13.01.2015 Aufrufe

Transparenzbericht 2012 - RTC | Schütte Treuhand KG

Transparenzbericht 2012 - RTC | Schütte Treuhand KG

Transparenzbericht 2012 - RTC | Schütte Treuhand KG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Diese haben ihren Beruf unabhängig auszuüben und dürfen zur Wahrung der beruflichen Unabhängigkeit<br />

im Rahmen ihrer Tätigkeit keine Bindungen eingehen, die ihre Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen<br />

könnten.<br />

Der Wirtschaftsprüfer hat seine Tätigkeit zu versagen, wenn sie für eine pflichtwidrige Handlung in Anspruch<br />

genommen werden soll oder die Besorgnis der Befangenheit bei der Durchführung eines Auftrags<br />

besteht. Eine Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers kommt weiter nicht in Betracht bei Gefahr einer Interessenkollision.<br />

Die im Qualitätshandbuch niedergelegten Grundsätze und Anweisungen zur Wahrung der Unabhängigkeit<br />

beruhen auf den gesetzlichen und berufsrechtlichen Unabhängigkeitsvorschriften.<br />

Alle neu eingestellten Mitarbeiter werden über die Grundsätze bezüglich der Unabhängigkeit und Besorgnis<br />

der Befangenheit informiert und auf deren Beachtung schriftlich verpflichtet. Darüber hinaus ist<br />

von jedem Partner und Mitarbeiter im Rahmen der jährlichen Unabhängigkeitserklärung unter Verwendung<br />

der jeweils aktuellen Mandantenliste die persönliche Unabhängigkeit schriftlich zu erklären. In der<br />

Unabhängigkeitserklärung sind persönliche, finanzielle, kapitalmäßige und sonstige gesellschaftsrechtliche<br />

und nahe persönliche Beziehungen zu prüfungspflichtigen Mandaten bzw. deren Gesellschaften<br />

und leitenden Organen sowie bestehende Rechtsstreitigkeiten, <strong>Treuhand</strong>verhältnisse oder Organstellungen<br />

mit prüfungspflichtigen Mandaten offen zu legen.<br />

Bei Neumandaten erfolgt vor Auftragsannahme eine Unabhängigkeitsabfrage im Partnerkreis.<br />

Bei allen Aufträgen ist ferner zu Beginn durch den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer von jedem Mitglied<br />

des Prüfungsteams eine zumindest mündliche Bestätigung hinsichtlich der Unabhängigkeit gegenüber<br />

dem zu prüfenden Mandanten einzuholen und in den Arbeitspapieren zu dokumentieren.<br />

Durch die dargestellten Informations- und Kontrollmaßnahmen ist sichergestellt, dass bei allen Abschlussprüfungen<br />

und sonstigen Aufträgen alle maßgebenden Unabhängigkeitsregelungen beachtet<br />

werden.<br />

3.4. Erklärung der Geschäftsführer zur Durchsetzung des Qualitätssicherungssystems sowie<br />

Erklärung darüber, wie die Gesellschaft ihre Berufsangehörigen zur Erfüllung der Fortbildungspflicht<br />

anhält<br />

Die Geschäftsführung erklärt, dass sie das interne Qualitätssicherungssystem der <strong>RTC</strong> Schütte<br />

<strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft durchsetzt.<br />

Die Geschäftsführung erklärt weiter, dass die Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit (Abschnitt<br />

3.3.) Bestandteil des Qualitätssicherungssystems der <strong>RTC</strong> Schütte <strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft sind und bestätigt, dass eine interne Überprüfung der Einhaltung<br />

der Unabhängigkeitsanforderungen stattgefunden hat.<br />

Die Geschäftsführung erklärt darüber hinaus, dass die Berufsträger der <strong>RTC</strong> Schütte <strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong><br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur Erfüllung der Fortbildungspflicht – wie<br />

unter Abschnitt 3.2.1. beschrieben – angehalten worden sind.<br />

12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!