuerheben.AnamneseDer Studierende erhebt bei einem Patienten eine (un)vollständigeAnamnese (Bsp. Jetziges Leiden, psychosozialeAnamnese) – primär in Anwesenheit des Lehrzahnarztes,später eventuell selbstständig – und dokumentiert diesegemäss der Patientendokumentation im <strong>Handbuch</strong>.Laut denkenDenken Sie einfach laut nach und lassen Sie somit die Studierendenan Ihren Überlegungen teilhaben.BrainstormingDer Studierende erzählt in Stichworten alles, was ihmzu einem bestimmten Thema/ Krankheitsbild in den Sinnkommt. Eignet sich sehr gut zum Aktivieren des Vorwissens!«Kofferpacken»Der Studierende fasst am Ende eines Halbtages zusammen,was ihn besonders beeindruckt hat bzw. was er «mitnach Hause nimmt».Ihre Funktion als Vorbild und Begleiter durch dasStudium sowie als Identifikationsfigur ist überauswichtig!


<strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong> 577 Literaturhinweis und Links8 AnsprechpersonenLiteraturhinweisZahn-Mund-Kiefer-Heilkunde – Einführungin die Zahnmedizin(Georg Thieme Verlag)von Bernd Reitemeier, Norbert Schwenzer,Michael EhrenfeldLinksHomepage BIHAM BernBerner Institut für Hausarztmedizin (BIHAM)www.biham.unibe.chGuidelines «Arzt-Patient-Beziehung»Einführung in das Clinical Skills Traininghttp://studmed.unibe.ch/J3/CST/Schweizerische Akademie der MedizinischenWissenschaften, Richtlinien und Empfehlungen:http://www.samw.chSchweizerischer Lernzielkatalog Human- undZahnmedizinhttp://www.smifk.chBundesrechtwww.admin.chUniversität Bern<strong>zmk</strong> <strong>bern</strong>Zahnmedizinische Klinikender Universität BernPD Dr. med. dent. Norbert EnklingFreiburgstrasse 73010 Bernnorbert.enkling@<strong>zmk</strong>.unibe.ch031 632 87 05Universität Bern<strong>zmk</strong> <strong>bern</strong>Zahnmedizinische Klinikender Universität BernProf. Dr. med. dent. Christos KatsarosLeiter Ressort AusbildungFreiburgstrasse 73010 Bernchristos.katsaros@<strong>zmk</strong>.unibe.ch031 632 25 91Universität Bern<strong>zmk</strong> <strong>bern</strong>Zahnmedizinische Klinikender Universität BernFrau Marlis Walther, Leiterin StabDirektionssekretariatFreiburgstrasse 73010 Bernmarlis.walther@<strong>zmk</strong>.unibe.ch031 632 25 78Kantonales Rechtwww.be.ch<strong>zmk</strong> <strong>bern</strong>Zahnmedizinische Klinken der Universität Bernwww.<strong>zmk</strong>.unibe.chSSOSchweizerische Zahnärzte-Gesellschaftwww.sso.chMedizinische Fakultät Bern,StudienplanungBachelorstudiumBeatrice Ducretbeatrice.ducret@iml.unibe.chTelefon 031 632 35 77Regula Waltherregula.walther@iml.unibe.chTelefon 031 632 86 61


58 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong>


<strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong> 599 Arbeitsdokumente• Arztgeheimnis• Patienteninformation deutsch / französisch /italienisch• Fragebogen Psychosoziale Medizin• Testatblätter 1. und 2. Studienjahr


Zahnmedizinische Kliniken, Direktion, Freiburgstr. 7, CH-3010 BernPatienteninformationInformation à l’attention des patientsInformazione per i pazientiZahnmedizinische Kliniken, Direktion, Freiburgstr. 7, CH-3010 BernLiebe Patientinnen und PatientenMedizinische FakultätZahnmedizinische KlinikenMedizinische FakultätDirektionZahnmedizinische KlinikenDirektionIn Patienteninformation/Information Zusammenarbeit mit der Medizinischen à l’attention Fakultät und des den patients/Informazione Zahnmedizinischen Kliniken per der i pazienti Universität Bern(<strong>zmk</strong> <strong>bern</strong>), findet in meiner Praxis der Unterricht von Studierenden statt. Aus diesem Grund wird zeitweiseein Patienteninformation/Information Zahnmedizinstudent oder eine Zahnmedizinstudentin à l’attention des in patients/Informazione meiner Sprechstunde anwesend per i pazienti sein.Sie Liebe haben Patientinnen jederzeit die und Wahl, Patienten nur von mir persönlich betreut zu werden! Bitte informieren Sie in diesem Fallmeine Praxisassistentin.Für Liebe In Ihre Zusammenarbeit Unterstützung Patientinnen und bei mit der Patienten der Ausbildung Medizinischen angehender Fakultät Zahnärzte und den und Zahnärztinnen Zahnmedizinischen danken Kliniken wir Ihnen der herzlich!Universität Bern, <strong>zmk</strong> <strong>bern</strong> findet in meiner Praxis der Unterricht von Studierenden statt. AusDer/die PraxisinhaberIndiesem In Zusammenarbeit Grund wird zeitweise mit der Medizinischen ein Zahnmedizinstudent Fakultät und oder den eine Zahnmedizinischen Zahnmedizinstudentin Kliniken meiner derUniversität Sprechstunde Bern, anwesend <strong>zmk</strong> <strong>bern</strong> sein. findet in meiner Praxis der Unterricht von Studierenden statt. AusChersdiesempatients,Sie haben Grundchèresjederzeit wirdpatientes,zeitweise die Wahl, ein nur Zahnmedizinstudent von mir persönlich betreut oder eine zu Zahnmedizinstudentin werden! Bitte informieren meiner Sie En Sprechstunde diesem collaboration Fall meine avec anwesend la Praxisassistentin.Faculté sein. de médecine et l’Ecole de médecine dentaire de l'Université de Berne (<strong>zmk</strong> <strong>bern</strong>),notre Sie Für cabinet haben Ihre Unterstützung jederzeit dentaire participe die bei Wahl, der à l'enseignement nur Ausbildung von mir angehender persönlich la médecine betreut Zahnärzte dentaire. zu werden! und Zahnärztinnen Bitte informieren danken Sie wir inPour diesem Ihnen cette herzlich! Fall raison meine un étudiant Praxisassistentin. / une étudiante en médecine dentaire m'accompagnera de temps en tempsdurant Für Ihre mes Unterstützung consultations. Bien bei der entendu, Ausbildung vous avez angehender toujours la Zahnärzte possibilité que und vos Zahnärztinnen traitements soient danken wirsuivis Ihnen Der/die uniquement herzlich! PraxisinhaberIn par moi-même, sans la présence d’un étudiant! Dans ce cas, nous vous prions de lecommuniquer à notre assistante dentaire.Nous Der/die vous PraxisinhaberInremercions vivement de soutenir la formation des futurs médecins dentistes!Le/la Chers responsable patients, du chères cabinet patientes, dentaireChers patients, chères patientes,EgregioEn collaborationpazienteavec la Faculté de médecine et l’Ecole de médecine dentaire de l'Université deBerne, notre cabinet dentaire participe à l'enseignement de la médecine dentaire.In En collaborazione collaboration con avec la Facoltà la Faculté di medicina de médecine e le Cliniche et l’Ecole di medicina de médecine dentaria dentaire dell'Università l'Université di Berna de(<strong>zmk</strong> PourBerne,<strong>bern</strong>) cettenotrepartecipiamo raison un étudiantcabinet dentairealla formazione / une étudianteparticipedeglià l'enseignementstudent nel médecine nostrode lastudio dentairemédecinemedico. m'accompagneradentaire.Per questa ragione, de temps durante lenostre en temps consultazioni, durant sarà mes presente consultations. di tanto Bien in tanto entendu, uno studente vous / avez una studentessa toujours la di possibilité medicina dentaria. que vosNaturalmente Pour traitements cette raison potete soient sempre un suivis étudiant scegliere uniquement / une di essere étudiante par moi-même, trattato en médecine solo sans da me la dentaire personalmente. présence m'accompagnera d’un In étudiant questo caso ! de Dans vi temps preghiamo ced'informare en cas, temps nous vous la durant nostra prions mes assistente de consultations. le communiquer dentale. Bien à notre entendu, assistante vous avez dentaire. toujours la possibilité que vosVi traitements ringraziamo soient per la vostra suivis collaborazione uniquement par nella moi-même, formazione sans di futuri la medici présence dentisti. d’un étudiant ! Dans ceNous vous remercions vivement de soutenir la formation des futurs médecins dentistes!cas, nous vous prions de le communiquer à notre assistante dentaire.Il titolare dello studioNous Le / la vous responsable remercions du cabinet vivement dentairesoutenir la formation des futurs médecins dentistes!Universität BernLe / la responsable du cabinet dentaire<strong>zmk</strong> <strong>bern</strong>, Zahnmedizinische KlinikenProf. Dr. A. Lussi, Geschäftsführender DirektorProf. Dr. med. dent. Adrian LussiGeschäftsführender DirektorDipl. Chem. Ing. ETHZProf.FreiburgstrasseDr. med. dent.7, CH-3010Adrian LussiBernGeschäftsführender DirektorCH-3010Dipl. Chem.BernIng. ETHZFreiburgstrasse 7, CH-3010 BernCH-3010 BernTel. +41-031-632 25 78Fax +41-031-632 49 06nicole.simmen@<strong>zmk</strong>.unibe.chTel.www.<strong>zmk</strong>.unibe.ch+41-031-632 25 78Fax +41-031-632 49 06nicole.simmen@<strong>zmk</strong>.unibe.chwww.<strong>zmk</strong>.unibe.ch


Patienteninitialen:Geburtsjahr:Fragebogen für die Psychosoziale MedizinPraxisbesuchEinführung in die Zahnarzt-Patienten-KommunikationLiebe StudierendeSehr geehrter Lehrzahnarzt, sehr geehrte LehrzahnärztinWährend der Vorlesungen und im Tutorat 1 „Psychosoziale Medizin“ wurden wesentlicheElemente hinsichtlich der ersten Minuten der Zahnarzt-Patienten-Kommunikation besprochen undausprobiert. In diesem Praxisbesuch soll nun die Zahnarzt-Patienten-Kommunikation „live“beobachtet werden.Dieser Fragebogen sollte während des Praxisbesuchs ausgefüllt, zur Besprechung in dasTutorat 2 mitgebracht und dem Tutor abgegeben werden. Die Auswertungen werden anlässlichdes Wochenrückblicks präsentiert. Die <strong>Lehrzahnärzte</strong> werden über die Resultate sporadisch imLehrzahnarztInfo informiert.Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und für die Mitarbeit!Alexander Hänsel, Oberarzt Psychosomatik (alexander.haensel@insel.ch)Protokoll:1) Warten (Pausen >3 Sek.), Wiederholen, Spiegeln, Zusammenfassen:Welche dieser Gesprächstechniken verwendet Ihr Lehrzahnarzt in der Praxis:WartenWiederholenSpiegelnZusammenfassenJaNein2) Bitten messen Sie die GENAUE Zeitdauer, die der Patient zu Beginn eines von Ihnenbeobachteten Gesprächs bis zur ersten Unterbrechung durch den Arzt erhält:Die erste Unterbrechung erfolgt nach ____ Sekunden.3) Bitten Sie einen Patienten und Ihren Lehrzahnarzt jeweils nur einmal nach einer Konsultationdie Zahlen zwischen 1 (= am wenigsten wichtig) bis 5 (= am wichtigsten) zu folgendenAussagen zu vergeben (befragen Sie den Lehrzahnarzt, ohne dass er Einsicht in dieAntworten des Patienten hat):Der Zahnarzt solltealles verständlich erklärenseinen Gesichts- und Körperausdruck auf den Patienten richtensich Zeit für den Patienten nehmendem Patienten aufmerksam zuhörenden Patienten nach Unklarheiten fragen und diese besprechenPatientZahnarztUnterschrift Lehrzahnarzt/Lehrzahnärztin:Datum:


<strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong> 63Zahnmedizinsiche Kliniken <strong>zmk</strong> <strong>bern</strong> Freiburgstrasse 7, CH-3010 BernTestatblatt Praktikum Zahnarztpraxis1. Studienjahr 2013/2014Praxisstempel Lehrzahnarzt / LehrzahnärztinName, Vorname Studierende/r:Matrikel-Nr.:Voraussetzung für die Vergabe der ECTS-Kreditpunkte:Testatblatt: Präsenzzeit (100%) und mind. 15 Punkte (80% der Anforderungen, siehe Rückseite).Das Erfüllen der sozialen und kommunikativen Kompetenz hat keinen Einfluss auf die Vergabe derECTS-Kreditpunkte.Daten der 8 Praktikums-Halbtage: Anwesenheiten in Praxis, <strong>zmk</strong> <strong>bern</strong> oder Psychosoziale Medizin<strong>zmk</strong> <strong>bern</strong>PraxisPraxisPraxisDatum:Datum:Datum:Datum:<strong>zmk</strong> <strong>bern</strong>PraxisPraxisPsychosoziale MedizinDatum:Datum:Datum:Datum:Präsenzzeit erfüllt: Ja ¨ Nein ¨Fragebogen psychosoziale Medizin ausgefüllt.(Woche 8, Herbstsemester 2013)Besuchstag <strong>zmk</strong> <strong>bern</strong>¨¨Achtung: Wir bitten den Lehrzahnarzt, das Testatblatt nach Absolvierung des Praktikums zukopieren und als persönlichen Beleg aufzubewahren. Der/die Studierende wird gebeten, dasORIGINAL umgehend an das Direktionssekretariat der <strong>zmk</strong> <strong>bern</strong>, Direktionssekretariat,Zahnmedizinische Kliniken der Universität Bern, Freiburgstrasse 7, 3010 Bern, zu retournieren.Ausschliesslich vollständig ausgefüllte Formulare werden berücksichtigt. SpätesterAbgabetermin ist der 12.05.2014. Das Testatblatt dient als Beleg für die Erteilung der Kreditpunkte.Tel. 031 632 25 78


64 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong>Testatblatt Minimale Anforderungen 1. Studienjahr 2013/2014Name, Vorname Studierende/r:3x beobachten eines zahnärztlichenAnamnesegesprächsNach Erfüllung bitte Feld datieren und unterschreiben.Datum: Datum: Datum:3x beobachten einer nonverbalen Kommunikationvon Patienten und anschliessende Besprechung mitdem LehrzahnarztDatum: Datum: Datum:3x beobachten einer zahnärztlichenBefundaufnahme inkl. RöntgenuntersuchungDatum: Datum: Datum:3x beobachten einer zahnärztlichen Behandlung(z.B. Zahnextraktion, Füllungsapplikation,Wurzelbehandlung, Notfallbehandlung oderkieferorthopädische Therapie)Datum: Datum: Datum:2x beobachten einer Prophylaxesitzung beimZahnarzt, der Dentalhygienikerin oder derProphylaxeassistentin1x beobachten einer Notfallbehandlung (z.B.Schmerzpatient)1x selbständiges Durchführen eines zahnärztlichenAnamnesegesprächs bei einem einfachen Problem(z.B. abgebrochener Zahn) im Beisein desLehrzahnarztesEinführung in die Praxisräumlichkeiten, Apparaturen,Sterilisation, LaborDemonstration der hygienischen HändedesinfektionBesuch eines Dentallabors (1/2 Tag gewünscht)Datum:Datum:Datum:Datum:Datum:Datum:Datum:PUNKTETOTAL:Pro unterschiebenes Feld wird ein Punkt erteilt. Für die Vergabe der ECTS-Kreditpunktemüssen 15 von 19 Punkten erreicht werden.Vom Lehrzahnarzt auszufüllen:Soziale und kommunikative Kompetenz ganz erfüllt teils erfüllt nicht erfüllt• Der/die Studierende geht auf diePatienten zu, zeigt Empathie undRespekt, ist hilfsbereit und tolerant.• Der/die Studierende drückt sich korrekt, ¨ ¨ ¨verständlich und empfängerorientiert aus.• Der/die Studierende hat sich insPraxisteam integriert.• Er/sie kann mit Kritik umgehen.Datum Der Lehrzahnarzt / die Lehrzahnärztin Der / die Studierende


<strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong> 65Zahnmedizinsiche Kliniken <strong>zmk</strong> <strong>bern</strong> Freiburgstrasse 7, CH-3010 BernTestatblatt Praktikum Zahnarztpraxis2. Studienjahr 2014/2015Praxisstempel Lehrzahnarzt / LehrzahnärztinName, Vorname Studierende/r:Matrikel-Nr.:Voraussetzung für die Vergabe der ECTS-Kreditpunkte:Testatblatt: Präsenzzeit (100%) und mind. 16 Punkte (80% der Anforderungen, siehe Rückseite).Das Erfüllen der sozialen und kommunikativen Kompetenz hat keinen Einfluss auf die Vergabe derECTS-Kreditpunkte.Daten der 8 Praktikums-Halbtage: Anwesenheitszeiten in Praxis(Praxis 1 und 2 können identisch sein)Praxis 1Praxis 1Praxis 1Praxis 1Datum:Datum:Datum:Datum:Praxis 2Praxis 2Praxis 2Praxis 2Datum:Datum:Datum:Datum:Präsenzzeit erfüllt Praxis 1: Ja ¨ Nein ¨Präsenzzeit erfüllt Praxis 2: Ja ¨ Nein ¨Achtung: Wir bitten den Lehrzahnarzt, das Testatblatt nach Absolvierung des Praktikums zukopieren und als persönlichen Beleg aufzubewahren. Der/die Studierende wird gebeten, dasORIGINAL umgehend an das Direktionssekretariat der <strong>zmk</strong> <strong>bern</strong>, Direktionssekretariat,Zahnmedizinische Kliniken der Universität Bern, Freiburgstrasse 7, 3010 Bern, zu retournieren.Ausschliesslich vollständig ausgefüllte Formulare werden berücksichtigt. SpätesterAbgabetermin ist der 11.05.2015. Das Testatblatt dient als Beleg für die Erteilung der Kreditpunkte.Tel. 031 632 25 78


66 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong>Testatblatt Minimale Anforderungen 2. Studienjahr 2014/2015Name, Vorname Studierende/r:Nach Erfüllung bitte Feld datieren und unterschreiben.3x beobachten eines zahnärztlichenAnamnesegesprächs (inkl. nonverbalenKommunikation von Patienten)Datum: Datum: Datum:3x beobachten einer zahnärztlichenBefundaufnahme inkl. RöntgenuntersuchungDatum: Datum: Datum:3x beobachten einer zahnärztlichen Behandlung(z.B. Zahnextraktion, Füllungsapplikation,Wurzelbehandlung, Notfallbehandlung oderkieferorthopädische Therapie)Datum: Datum: Datum:3x Assistenz bei einfachen zahnärztlichenBehandlungen (gewünscht)3x selbständiges Durchführen eines zahnärztlichenAnamnesegesprächs bei einem einfachen Problem(z.B. abgebrochener Zahn) im Beisein desLehrzahnarztesDatum: Datum: Datum:Datum: Datum: Datum:2x beobachten einer Prophylaxesitzung beimZahnarzt, der Dentalhygienikerin oder derProphylaxeassistentinDatum: Datum:1x beobachten einer Notfallbehandlung (z.B.Schmerzpatient)Einführung in die Praxisräumlichkeiten, Apparaturen,Sterilisation, LaborBesuch eines Dentallabors (1/2 Tag gewünscht)Datum:Datum:Datum:PUNKTETOTAL:Für die Vergabe der ECTS-Kreditpunkte müssen 16 von 20 Punkten erreicht werden.Vom Lehrzahnarzt auszufüllen:Soziale und kommunikative Kompetenz ganz erfüllt teils erfüllt nicht erfüllt• Der/die Studierende geht auf diePatienten zu, zeigt Empathie und ¨ ¨ ¨Respekt, ist hilfsbereit und tolerant. Praxis 1• Der/die Studierende drückt sich korrekt,verständlich und empfängerorientiert aus. ¨ ¨ ¨• Der/die Studierende hat sich ins Praxis 2Praxisteam integriert.• Er/sie kann mit Kritik umgehen.Datum Der Lehrzahnarzt / die Lehrzahnärztin 1 Der / die StudierendeDatum Der Lehrzahnarzt / die Lehrzahnärztin 2 Der / die Studierende


<strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong> 6710 Reglemente• Bachelor- und Masterstudiengang


<strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong> 692 Bei der Zulassung zum Bachelorstudiengang müssen die durch die Universitätsleitungfestgelegte Anzahl Studienplätze sowie die Richtlinien der Fakultät berücksichtigtwerden.3 Die Universitätsleitung eröffnet denjenigen Studienanwärterinnen und -anwärtern,die als Studienort erster Wahl die Universität Bern angegeben haben und denjenigen,die an der Universität Bern einen Studienplatz zugeteilt erhalten, den von der zuständigenStelle getroffenen Entscheid über die Zulassung mittels Verfügung.4 Studierende, die an einer Universität vom Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizinoder der Chiropraktik ausgeschlossen worden sind, können nicht zum Bachelorstudiengangzugelassen werden.5 Liegt ein Unterbruch des Bachelorstudiengangs von mehr als fünf Jahren vor, sobesteht kein Anspruch auf Wiederaufnahme in den Bachelorstudiengang. Die Dekaninoder der Dekan kann jedoch nach einer Prüfung „sur dossier“ bei der Universitätsleitungdie Zulassung beantragen sowie über die nötigenfalls damit verbundenenAuflagen entscheiden.Obligatorisches Praktikumin KrankenpflegeAnrechnungauswärtigerLeistungenStudienbeginnRegelstudienzeitArt. 6 Studierende der Humanmedizin müssen für den Übertritt ins zweite Studienjahrein vierwöchiges Pflegepraktikum absolviert haben. Einzelheiten werden im Studienplangeregelt.Art. 7 1 Die Dekanin oder der Dekan entscheidet über die Anerkennung und Anrechnungvon Studienleistungen, die an anderen schweizerischen Hochschulen erbrachtworden sind.2 Die Dekanin oder der Dekan entscheidet über die Anerkennung und Anrechnungvon Studienleistungen, die an ausländischen Hochschulen erbracht worden sind. Sieoder er überprüft dabei die Studienleistungen oder Abschlüsse auf ihre Gleichwertigkeitmit dem entsprechenden Studium an der Universität Bern.3 Vorbehalten bleiben Richtlinien der Universitätsleitung, Vereinbarungen mit derbetreffenden Hochschule sowie internationale Abkommen über die gegenseitige Anerkennungvon Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich.Art. 8 Die Bachelorstudiengänge beginnen im Herbstsemester.Art. 9 1 Die Regelstudienzeit für die Bachelorstudiengänge Humanmedizin undZahnmedizin beträgt drei Studienjahre.2 Die Regelstudienzeit darf nicht unterschritten werden.3 Wer ohne wichtigen Grund im Bachelorstudiengang Humanmedizin oder Zahnmedizinlänger als vier Jahre studiert, wird auf Grund einer Verfügung der Dekanin oderdes Dekans vom Studium ausgeschlossen.4 Wichtige Gründe für eine Verlängerung des Bachelorstudiengangs sind in Artikel 84Absatz 2 UniSt geregelt. Krankheit und Unfall müssen durch ein Arztzeugnis belegtwerden.Anspruch auf Besuchvon LehrveranstaltungenStudienpläneStudienfachberatungArt. 10 1 Die Studierenden haben nur Anspruch auf einen einmaligen Besuch derLehrveranstaltungen des Bachelorstudiengangs. Davon ausgenommen sind Vorlesungsveranstaltungen.2 Auf Antrag kann die jeweilige Studienleitung in besonderen Fällen einen nochmaligenBesuch von Lehrveranstaltungen bewilligen.Art. 11 Die Fakultät erlässt die Studienpläne. Diese sind der Universitätsleitung zurGenehmigung zu unterbreiten (Art. 39 Abs. 1 Bst. k UniG).Art. 12 Das Dekanat berät die Studierenden in Zusammenarbeit mit den für die Lehreverantwortlichen Instanzen der Fakultät.2


70 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong>Bemessung undUmfang derStudienleistungenAufbau desStudiumsStudienleitungHumanmedizinStudienleitungZahnmedizinDatenbank derStudierendenArt. 13 1 Die Studienleistungen werden nach dem European Credit Transfer System(ECTS) bemessen. Ein ECTS-Punkt entspricht einer Studienleistung, die in 25 bis 30Arbeitsstunden erbracht werden kann.2 Der Bachelorstudiengang Humanmedizin und der Bachelorstudiengang Zahnmedizinumfassen studentische Leistungen im Umfang von 180 ECTS-Punkten, aufgeteiltin drei Studienjahre zu je 60 ECTS-Punkten.Art. 14 1 Die Bachelorstudiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin sind in thematischeBlöcke gegliedert.2 Das dritte Studienjahr des Bachelorstudiengangs Zahnmedizin umfasst strukturierteLehrveranstaltungen sowie einen fächerübergreifenden Simulatorkurs.Art. 15 1 Die Studienleitung Bachelorstudiengang Humanmedizin (Studienleitung Humanmedizin)ist für die Organisation des Bachelorstudiengangs Humanmedizin undder ersten beiden Jahren des Bachelorstudiengangs Zahnmedizin einschliesslichLeistungskontrollen zuständig.2 Die Studienleitung wird auf Antrag der Fakultätsleitung vom Fakultätskollegium gewählt.3 Die Amtsdauer der Studienleitung beträgt vier Jahre. Sie entspricht der Amtsperiodeder Dekanin oder des Dekans. Wiederwahl ist möglich.4 Die Studienleitung arbeitet nach den schriftlichen vom Fakultätskollegium genehmigtenVorgaben und den Anweisungen der Dekanin oder des Dekans.5 Die Studienleitung kann einzelne Aufgaben im Rahmen der Organisation des Bachelorstudiumsan Dozierende gemäss Artikel 25 Absatz 1 delegieren, bleibt aberverantwortlich.6 Die Dekanin oder der Dekan kann Aufgaben der Studienleitung dem Institut für MedizinischeLehre und anderen Personen oder Institutionen inner- und ausserhalb derFakultät übertragen.Art. 16 1 Die Studienleitung Bachelorstudium Zahnmedizin (Studienleitung Zahnmedizin)ist für die Organisation des Bachelorstudiengangs Zahnmedizin ab dem drittenStudienjahr einschliesslich Leistungskontrollen zuständig.2 Die Studienleitung wird auf Antrag der Fakultätsleitung vom Fakultätskollegium gewählt.3 Die Amtsdauer der Studienleitung beträgt vier Jahre. Sie entspricht der Amtsperiodeder Dekanin respektive des Dekans. Wiederwahl ist möglich.4 Die Studienleitung arbeitet nach den schriftlichen vom Fakultätskollegium genehmigtenVorgaben und den Anweisungen der Dekanin oder des Dekans.5 Die Studienleitung kann einzelne Aufgaben im Rahmen der Organisation des Bachelorstudiumsan Dozierende gemäss Artikel 25 Absatz 1 delegieren, bleibt aberverantwortlich.6 Die Dekanin oder der Dekan kann Aufgaben der Studienleitung dem Institut für MedizinischeLehre und anderen Personen oder Institutionen in- und ausserhalb derFakultät übertragen.Art. 17 1 Das Dekanat führt eine Datenbank, in der die Studienleistungen aller Studierendender Bachelorstudiengänge erfasst werden.2 Das Dekanat meldet Mutationen den Immatrikulationsdiensten der Universität Bern.3


<strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong> 71II. Leistungskontrollen1. AllgemeinesBeurteilung vonStudienleistungenECTS-NoteArt. 18 1 Die Vergabe von ECTS-Punkten erfolgt für in den Studienplänen definierteLeistungseinheiten.2 In den Studienplänen oder deren Anhängen wird festgelegt, wie viele ECTS-Punkteden einzelnen Leistungseinheiten zugeteilt werden.3 Die Vergabe von ECTS-Punkten erfolgt auf Grund kontrollierter und als genügendbewerteter Studienleistungen. Unter welchen Voraussetzungen eine Leistung genügendist, regeln die Studienpläne.Art. 19 Leistungen, die über den minimalen Anforderungen für die Vergabe derECTS-Punkte liegen, werden durch die ECTS-Noten A bis E honoriert. UngenügendeLeistungen werden mit FX oder F bewertet. Für ungenügende Leistungen werdenkeine ECTS-Punkte vergeben.ECTS-NoteProzentsatz dererfolgreichen Studierenden,diediese Note in derRegel erhaltenDefinitionABCDEFXF10%25%30%25%10%--hervorragendsehr gutgutbefriedigendausreichendnicht bestanden, Verbesserungen erforderlichnicht bestanden, erheblicheVerbesserungen erforderlichTäuschungFormen vonLeistungskontrollenInformation derStudierendenErfassung derStudienleistungenBekanntgabe derStudienleistungenArt. 20 Wird das Ergebnis einer Leistungskontrolle durch Täuschung, namentlichdurch Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, beeinflusst oder zu beeinflussen versucht,so gilt die Leistungskontrolle als nicht bestanden.Art. 21 Leistungskontrollen finden in Form von Prüfungen, Arbeiten, und kontinuierlichenBeurteilungen statt.Art. 22 Die Studierenden müssen zu Beginn einer Leistungseinheit über die Modalitätender Leistungskontrollen informiert werden.Art. 23 Die Studienleitung sorgt dafür, dass die erbrachten Studienleistungen in Formvon ECTS-Punkten erfasst und an die Datenbank des Dekanates weitergeleitet werden.Art. 24 Die Studienleistungen werden den Studierenden durch die Dekanin oder denDekan mittels Verfügung nach jeder Leistungseinheit bekannt gegeben.4


72 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong>Berechtigte fürLeistungskontrollenArt. 25 1 Zur Abnahme von Leistungskontrollen sind alle Dozierende gemäss Artikel 9UniV berechtigt.2 Die Dekanin oder der Dekan kann weitere qualifizierte Personen von in- und ausserhalbder Fakultät zur Abnahme von Leistungskontrollen zulassen.SpracheWiederholungsmöglichkeitenArt. 26 Die Sprache der Leistungskontrollen ist grundsätzlich Deutsch.Art. 27 1 Nicht bestandene Leistungskontrollen des ersten und zweiten Studienjahreskönnen einmal wiederholt werden.2 Nicht bestandene Leistungskontrollen des dritten Studienjahres Humanmedizinkönnen zweimal wiederholt werden.3 Nicht bestandene Leistungskontrollen des dritten Studienjahres Zahnmedizin könnenzweimal wiederholt werden mit Ausnahme des "Praktischen Simulatorkurses",der nur einmal wiederholt werden darf.4 Innerhalb eines akademischen Jahres muss für alle Prüfungen eine Wiederholungsmöglichkeitangeboten werden. Dazu werden nur Studierende zugelassen, dieeine ungenügende Leistung erbracht haben oder die gemäss Artikel 34 Absatz 1nicht zu einer Leistungskontrolle antreten konnten oder diese unterbrechen mussten.5 Näheres regelt der Studienplan.WeiterstudiumAkteneinsicht,Archivierung undVernichtung vonDatenArt. 28 1 Der Übertritt in ein nächstes Studienjahr kann in der Regel erst erfolgen,wenn alle 60 ECTS-Punkte des vorhergehenden Jahres erworben worden sind.2 Die Studienleitung kann im Einzelfall auf ein entsprechendes Gesuch hin von der inAbsatz 1 genannten Regel abweichen, wobei sie festlegen muss, bis zu welchemZeitpunkt und zu welchen Bedingungen die noch fehlenden ECTS-Punkte erworbenwerden müssen.Art. 29 1 Für die Archivierung und Vernichtung von Daten gelten die entsprechendenRichtlinien der Universitätsleitung.2 Es besteht grundsätzlich Akteneinsichtsrecht. Soweit überwiegende öffentliche oderprivate Interessen, insbesondere das Interesse an der Geheimhaltung der Prüfungsfragen,es erfordern, kann die Einsichtnahme in Unterlagen von Leistungskontrolleneingeschränkt werden. Der Studienplan regelt Einzelheiten der Einsichtnahme.2. GebührenGebühren fürLeistungskontrollenArt. 30 1 Die Gebühren für alle Leistungskontrollen betragen insgesamt 600 Franken.Davon ist je die Hälfte bei Eintritt in den Bachelorstudiengang sowie vor Erhalt desBachelordiploms zu entrichten.2 Bei Abbruch des Bachelorstudiengangs wird die Gebühr nicht zurückerstattet.3. PrüfungenPrüfungenArt. 31 1 Prüfungen werden gemäss den Studienplänen durchgeführt. Umfang, Artund Inhalt der Prüfungen werden in den Studienplänen geregelt.2 Prüfungen können aus einer oder mehreren Einzelprüfungen bestehen. Einzelprüfungenkönnen Teilprüfungen enthalten. Die Studienpläne können eine maximaleAnzahl von ungenügenden Teilprüfungen festlegen.3 Innerhalb einer Einzelprüfung können in Teilprüfungen erzielte Leistungen kompensiertwerden.4 Einzelprüfungen finden jeweils einmal pro Jahr statt.5 Die Studienleitung legt die Prüfungstermine fest und ist für den Prüfungsablauf verantwortlich.5


<strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong> 73Prüfungsleitende undPrüfungskommissionArt. 32 1 Für die Organisation und die Durchführung der Prüfungen können durch denAusschuss für Lehre auf Antrag der Studienleitung Prüfungsleitende ernannt werden.2 Die Prüfungsleitenden unterstehen der Studienleitung.3 Die Prüfungskommission wird von der Prüfungsleiterin oder dem Prüfungsleitergeleitet. Ihre Zusammensetzung wird durch die Studienleitung festgelegt.4 Die Prüfungskommission überprüft nach Abschluss der jeweiligen Prüfungen dieAus- und Bewertung und verabschiedet die Bestehensgrenzen für die Einzelprüfungen.Anmeldung für diePrüfungenVerhinderungPrüfungsantrittArt. 33 Die Prüfungen sind integrierender Bestandteil des Bachelorstudiengangs.Damit besteht weder die Notwendigkeit einer Prüfungsanmeldung noch die Möglichkeiteiner Prüfungsabmeldung.Art. 34 1 Ist eine Kandidatin oder ein Kandidat wegen Erkrankung, Unfall oder ausanderen wichtigen Gründen verhindert, die Prüfung anzutreten, so hat sie oder erdies der Prüfungsleiterin oder dem Prüfungsleiter unverzüglich mitzuteilen.2 Bei Erkrankung oder Unfall hat sie oder er ein ärztliches Zeugnis beizubringen.3 Die Studienleitung entscheidet, ob wichtige Gründe vorliegen.4 Liegen keine wichtigen Gründe vor, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.5 Die Studienleitung bestimmt, wann die Kandidatin oder der Kandidat die Prüfungnachzuholen hat.Unterbruch oderAbbruch der PrüfungArt. 35 1 Erkrankt oder verunfallt eine Kandidatin oder ein Kandidat vor oder währendeiner Prüfung oder tritt ein anderer wichtiger Verhinderungsgrund ein, so hat sie oderer dies dem Prüfungsleiter unverzüglich mitzuteilen.2 Bei Erkrankung oder Unfall hat sie oder er ein ärztliches Zeugnis beizubringen.3 In jedem Fall entscheidet die Studienleitung, ob wichtige Gründe vorliegen.4 Liegen keine wichtigen Gründe vor, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.5 Die Studienleitung entscheidet über den Unterbruch oder den Abbruch der Prüfung.Sie richtet sich dabei wenn möglich nach dem Wunsch der Kandidatin oder des Kandidaten.6 Bei Unterbruch bestimmt die Studienleitung, wann die Prüfung fortzusetzen ist. Diebisher erreichten Resultate werden angerechnet.7 Bei Abbruch muss die ganze Prüfung wiederholt werden. Die Studienleitung bestimmt,wann dies zu geschehen hat. Die bisher erreichten Resultate werden nichtangerechnet. Die abgebrochene Prüfung gilt als nicht bestanden.8 Unterzieht sich eine kranke Kandidatin oder ein kranker Kandidat einer Prüfung, giltsie oder er, unter Vorbehalt von Absatz 1, als gesund. Die Prüfung gilt als rechtsgültigabgelegt..Prüfungsauswertung Art. 36 1 Die Prüfungen werden von den Examinatorinnen und Examinatorenund/oder einer beauftragten Institution nach im Voraus festgelegten Beurteilungskriterienausgewertet.2 Um die Bewertung der Prüfungsleistungen konstant zu halten, werden entsprechendeInstrumente entwickelt und eingesetzt.3 Die Prüfungsleiterin oder der Prüfungsleiter informiert das Dekanat und die entsprechendeStudienleitung über die Resultate der Prüfung.Mündliche odermündlich-praktischePrüfungenArt. 37 1 Bei mündlichen oder mündlich-praktischen Prüfungen durch berechtigtePersonen gemäss Artikel 25 muss immer eine Beisitzerin oder ein Beisitzer anwesendsein. Durch die Studienleitung können Beisitzerinnen und Beisitzer ernannt werden,die nicht unter die in Artikel 25 Absatz 1 genannten Kategorien fallen.6


<strong>Handbuch</strong> für <strong>Lehrzahnärzte</strong> 75V. Übergangs- und SchlussbestimmungenÜbergangsbestimmungenInkrafttretenArt. 42 1 Studierende, die das Bachelorstudium Humanmedizin oder Zahnmedizin abHerbstsemester 2010 beginnen, studieren nach vorliegendem Reglement.2 Studierende, die bei Inkrafttreten des vorliegenden Reglements nach dem Reglementüber das Studium und die Leistungskontrollen für die Bachelorstudiengänge ander Medizinischen Fakultät der Universität Bern (RSL Med. Fakultät) vom 8. Oktober2007 studieren, treten in das vorliegende Reglement über.Art. 43 Dieses Reglement tritt rückwirkend am 1. September 2010 in Kraft.Bern, 7. Juli 2010Im Namen der Medizinischen FakultätDer Dekan:Prof. Dr. Peter EggliVon der Erziehungsdirektion genehmigt:Bern, 14. Januar 2011Der Erziehungsdirektor:Bernhard Pulver8


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