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Transparenzbericht 2012 - RTC | Schütte Treuhand KG

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<strong>Transparenzbericht</strong> nach § 55c WPO<br />

für das Jahr <strong>2012</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Rechtsform, Eigentumsverhältnisse und Leitungsstruktur ........................................... 3<br />

2. Netzwerkzugehörigkeit ................................................................................................. 5<br />

3. Qualitätssicherungssystem ........................................................................................... 6<br />

3.1. Einrichtung des internen Qualitätssicherungssystems .......................................... 6<br />

3.2. Regelungen des Qualitätssicherungssystems ....................................................... 6<br />

3.2.1. Praxisorganisation .......................................................................................... 7<br />

3.2.2. Auftragsabwicklung ........................................................................................ 8<br />

3.2.3. Nachschau ................................................................................................... 11<br />

3.3. Wahrung der Unabhängigkeit .............................................................................. 11<br />

3.4. Erklärung der Geschäftsführer zur Durchsetzung des Qualitätssicherungs- ...........<br />

systems sowie Erklärung darüber, wie die Gesellschaft ihre Berufsangehörigen…<br />

zur Erfüllung der Fortbildungspflicht anhält ......................................................... 12<br />

4. Teilnahme an der Qualitätskontrolle gemäß § 57a WPO ........................................... 13<br />

5. Jahresabschlussprüfung von Unternehmen gemäß § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ........ 13<br />

6. Vergütungsgrundlagen der Gesellschafter und leitenden Angestellten von ..................<br />

<strong>RTC</strong> Schütte ............................................................................................................... 13<br />

7. Finanzinformationen ................................................................................................... 14<br />

8. Abschließende Erklärung ........................................................................................... 14<br />

2


1. Rechtsform, Eigentumsverhältnisse und Leitungsstruktur<br />

Die <strong>RTC</strong> Schütte <strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (im Folgenden<br />

<strong>RTC</strong> Schütte) wird in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft geführt. Die Anteile werden<br />

ausschließlich von den hauptberuflich in der Gesellschaft tätigen Partnern gehalten. <strong>RTC</strong> Schütte hat<br />

ihren Sitz am Ort der Hauptniederlassung in Wildeshausen und unterhält berufsrechtliche Zweigniederlassungen<br />

an den nachfolgend aufgeführten Standorten in Deutschland.<br />

Hauptniederlassung<br />

Wildeshausen Ahlhorner Straße 28<br />

27793 Wildeshausen<br />

Tel.: +49 (4431) 891-0<br />

Fax: +49 (4431) 891-999<br />

Zweigniederlassungen<br />

Berlin Friedrichstraße 61<br />

10117 Berlin<br />

Tel.: +49 (30) 40 00 49-61<br />

Fax: +49 (30) 40 00 49-35<br />

Bremen Katharinenstraße 5<br />

28195 Bremen<br />

Tel.: +49 (421) 32 27 16-0<br />

Fax: +49 (421) 32 27 16-40<br />

Hamburg bis 31. März 2013 ab 1. April 2013<br />

Dammtorwall 7 Burchardstraße 24<br />

20354 Hamburg 20095 Hamburg<br />

Tel.: +49 (40) 36 09 89-0<br />

Fax: +49 (40) 36 09 89-15<br />

Quakenbrück Wohldstraße 8<br />

49610 Quakenbrück<br />

Tel.: +49 (5431) 94 13-0<br />

Fax: +49 (5431) 94 13-44<br />

Rostock Georg-Büchner-Straße 13<br />

18055 Rostock<br />

Tel.: +49 (381) 49 02 4-19<br />

Fax: +49 (381) 49 02 4-20<br />

<strong>RTC</strong> Schütte ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRA Nr. 202629 eingetragen. Im<br />

Berufsregister, das von der Wirtschaftsprüferkammer geführt wird, ist die Gesellschaft unter der Nummer<br />

151066800 verzeichnet.<br />

3


Der Gesellschafterkreis von <strong>RTC</strong> Schütte besteht zum 31. Dezember <strong>2012</strong> aus 16 Personen (Partner)<br />

und setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Persönlich haftende Gesellschafter<br />

Festkapital in EUR<br />

· WP StB Torsten Helmbrecht 2.493,00<br />

· StB Heinrich Siemer 8.855,00<br />

Kommanditisten<br />

Kommanditanteil in EUR<br />

· StB Tanja Bellahn 2.100,00<br />

· WP StB Peter van Dyk 480,00<br />

· WP StB Marco Eylers 1.250,00<br />

· WP StB Frank Fruggel 11.500,00<br />

· StB Bernhard Gundelach 5.500,00<br />

· WP StB Björn Hagedorn 11.500,00<br />

· vBP StB Uwe Hullmann 2.100,00<br />

· StB Thomas Jürgens-Tatje 2.100,00<br />

· vBP StB Thomas Kern 2.100,00<br />

· RA StB Eberhard Klaußmann 7.500,00<br />

· WP StB Carsten Lösing 2.500,00<br />

· vBP StB Franz-Theo Macke 20,00<br />

· StB Christian Nagel 5.500,00<br />

· StB Kevin Roblick 50,00<br />

Abweichend von den Beteiligungsverhältnissen wird nach den gesellschaftsvertraglich festgelegten<br />

Stimmrechten der Gesellschafter abgestimmt.<br />

Zur Unternehmensgruppe von <strong>RTC</strong> Schütte gehören zum 31. Dezember <strong>2012</strong> folgende Unternehmen:<br />

· <strong>RTC</strong> Revision <strong>Treuhand</strong> Consulting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,<br />

Hamburg, als 100 %ige Tochtergesellschaft<br />

4


· Schütte & Co. Wirtschaftstreuhand <strong>KG</strong> Steuerberatungsgesellschaft, Cloppenburg, als 100 %ige<br />

Tochtergesellschaft<br />

· Wirtschaftstreuhand <strong>KG</strong> Steuerberatungsgesellschaft, Dinklage, als 95 %ige Tochtergesellschaft,<br />

· <strong>RTC</strong> Schütte Beteiligungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,<br />

Wildeshausen, als 100 %ige Tochtergesellschaft (nicht operativ tätig)<br />

· <strong>RTC</strong> Schütte GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, als 100 %ige Tochtergesellschaft (nicht<br />

operativ tätig).<br />

Ferner besteht eine Kooperation mit den folgenden eigenständigen Gesellschaften:<br />

· Schütte & Co. Klaußmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Wildeshausen<br />

· Wirtschaftsbund GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Quakenbrück<br />

Die Leitungsstruktur ergibt sich aus den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesellschaftsvertrags.<br />

Die Geschäftsführung obliegt danach den persönlich haftenden Gesellschaftern. Die Leitungsstruktur<br />

entspricht den berufsrechtlichen Vorgaben des § 28 Abs. 1 und 2 WPO. Die Gesellschaft hat<br />

zwei gesetzliche Vertreter, von denen gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 WPO einer Wirtschaftsprüfer ist.<br />

<strong>RTC</strong> Schütte versteht sich als partnerschaftlich geführtes Unternehmen, in dem alle wesentlichen Entscheidungen<br />

durch die Gesellschafter gemeinsam getroffen werden. Innerhalb des Gesellschafterkreises<br />

sind Ressortzuständigkeiten festgelegt.<br />

2. Netzwerkzugehörigkeit<br />

<strong>RTC</strong> Schütte ist insoweit in ein Netzwerk eingebunden, dass die folgenden Unternehmen als Teile dieses<br />

Netzwerks zu betrachten sind:<br />

· <strong>RTC</strong> Revision <strong>Treuhand</strong> Consulting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,<br />

Hamburg,<br />

· Schütte & Co. Wirtschaftstreuhand <strong>KG</strong> Steuerberatungsgesellschaft, Cloppenburg,<br />

· Wirtschaftstreuhand <strong>KG</strong> Steuerberatungsgesellschaft, Dinklage,<br />

· Schütte & Co. Klaußmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Wildeshausen,<br />

· Wirtschaftsbund GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Quakenbrück.<br />

5


3. Qualitätssicherungssystem<br />

3.1. Einrichtung des internen Qualitätssicherungssystems<br />

<strong>RTC</strong> Schütte ist eine mittelständische Kanzlei mit flacher Hierarchiestruktur und kurzen Kommunikations-<br />

und Entscheidungswegen. Dabei handeln wir stets nach unseren Grundsätzen der Flexibilität, Zuverlässigkeit,<br />

Termintreue und Innovation unter der Maßgabe, dem sehr hohen Qualitätsanspruch an<br />

uns selbst in allen Tätigkeitsbereichen zu entsprechen.<br />

Vor diesem Hintergrund ist unser internes Qualitätssicherungssystem das Kernelement zur Gewährleistung<br />

unseres anspruchsvollen Qualitätsniveaus. Das interne Qualitätssicherungssystem berücksichtigt<br />

alle Anforderungen, die sich nach nationalen gesetzlichen und berufsständigen Regelungen ergeben.<br />

Grundlagen sind hier insbesondere die Wirtschaftsprüferordnung (WPO), die Berufssatzung der<br />

WP/vBP sowie die gemeinsame Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer:<br />

Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (VO 1/2006) sowie<br />

die Regelungen des Handelsgesetzbuches.<br />

Das Qualitätssicherungssystem von <strong>RTC</strong> Schütte ist in einem Handbuch niedergelegt, welches allen<br />

Partnern und Mitarbeitern zugänglich ist. Die Einhaltung des internen Qualitätssicherungssystems gemäß<br />

diesen Vorgaben wird regelmäßig durch die Partner von <strong>RTC</strong> Schütte überwacht.<br />

3.2. Regelungen des Qualitätssicherungssystems<br />

Das Qualitätshandbuch enthält Regelungen und Verantwortlichkeiten insbesondere zu den folgenden<br />

Teilbereichen des Qualitätssicherungssystems im Bereich der Prüfung:<br />

· Organisation<br />

- Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Besorgnis der Befangenheit<br />

- Qualifikation und Information<br />

- Gesamtplanung aller Aufträge<br />

- Beschwerdemanagement<br />

- Fachliche und organisatorische Anweisungen und Hilfsmittel<br />

· Abwicklung von Prüfungsaufträgen<br />

- Grundlagen der Auftragsabwicklung<br />

- Risikoorientierter Prüfungsansatz<br />

- Durchführung von Abschlussprüfungen<br />

- Berichtsdurchlauf<br />

· Nachprüfung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (interne Nachschau)<br />

6


3.2.1. Praxisorganisation<br />

Das Qualitätshandbuch enthält umfangreiche Regelungen zur Praxisorganisation in Bezug auf die Einhaltung<br />

der Vorgaben zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vermeidung der Besorgnis der<br />

Befangenheit. Diese sind ausführlich in Abschnitt 3.3. „Wahrung der Unabhängigkeit“ dargestellt.<br />

Alle Mitarbeiter von <strong>RTC</strong> Schütte - sowohl im fachlichen als auch im Verwaltungsbereich - werden zu<br />

Beginn ihrer Tätigkeit umfassend über alle maßgebenden Vorschriften zur beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung<br />

informiert. Jeder Mitarbeiter bestätigt schriftlich die Kenntnisnahme der Verschwiegenheitsregelung<br />

und verpflichtet sich, diese sowohl im Rahmen der Berufsausübung als auch außerhalb<br />

der Berufsausübung bzw. nach Beendigung des Dienstverhältnisses umfassend zu beachten.<br />

Der Bereich Qualifikation und Information umfasst das Thema der Mitarbeiterentwicklung, und zwar<br />

sowohl die Einstellung neuer Mitarbeiter als auch die Beurteilung und Weiterbildung der bereits beschäftigten<br />

Mitarbeiter.<br />

Bereits bei der Einstellung wird die fachliche und persönliche Eignung der Bewerber durch mindestens<br />

einen Partner sowie den für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Mitarbeiter geprüft. Die Beurteilung<br />

erfolgt dabei anhand eines standardisierten Fragebogens.<br />

Mitarbeiter, die in Prüfungen eingesetzt werden, noch kein Berufsexamen abgelegt haben und weniger<br />

als fünf Jahre bei <strong>RTC</strong> Schütte beschäftigt sind, haben Anspruch darauf, mindestens einmal im Jahr<br />

durch die zuständigen Partner beruflich beurteilt zu werden. Hierbei werden neben der reinen Beurteilung<br />

des Leistungsvermögens und der persönlichen Entwicklung auch die Zielerreichung, mögliche<br />

Entwicklungsperspektiven sowie eventueller Qualifikationsbedarf besprochen. Über das Gespräch wird<br />

ein Beurteilungsbogen erstellt und von den Teilnehmern unterzeichnet.<br />

Darüber hinaus wird bei Neueinstellungen eine interne Beurteilung vor Ablauf der Probezeit dahingehend<br />

vorgenommen, ob die gestellten Anforderungen vom Mitarbeiter erfüllt werden. Auch dieses Gespräch<br />

wird entsprechend dokumentiert.<br />

Die Aus- und Fortbildung ist integraler Bestandteil der Personalentwicklung bei <strong>RTC</strong> Schütte. Die<br />

praktische Qualifikation der Mitarbeiter erfolgt dabei am Arbeitsplatz durch Training on the Job. Für die<br />

theoretische Ausbildung werden insbesondere die Angebote des IDW genutzt sowie interne Schulungen<br />

durchgeführt. Ferner werden die notwendigen Publikationen und Fachzeitschriften in der Kanzlei zur<br />

Verfügung gestellt und allen Mitarbeitern zugänglich gemacht.<br />

Alle durchgeführten Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung werden von dem jeweiligen Mitarbeiter<br />

dokumentiert. Bei den bei <strong>RTC</strong> Schütte tätigen Wirtschaftsprüfern/vereidigten Buchprüfern wird entsprechend<br />

VO 1/1993 insbesondere darauf geachtet, dass der Mindeststandard von 40 Stunden pro Jahr<br />

nicht unterschritten wird. Darüber hinaus wird die Regelung gem. § 4a der BS WP/vBP hinsichtlich der<br />

inhaltlichen Anforderungen an die Fortbildung beachtet, wonach davon höchstens 20 Stunden Weiterbildung<br />

in Form eines Literaturstudiums durchgeführt werden dürfen.<br />

7


Durch eine sachgerechte Gesamtplanung aller Aufträge wird die Voraussetzung dafür geschaffen,<br />

dass die übernommenen und erwarteten Aufträge unter Beachtung der Berufsgrundsätze ordnungsgemäß<br />

durchgeführt und zeitgerecht abgeschlossen werden können. Dabei wird von der Planung der einzelnen<br />

Aufträge ausgegangen. Diesbezüglich erfolgt eine laufende Abstimmung. In der Gesamtplanung<br />

werden vor allem Beginn und Dauer der durchzuführenden Aufträge sowie das in qualitativer und quantitativer<br />

Hinsicht erforderliche Personal berücksichtigt und koordiniert. Dabei werden auch zeitliche Reserven<br />

vorgesehen. Zur Bestimmung des gesamten Personalbedarfs werden Zeitvorgaben für den einzelnen<br />

Auftrag festgelegt.<br />

Das Beschwerdemanagement ist dahingehend bedeutend für die Praxisorganisation, dass die Untersuchung<br />

und Weiterverfolgung begründeter Beschwerden der Sicherstellung der Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems<br />

unserer Kanzlei dient. Insofern sind Beschwerden, Vorwürfe oder Haftungsansprüche<br />

unverzüglich an die Praxisleitung weiterzuleiten.<br />

Diese nimmt eine vorläufige Einschätzung des Sachverhalts, insbesondere der Begründetheit und Bedeutung<br />

der Beschwerde vor und leitet ggf. erforderliche Maßnahmen ein.<br />

Sofern eine Beschwerde einen noch nicht abgeschlossenen Prüfungsauftrag betrifft, sind durch den<br />

verantwortlichen Wirtschaftsprüfer umgehend Maßnahmen zu ergreifen, damit der zu der Beschwerde<br />

führende Sachverhalt beseitigt wird, bevor die Berichterstattung erfolgt. Wurde der Bestätigungsvermerk<br />

bereits ausgeliefert, muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf des Bestätigungsvermerks<br />

gegeben sind. Deuten die Untersuchungsergebnisse auf Schwächen im Qualitätssicherungssystem<br />

oder auf die Nichtbeachtung von Regelungen des Qualitätssicherungssystems hin, werden<br />

Maßnahmen zur Beseitigung der Schwächen bzw. zur zukünftigen Einhaltung der Regelungen des Qualitätssicherungssystems<br />

ergriffen. Die begründeten Beschwerden sowie deren Behandlung werden dokumentiert<br />

und archiviert.<br />

Die Mitarbeiter von <strong>RTC</strong> Schütte verfügen über alle Fachinformationen in den jeweils aktuellen Fassungen,<br />

die insbesondere für die Durchführung von Prüfungen erforderlich sind. Die in der Kanzlei vorhandene<br />

Fachliteratur und Fachzeitschriften sowie das Online-Angebot sind allen Mitarbeitern zugänglich.<br />

Darüber hinaus finden bei Bedarf Mitarbeiterversammlungen statt, in denen alle Mitarbeiter über<br />

aktuelle Entwicklungen informiert werden.<br />

3.2.2. Auftragsabwicklung<br />

Vor Auftragsannahme hat der Wirtschaftsprüfer zu prüfen, ob nach den Berufspflichten und nach der<br />

Berufsauffassung ein Auftrag angenommen werden darf und ob er über die besonderen Kenntnisse und<br />

Erfahrungen verfügt, um den Auftrag sachgerecht durchführen zu können. Dabei ist darauf zu achten,<br />

dass nur solche Aufträge angenommen oder fortgeführt werden, die in sachlicher, personeller und zeitlicher<br />

Hinsicht ordnungsgemäß abgewickelt werden können. Daneben sind entsprechend § 22a der Berufssatzung<br />

die besonderen Ausschlussgründe gem. § 319 Abs. 3, § 319a HGB und § 49 WPO zu<br />

beachten sowie eventuelle Interessenkonflikte festzustellen.<br />

8


Es werden ferner die erforderlichen Informationen über das Unternehmen beschafft und eine Risikoanalyse<br />

vorgenommen. Die genannten Maßnahmen werden in einem Kontrollbogen dokumentiert.<br />

Bei der Durchführung von Abschlussprüfungen hat sich <strong>RTC</strong> Schütte auf einen einheitlichen risikoorientierten<br />

Prüfungsansatz festgelegt, der wiederum die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und<br />

beruflichen Regeln (insbesondere die IDW Prüfungsstandards) widerspiegelt. Der risikoorientierte Prüfungsansatz<br />

ist im Qualitätshandbuch dargestellt.<br />

Ein planvolles Vorgehen bei der Abschlussprüfung ist unerlässlich für eine effiziente, qualitativ angemessene<br />

und den Verhältnissen des Einzelfalls entsprechende Auftragsabwicklung. Im Rahmen der<br />

sachlichen Prüfungsplanung werden durch den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer eine risikoorientierte<br />

Prüfungsstrategie und ein darauf aufbauendes Prüfprogramm entwickelt. Die zeitliche Prüfungsplanung<br />

berücksichtigt die Aufteilung der Prüfungshandlungen auf Vor- und Hauptprüfung unter Berücksichtigung<br />

der Prüfungsbereitschaft des Mandanten, die zeitliche Verfügbarkeit der Mitarbeiter und der Bearbeitungszeiten<br />

für die einzelnen Prüffelder unter Berücksichtigung zeitlicher Reserven.<br />

Die personelle Planung hat sicherzustellen, dass die im Prüfungsteam eingesetzten Mitarbeiter über<br />

ausreichende fachliche und zeitliche Ressourcen verfügen und den Unabhängigkeitserfordernissen<br />

genügen.<br />

Die für <strong>RTC</strong> Schütte festgelegten Regelungen zur Anleitung des Prüfungsteams sollen gewährleisten,<br />

dass sämtliche Aufträge den gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln entsprechen, nach kanzleieinheitlichen<br />

Arbeitsabläufen und Qualitätsgrundsätzen abgewickelt werden und die Prüfungshandlungen<br />

den Besonderheiten des Mandantenumfelds sowie der Risikoeinschätzung entsprechend durchgeführt<br />

und dokumentiert werden. Diesbezüglich werden vom verantwortlichen Wirtschaftsprüfer im<br />

Hinblick auf Größe und Schwierigkeitsgrad des Auftrags angemessen strukturierte und klar<br />

verständliche Prüfungsanweisungen erteilt. Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer hat darauf zu achten,<br />

dass die Mitglieder des Prüfungsteams ihre Aufgaben unter Beachtung der Berufspflichten wahrnehmen.<br />

Darüber hinaus soll er einen fachlichen Austausch der weniger erfahrenen Mitglieder des Prüfungsteams<br />

über sich ergebende Fragen und Zweifelsfälle mit erfahreneren Teammitgliedern herbeiführen.<br />

Bei für das Prüfungsergebnis bedeutsamen Zweifelsfragen ist über die Einholung fachlichen Rats zu<br />

entscheiden, um die Qualität der Prüfung zu sichern, so dass die Prüfungsaussagen mit hinreichender<br />

Sicherheit getroffen werden können. Über die Einholung von fachlichem Rat außerhalb des Prüfungsteams<br />

entscheidet der jeweils verantwortliche Wirtschaftsprüfer. Sofern eine wesentliche Konsultation<br />

stattgefunden hat, wird ein entsprechender Aktenvermerk angelegt.<br />

Die Ergebnisse der Konsultation hat der verantwortliche Wirtschaftsprüfer eigenverantwortlich zu würdigen<br />

und daraufhin zu entscheiden, in welcher Weise die Konsultationsergebnisse umgesetzt werden.<br />

9


Durch die laufende Überwachung der Auftragsabwicklung soll für alle wesentlichen Prüfungshandlungen<br />

das Vier-Augen-Prinzip sichergestellt und gewährleistet werden, dass die Abwicklung der Prüfungsaufträge<br />

in Übereinstimmung mit den gesetzlichen, berufsständischen und kanzleiinternen Regelungen<br />

erfolgt. Diese Überwachung wird durch den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer bzw. den von diesem<br />

beauftragten und überwachten Personen durchgeführt.<br />

Die Durchsicht der Prüfungsergebnisse erfolgt durch den zuständigen Wirtschaftsprüfer bzw. den<br />

von diesem beauftragten und überwachten Personen rechtzeitig vor Beendigung der Prüfung und der<br />

Auslieferung der Berichterstattung. Die Durchsicht beinhaltet eine Würdigung der Arbeitsergebnisse,<br />

deren Dokumentation und der geplanten Berichterstattung. Werden im Rahmen dieser Würdigung Mängel<br />

festgestellt, müssen diese vor Auslieferung der Berichterstattung an den Mandanten behoben werden.<br />

Umfang und Zeitpunkt der Durchsicht der Prüfungsergebnisse werden dokumentiert. Ein Bestätigungsvermerk<br />

bei Abschlussprüfungen wird erst nach erfolgter Klärung aller offenen Punkte und Unterzeichnung<br />

durch den verantwortlichen Partner bzw. Wirtschaftsprüfer erteilt.<br />

Durch die im Qualitätshandbuch festgelegten Regelungen zur Berichtskritik wird in Bezug auf das<br />

Prüfungsergebnis und seine Darstellung im Prüfungsbericht sichergestellt, dass auch die Tätigkeit des<br />

verantwortlichen Wirtschaftsprüfers dem „Vier-Augen-Prinzip“ unterliegt.<br />

Die Praxisleitung bestimmt gemeinsam mit dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer, welcher Wirtschaftsprüfer/Mitarbeiter<br />

mit der Durchführung der Berichtskritik beauftragt wird. Bei der Berichtskritik<br />

wird anhand des Prüfungsberichts nachvollzogen, ob die für die Erstellung von Prüfungsberichten geltenden<br />

fachlichen Regeln eingehalten worden sind.<br />

Dies umfasst auch die Kontrolle, ob die im Prüfungsbericht enthaltenen Informationen mit denen im<br />

Abschluss (bzw. mit dem zugrunde liegenden Prüfungsgegenstand) in Einklang stehen und in sich widerspruchsfrei<br />

sind. Ferner wird beurteilt, ob aus den im Bericht dargestellten Erkenntnissen aus der<br />

Prüfung die zutreffenden Schlussfolgerungen und das Prüfungsergebnis nachvollziehbar abgeleitet<br />

worden sind.<br />

Bei allen gesetzlichen Abschlussprüfungen von Unternehmen i.S.d. § 319a Abs. 1 HGB, bei Relevanz<br />

des Prüfungsgegenstandes und der Prüfungsergebnisse für die Öffentlichkeit oder bei besonderen Umständen<br />

oder Risiken, die mit der Prüfung verbunden sind, ist eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung<br />

durchzuführen. Diese dient im Einzelnen der Beurteilung, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen,<br />

die darauf hindeuten, dass die Prüfung nicht unter Beachtung der fachlichen Regeln und gesetzlichen<br />

Anforderungen durchgeführt wird und ob die Behandlung wesentlicher Sachverhalte angemessen ist.<br />

Die Verantwortung für die Bestimmung von Art und Umfang der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung<br />

im Einzelfall obliegt dem Qualitätssicherer. Die Praxisleitung bestimmt zu Beginn der Prüfung, welcher<br />

Partner/Mitarbeiter mit der Durchführung der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung beauftragt<br />

wird.<br />

Der auftragsbegleitende Qualitätssicherer muss über ausreichende Erfahrung, Fachkompetenz und<br />

persönliche Autorität sowie die notwendige Objektivität verfügen, um diese Aufgabe erfüllen zu können.<br />

10


Die Praxisleitung muss zeitnah über Feststellungen im Rahmen der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung<br />

informiert werden, die auf Schwächen im Qualitätssicherungssystem hindeuten. Die auftragsbegleitende<br />

Qualitätssicherung ist vor Auslieferung der Prüfungsergebnisse abzuschließen.<br />

Dies setzt voraus, dass die vom Qualitätssicherer aufgeworfenen Fragen geklärt und gegebenenfalls<br />

aufgetretene Meinungsverschiedenheiten beigelegt sind. Zur Dokumentation werden die entsprechenden<br />

Prüfungsunterlagen abgezeichnet. Die Ergebnisse der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung<br />

werden darüber hinaus im Rahmen der Nachschau ausgewertet.<br />

3.2.3. Nachschau<br />

Um die Einhaltung der für die Wirtschaftsprüferpraxis geltenden Qualitätsnormen zu gewährleisten, ist<br />

das Qualitätssicherungssystem der Wirtschaftsprüferpraxis in angemessener Weise einer internen<br />

Nachschau zu unterziehen. Die Nachschau wird dabei als ein Vergleich zwischen den Anforderungen<br />

an eine gewissenhafte Abwicklung von Prüfungsaufträgen und der tatsächlichen Abwicklung einzelner<br />

Prüfungsaufträge definiert.<br />

Die Auswahl der in die interne Nachschau einzubeziehenden Prüfungsaufträge orientiert sich nach Art<br />

und Umfang an den in der Nachschauperiode durchgeführten Aufträgen. Die Ergebnisse der internen<br />

Nachschau werden dann im Rahmen der Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems angemessen<br />

berücksichtigt.<br />

Insbesondere müssen zeitnah Maßnahmen ergriffen werden, um den identifizierten Mängeln entgegenzuwirken.<br />

Als Orientierungsgröße für den Umfang der durchzuführenden Nachschau werden die insgesamt<br />

geleisteten Prüfungsstunden von <strong>RTC</strong> Schütte herangezogen. Bei der regelmäßig durchzuführenden<br />

internen Nachschau werden jährlich Prüfungsaufträge, die insgesamt mindestens 5 % der geleisteten<br />

Prüfungsstunden eines Jahres umfassen, nachgeprüft.<br />

Die Ergebnisse der internen Nachschau werden zusammenfassend analysiert. Die Partner werden hierüber<br />

informiert.<br />

Aufgrund der Erkenntnisse der Nachschau wird ein personen- und praxisbezogener Aktionsplan entwickelt<br />

und umgesetzt. Ggf. werden die bestehenden Qualitätssicherungsverfahren angepasst und notwendige<br />

Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter durchgeführt.<br />

Für die Durchführung der internen Nachschau ist die Praxisleitung verantwortlich. Sie kann zur Durchführung<br />

der Nachschau qualifizierte Mitarbeiter oder externe Prüfer einsetzen.<br />

3.3. Wahrung der Unabhängigkeit<br />

Die Gewährleistung der Unabhängigkeit bei der Durchführung von Abschlussprüfungen und<br />

sonstigen Aufträgen ist eine der zentralen Berufspflichten von Wirtschaftsprüfern.<br />

11


Diese haben ihren Beruf unabhängig auszuüben und dürfen zur Wahrung der beruflichen Unabhängigkeit<br />

im Rahmen ihrer Tätigkeit keine Bindungen eingehen, die ihre Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen<br />

könnten.<br />

Der Wirtschaftsprüfer hat seine Tätigkeit zu versagen, wenn sie für eine pflichtwidrige Handlung in Anspruch<br />

genommen werden soll oder die Besorgnis der Befangenheit bei der Durchführung eines Auftrags<br />

besteht. Eine Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers kommt weiter nicht in Betracht bei Gefahr einer Interessenkollision.<br />

Die im Qualitätshandbuch niedergelegten Grundsätze und Anweisungen zur Wahrung der Unabhängigkeit<br />

beruhen auf den gesetzlichen und berufsrechtlichen Unabhängigkeitsvorschriften.<br />

Alle neu eingestellten Mitarbeiter werden über die Grundsätze bezüglich der Unabhängigkeit und Besorgnis<br />

der Befangenheit informiert und auf deren Beachtung schriftlich verpflichtet. Darüber hinaus ist<br />

von jedem Partner und Mitarbeiter im Rahmen der jährlichen Unabhängigkeitserklärung unter Verwendung<br />

der jeweils aktuellen Mandantenliste die persönliche Unabhängigkeit schriftlich zu erklären. In der<br />

Unabhängigkeitserklärung sind persönliche, finanzielle, kapitalmäßige und sonstige gesellschaftsrechtliche<br />

und nahe persönliche Beziehungen zu prüfungspflichtigen Mandaten bzw. deren Gesellschaften<br />

und leitenden Organen sowie bestehende Rechtsstreitigkeiten, <strong>Treuhand</strong>verhältnisse oder Organstellungen<br />

mit prüfungspflichtigen Mandaten offen zu legen.<br />

Bei Neumandaten erfolgt vor Auftragsannahme eine Unabhängigkeitsabfrage im Partnerkreis.<br />

Bei allen Aufträgen ist ferner zu Beginn durch den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer von jedem Mitglied<br />

des Prüfungsteams eine zumindest mündliche Bestätigung hinsichtlich der Unabhängigkeit gegenüber<br />

dem zu prüfenden Mandanten einzuholen und in den Arbeitspapieren zu dokumentieren.<br />

Durch die dargestellten Informations- und Kontrollmaßnahmen ist sichergestellt, dass bei allen Abschlussprüfungen<br />

und sonstigen Aufträgen alle maßgebenden Unabhängigkeitsregelungen beachtet<br />

werden.<br />

3.4. Erklärung der Geschäftsführer zur Durchsetzung des Qualitätssicherungssystems sowie<br />

Erklärung darüber, wie die Gesellschaft ihre Berufsangehörigen zur Erfüllung der Fortbildungspflicht<br />

anhält<br />

Die Geschäftsführung erklärt, dass sie das interne Qualitätssicherungssystem der <strong>RTC</strong> Schütte<br />

<strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft durchsetzt.<br />

Die Geschäftsführung erklärt weiter, dass die Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit (Abschnitt<br />

3.3.) Bestandteil des Qualitätssicherungssystems der <strong>RTC</strong> Schütte <strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft sind und bestätigt, dass eine interne Überprüfung der Einhaltung<br />

der Unabhängigkeitsanforderungen stattgefunden hat.<br />

Die Geschäftsführung erklärt darüber hinaus, dass die Berufsträger der <strong>RTC</strong> Schütte <strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong><br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur Erfüllung der Fortbildungspflicht – wie<br />

unter Abschnitt 3.2.1. beschrieben – angehalten worden sind.<br />

12


4. Teilnahme an der Qualitätskontrolle gemäß § 57a WPO<br />

Nach § 57a Abs. 1 WPO sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich<br />

vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, verpflichtet, sich regelmäßig einer Qualitätskontrolle<br />

zu unterziehen. Da die <strong>RTC</strong> Schütte <strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong> Unternehmen von öffentlichem Interesse prüft, hat<br />

sie diese Prüfungen alle 3 Jahre durchführen zu lassen (§ 57a Abs. 6 Satz 8 WPO).<br />

Vor diesem Hintergrund wurde die Qualitätskontrolle bei <strong>RTC</strong> Schütte zuletzt in <strong>2012</strong> durchgeführt.<br />

Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Herr Klaus Bittner, Reintek, hat im August und September bzw.<br />

November <strong>2012</strong> sowie abschließend im Januar 2013 eine Qualitätskontrolle bei der <strong>RTC</strong> Schütte <strong>Treuhand</strong><br />

<strong>KG</strong> durchgeführt. Herr Bittner hat Gegenstand, Art und Umfang seiner Prüfung in seinem Qualitätskontrollbericht<br />

mit Datum vom 25. Februar 2013 zusammengefasst und kam zu dem Ergebnis, dass<br />

das bei der <strong>RTC</strong> Schütte <strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong> eingeführte Qualitätssicherungssystem im Einklang mit den gesetzlichen<br />

und satzungsmäßigen Anforderungen steht und mit hinreichender Sicherheit die ordnungsgemäße<br />

Abwicklung von Prüfungsaufträgen nach § 2 Abs. 1 WPO gewährleistet. Daraufhin hat die Wirtschaftsprüferkammer<br />

der <strong>RTC</strong> Schütte <strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong> mit Bescheinigung vom 5. März 2013 die Teilnahme<br />

an der Qualitätskontrolle bestätigt. Die Bescheinigung ist bis zum 1. März 2016 befristet.<br />

5. Jahresabschlussprüfung von Unternehmen gemäß § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB<br />

In <strong>2012</strong> wurden folgende Jahres- und Konzernabschlussprüfungen durchgeführt:<br />

· Neschen AG, Bückeburg<br />

6. Vergütungsgrundlagen der Gesellschafter und leitenden Angestellten von <strong>RTC</strong> Schütte<br />

Alle Gesellschafter erhalten eine Tätigkeitsvergütung, die im Rahmen der Gewinnermittlung als Aufwand<br />

der Gesellschaft zu betrachten ist. Der nach Tätigkeitsvergütungen verbleibende Gewinn wird nach<br />

Quote der Gesellschafter verteilt.<br />

Ab einem gewissen Grad an Erfahrung und Bedeutung für unser Unternehmen sind Berufsträger und<br />

leitende Mitarbeiter zusätzlich in ein variables Vergütungssystem eingebunden, das es über das Festgehalt<br />

hinaus in Abhängigkeit von der Erfüllung bestimmter Kriterien ermöglicht, eine zusätzliche Vergütung<br />

zu erzielen.<br />

Für deren Bemessung spielen neben den Kriterien, die auch für die Bemessung der Festbezüge von<br />

Bedeutung sind, insbesondere in Bezug auf qualitätssichernde Auftragsabwicklung und Budgettreue,<br />

interne und externe Facharbeit sowie Außenwirkung eine Rolle.<br />

Die Werte für diejenigen Mitarbeiter, die eine variable Vergütung erhalten, bewegen sich zwischen rd.<br />

1,5 % und 23 % bezogen auf die fixe Jahresvergütung.<br />

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Durch das Vergütungssystem für Gesellschafter, Berufsträger und übrige Mitarbeiter von <strong>RTC</strong> Schütte<br />

wird eine höchstmögliche Unabhängigkeit der handelnden Personen erzielt. Eventuelle Mandatsverluste<br />

werden solidarisch getragen und wirken sich im Übrigen für den jeweiligen Mandatsverantwortlichen nur<br />

in einem sehr geringen prozentualen Anteil aus. Somit ist jegliche Abhängigkeit von einzelnen Mandaten<br />

auf ein Mindestmaß reduziert.<br />

7. Finanzinformationen<br />

Die <strong>RTC</strong> Schütte <strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong> erzielte in <strong>2012</strong> unter Einbeziehung ihrer 100 %igen Tochtergesellschaften<br />

einen vorläufigen Umsatz von ca. TEUR 13.150. Hiervon entfielen auf<br />

TEUR<br />

a) Abschlussprüfung 2.352<br />

b) sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen 36<br />

c) Steuerberatungsleistungen 10.359<br />

d) sonstige Leistungen inkl. Kosten/Auslagen 403<br />

Summe 13.150<br />

8. Abschließende Erklärung<br />

Dieser <strong>Transparenzbericht</strong> berücksichtigt alle nach § 55c WPO und nach § 13b der Berufssatzung<br />

WP/vBP erforderlichen Angaben nach dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung des <strong>Transparenzbericht</strong>s.<br />

Wildeshausen, den 28. März 2013<br />

<strong>RTC</strong> | Schütte<br />

<strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong><br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

- Helmbrecht - - Siemer -<br />

(Wirtschaftsprüfer)<br />

(Steuerberater)<br />

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