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Transparenzbericht 2012 - RTC | Schütte Treuhand KG

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Die Praxisleitung muss zeitnah über Feststellungen im Rahmen der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung<br />

informiert werden, die auf Schwächen im Qualitätssicherungssystem hindeuten. Die auftragsbegleitende<br />

Qualitätssicherung ist vor Auslieferung der Prüfungsergebnisse abzuschließen.<br />

Dies setzt voraus, dass die vom Qualitätssicherer aufgeworfenen Fragen geklärt und gegebenenfalls<br />

aufgetretene Meinungsverschiedenheiten beigelegt sind. Zur Dokumentation werden die entsprechenden<br />

Prüfungsunterlagen abgezeichnet. Die Ergebnisse der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung<br />

werden darüber hinaus im Rahmen der Nachschau ausgewertet.<br />

3.2.3. Nachschau<br />

Um die Einhaltung der für die Wirtschaftsprüferpraxis geltenden Qualitätsnormen zu gewährleisten, ist<br />

das Qualitätssicherungssystem der Wirtschaftsprüferpraxis in angemessener Weise einer internen<br />

Nachschau zu unterziehen. Die Nachschau wird dabei als ein Vergleich zwischen den Anforderungen<br />

an eine gewissenhafte Abwicklung von Prüfungsaufträgen und der tatsächlichen Abwicklung einzelner<br />

Prüfungsaufträge definiert.<br />

Die Auswahl der in die interne Nachschau einzubeziehenden Prüfungsaufträge orientiert sich nach Art<br />

und Umfang an den in der Nachschauperiode durchgeführten Aufträgen. Die Ergebnisse der internen<br />

Nachschau werden dann im Rahmen der Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems angemessen<br />

berücksichtigt.<br />

Insbesondere müssen zeitnah Maßnahmen ergriffen werden, um den identifizierten Mängeln entgegenzuwirken.<br />

Als Orientierungsgröße für den Umfang der durchzuführenden Nachschau werden die insgesamt<br />

geleisteten Prüfungsstunden von <strong>RTC</strong> Schütte herangezogen. Bei der regelmäßig durchzuführenden<br />

internen Nachschau werden jährlich Prüfungsaufträge, die insgesamt mindestens 5 % der geleisteten<br />

Prüfungsstunden eines Jahres umfassen, nachgeprüft.<br />

Die Ergebnisse der internen Nachschau werden zusammenfassend analysiert. Die Partner werden hierüber<br />

informiert.<br />

Aufgrund der Erkenntnisse der Nachschau wird ein personen- und praxisbezogener Aktionsplan entwickelt<br />

und umgesetzt. Ggf. werden die bestehenden Qualitätssicherungsverfahren angepasst und notwendige<br />

Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter durchgeführt.<br />

Für die Durchführung der internen Nachschau ist die Praxisleitung verantwortlich. Sie kann zur Durchführung<br />

der Nachschau qualifizierte Mitarbeiter oder externe Prüfer einsetzen.<br />

3.3. Wahrung der Unabhängigkeit<br />

Die Gewährleistung der Unabhängigkeit bei der Durchführung von Abschlussprüfungen und<br />

sonstigen Aufträgen ist eine der zentralen Berufspflichten von Wirtschaftsprüfern.<br />

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