Transparenzbericht 2012 - RTC | Schütte Treuhand KG
Transparenzbericht 2012 - RTC | Schütte Treuhand KG
Transparenzbericht 2012 - RTC | Schütte Treuhand KG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die Praxisleitung muss zeitnah über Feststellungen im Rahmen der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung<br />
informiert werden, die auf Schwächen im Qualitätssicherungssystem hindeuten. Die auftragsbegleitende<br />
Qualitätssicherung ist vor Auslieferung der Prüfungsergebnisse abzuschließen.<br />
Dies setzt voraus, dass die vom Qualitätssicherer aufgeworfenen Fragen geklärt und gegebenenfalls<br />
aufgetretene Meinungsverschiedenheiten beigelegt sind. Zur Dokumentation werden die entsprechenden<br />
Prüfungsunterlagen abgezeichnet. Die Ergebnisse der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung<br />
werden darüber hinaus im Rahmen der Nachschau ausgewertet.<br />
3.2.3. Nachschau<br />
Um die Einhaltung der für die Wirtschaftsprüferpraxis geltenden Qualitätsnormen zu gewährleisten, ist<br />
das Qualitätssicherungssystem der Wirtschaftsprüferpraxis in angemessener Weise einer internen<br />
Nachschau zu unterziehen. Die Nachschau wird dabei als ein Vergleich zwischen den Anforderungen<br />
an eine gewissenhafte Abwicklung von Prüfungsaufträgen und der tatsächlichen Abwicklung einzelner<br />
Prüfungsaufträge definiert.<br />
Die Auswahl der in die interne Nachschau einzubeziehenden Prüfungsaufträge orientiert sich nach Art<br />
und Umfang an den in der Nachschauperiode durchgeführten Aufträgen. Die Ergebnisse der internen<br />
Nachschau werden dann im Rahmen der Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems angemessen<br />
berücksichtigt.<br />
Insbesondere müssen zeitnah Maßnahmen ergriffen werden, um den identifizierten Mängeln entgegenzuwirken.<br />
Als Orientierungsgröße für den Umfang der durchzuführenden Nachschau werden die insgesamt<br />
geleisteten Prüfungsstunden von <strong>RTC</strong> Schütte herangezogen. Bei der regelmäßig durchzuführenden<br />
internen Nachschau werden jährlich Prüfungsaufträge, die insgesamt mindestens 5 % der geleisteten<br />
Prüfungsstunden eines Jahres umfassen, nachgeprüft.<br />
Die Ergebnisse der internen Nachschau werden zusammenfassend analysiert. Die Partner werden hierüber<br />
informiert.<br />
Aufgrund der Erkenntnisse der Nachschau wird ein personen- und praxisbezogener Aktionsplan entwickelt<br />
und umgesetzt. Ggf. werden die bestehenden Qualitätssicherungsverfahren angepasst und notwendige<br />
Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter durchgeführt.<br />
Für die Durchführung der internen Nachschau ist die Praxisleitung verantwortlich. Sie kann zur Durchführung<br />
der Nachschau qualifizierte Mitarbeiter oder externe Prüfer einsetzen.<br />
3.3. Wahrung der Unabhängigkeit<br />
Die Gewährleistung der Unabhängigkeit bei der Durchführung von Abschlussprüfungen und<br />
sonstigen Aufträgen ist eine der zentralen Berufspflichten von Wirtschaftsprüfern.<br />
11