Transparenzbericht 2012 - RTC | Schütte Treuhand KG
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Diese haben ihren Beruf unabhängig auszuüben und dürfen zur Wahrung der beruflichen Unabhängigkeit<br />
im Rahmen ihrer Tätigkeit keine Bindungen eingehen, die ihre Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen<br />
könnten.<br />
Der Wirtschaftsprüfer hat seine Tätigkeit zu versagen, wenn sie für eine pflichtwidrige Handlung in Anspruch<br />
genommen werden soll oder die Besorgnis der Befangenheit bei der Durchführung eines Auftrags<br />
besteht. Eine Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers kommt weiter nicht in Betracht bei Gefahr einer Interessenkollision.<br />
Die im Qualitätshandbuch niedergelegten Grundsätze und Anweisungen zur Wahrung der Unabhängigkeit<br />
beruhen auf den gesetzlichen und berufsrechtlichen Unabhängigkeitsvorschriften.<br />
Alle neu eingestellten Mitarbeiter werden über die Grundsätze bezüglich der Unabhängigkeit und Besorgnis<br />
der Befangenheit informiert und auf deren Beachtung schriftlich verpflichtet. Darüber hinaus ist<br />
von jedem Partner und Mitarbeiter im Rahmen der jährlichen Unabhängigkeitserklärung unter Verwendung<br />
der jeweils aktuellen Mandantenliste die persönliche Unabhängigkeit schriftlich zu erklären. In der<br />
Unabhängigkeitserklärung sind persönliche, finanzielle, kapitalmäßige und sonstige gesellschaftsrechtliche<br />
und nahe persönliche Beziehungen zu prüfungspflichtigen Mandaten bzw. deren Gesellschaften<br />
und leitenden Organen sowie bestehende Rechtsstreitigkeiten, <strong>Treuhand</strong>verhältnisse oder Organstellungen<br />
mit prüfungspflichtigen Mandaten offen zu legen.<br />
Bei Neumandaten erfolgt vor Auftragsannahme eine Unabhängigkeitsabfrage im Partnerkreis.<br />
Bei allen Aufträgen ist ferner zu Beginn durch den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer von jedem Mitglied<br />
des Prüfungsteams eine zumindest mündliche Bestätigung hinsichtlich der Unabhängigkeit gegenüber<br />
dem zu prüfenden Mandanten einzuholen und in den Arbeitspapieren zu dokumentieren.<br />
Durch die dargestellten Informations- und Kontrollmaßnahmen ist sichergestellt, dass bei allen Abschlussprüfungen<br />
und sonstigen Aufträgen alle maßgebenden Unabhängigkeitsregelungen beachtet<br />
werden.<br />
3.4. Erklärung der Geschäftsführer zur Durchsetzung des Qualitätssicherungssystems sowie<br />
Erklärung darüber, wie die Gesellschaft ihre Berufsangehörigen zur Erfüllung der Fortbildungspflicht<br />
anhält<br />
Die Geschäftsführung erklärt, dass sie das interne Qualitätssicherungssystem der <strong>RTC</strong> Schütte<br />
<strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft durchsetzt.<br />
Die Geschäftsführung erklärt weiter, dass die Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit (Abschnitt<br />
3.3.) Bestandteil des Qualitätssicherungssystems der <strong>RTC</strong> Schütte <strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerberatungsgesellschaft sind und bestätigt, dass eine interne Überprüfung der Einhaltung<br />
der Unabhängigkeitsanforderungen stattgefunden hat.<br />
Die Geschäftsführung erklärt darüber hinaus, dass die Berufsträger der <strong>RTC</strong> Schütte <strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong><br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur Erfüllung der Fortbildungspflicht – wie<br />
unter Abschnitt 3.2.1. beschrieben – angehalten worden sind.<br />
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