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Wirtschafts- und<br />

Sozialwissenschaftliche Fakultät<br />

Departement Betriebswirtschaft<br />

<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Finanzmanagement</strong><br />

Bachelorarbeit<br />

Projektbewertung in einem Alters- und<br />

Pflegeheim<br />

<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Finanzmanagement</strong> der <strong>Universität</strong> Bern<br />

<strong>Institut</strong>sdirektor:<br />

Betreuender Assistent:<br />

Prof. Dr. Claudio Loderer<br />

Oliver Dichter, MSc EC<br />

Studierender:<br />

Roman Maurer<br />

Geissholzli 146a<br />

3860 Schattenhalb<br />

Matrikelnummer: 08-114-332<br />

E-Mail: roman_maurer@gmx.ch<br />

Datum: 21.06.2013<br />

Disclaimer:<br />

Die in der vorliegenden Arbeit vertretenen Ansichten sind diejenigen des Verfassers und nicht notwendigerweise die Ansichten des<br />

<strong>Institut</strong>s <strong>für</strong> <strong>Finanzmanagement</strong>. Das <strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Finanzmanagement</strong> übernimmt keine Verantwortung <strong>für</strong> allfällige Fehler.<br />

Prof. Dr. Claudio Loderer<br />

<strong>Institut</strong>sdirektor<br />

Engehaldenstrasse 4<br />

CH-3012 Bern<br />

www.ifm.unibe.ch


Projektbewertung in einem Alters- und Pflegeheim<br />

Selbständigkeitserklärung<br />

I. Executive Summary<br />

Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung im<br />

Jahr 2011 sind die Alters- und Pflegeheime im Kanton Bern selber <strong>für</strong> die Finanzierung von<br />

Investitionen verantwortlich. Diese werden nicht mehr wie zuvor von der öffentlichen Hand<br />

bezahlt. Für die <strong>Institut</strong>ionen ist dies eine völlig neue und herausfordernde Situation.<br />

Das Betagtenzentrum Oberhasli (BZOH) plant den Ausbau des Langzeitpflegebereichs von<br />

80 auf 120 Pflegeplätze. Das bestehende Heim soll durch eine gerontopsychiatrische<br />

Pflegabteilung erweitert werden. Für die neue Abteilung ist ein Neubau auf dem Areal des<br />

BZOH geplant. Bevor der definitive Bauentscheid gefällt werden kann, stellt sich die Frage<br />

nach der Wirtschaftlichkeit des Projektes.<br />

Die vorliegende Arbeit bestimmt den Wert des Ausbauprojektes mittels Discounted Cash<br />

Flow-Methode. Dazu wird zuerst eine Punktschätzung <strong>für</strong> den Net Present Value (NPV)<br />

berechnet. Anschliessend wird <strong>für</strong> die unsicheren Annahmen je eine Verteilung geschätzt, um<br />

damit die Simulation des Net Present Value-Intervalls durchzuführen. Mittels einer<br />

Sensitivitätsanalyse werden schliesslich die wichtigsten Werttreiber identifiziert. Das<br />

Ergebnis der Arbeit soll dem Stiftungsrat des BZOH als Grundlage <strong>für</strong> den Entscheid über die<br />

Weiterführung des Projektes dienen. Zudem wird die Frage untersucht, ob es bei der<br />

Projektbewertung in einer gemeinnützigen <strong>Institut</strong>ion wie dem BZOH Besonderheiten zu<br />

beachten gibt.<br />

Die Marktchancen <strong>für</strong> Alters- und Pflegeheime in der Schweiz sind angesichts der<br />

demographischen Entwicklung sehr gut. Das Ergebnis der Berechnungen zeigt <strong>für</strong> das Projekt<br />

„Neubau gerontopsychiatrische Pflegeabteilung“ einen deutlich positiven NPV. Das 90 %-<br />

Konfidenzintervall <strong>für</strong> den Projektwert liegt vollständig im positiven Bereich. Der Autor<br />

empfiehlt dem Stiftungsrat des BZOH die Weiterführung des Projektes. Die Arbeit zeigt auf,<br />

dass der Neubau der gerontopsychiatrischen Pflegeabteilung in verschiedenen Bereichen die<br />

Möglichkeit bietet, von Skaleneffekten zu profitieren und die Effizienz zu steigern.<br />

Bezüglich der Gemeinnützigkeit kommt der Autor zum Schluss, dass diese in der<br />

Projektbewertung nicht speziell berücksichtigt werden muss. Mit der Bewertung eines<br />

Projektes soll in erster Linie dessen Wirtschaftlichkeit beurteilt werden. Erzielt ein Projekt<br />

Gewinne, können diese im Sinne der Gemeinnützigkeit beispielsweise über Tarifreduktionen<br />

wieder ausgeschüttet werden. Einzig der Aspekt, dass gemeinnützige Unternehmen in der<br />

Regel steuerbefreit sind, fliesst direkt in die Bewertung ein.<br />

Roman Maurer<br />

I

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