Transparenzbericht 2012 - RTC | Schütte Treuhand KG
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4. Teilnahme an der Qualitätskontrolle gemäß § 57a WPO<br />
Nach § 57a Abs. 1 WPO sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich<br />
vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, verpflichtet, sich regelmäßig einer Qualitätskontrolle<br />
zu unterziehen. Da die <strong>RTC</strong> Schütte <strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong> Unternehmen von öffentlichem Interesse prüft, hat<br />
sie diese Prüfungen alle 3 Jahre durchführen zu lassen (§ 57a Abs. 6 Satz 8 WPO).<br />
Vor diesem Hintergrund wurde die Qualitätskontrolle bei <strong>RTC</strong> Schütte zuletzt in <strong>2012</strong> durchgeführt.<br />
Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Herr Klaus Bittner, Reintek, hat im August und September bzw.<br />
November <strong>2012</strong> sowie abschließend im Januar 2013 eine Qualitätskontrolle bei der <strong>RTC</strong> Schütte <strong>Treuhand</strong><br />
<strong>KG</strong> durchgeführt. Herr Bittner hat Gegenstand, Art und Umfang seiner Prüfung in seinem Qualitätskontrollbericht<br />
mit Datum vom 25. Februar 2013 zusammengefasst und kam zu dem Ergebnis, dass<br />
das bei der <strong>RTC</strong> Schütte <strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong> eingeführte Qualitätssicherungssystem im Einklang mit den gesetzlichen<br />
und satzungsmäßigen Anforderungen steht und mit hinreichender Sicherheit die ordnungsgemäße<br />
Abwicklung von Prüfungsaufträgen nach § 2 Abs. 1 WPO gewährleistet. Daraufhin hat die Wirtschaftsprüferkammer<br />
der <strong>RTC</strong> Schütte <strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong> mit Bescheinigung vom 5. März 2013 die Teilnahme<br />
an der Qualitätskontrolle bestätigt. Die Bescheinigung ist bis zum 1. März 2016 befristet.<br />
5. Jahresabschlussprüfung von Unternehmen gemäß § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB<br />
In <strong>2012</strong> wurden folgende Jahres- und Konzernabschlussprüfungen durchgeführt:<br />
· Neschen AG, Bückeburg<br />
6. Vergütungsgrundlagen der Gesellschafter und leitenden Angestellten von <strong>RTC</strong> Schütte<br />
Alle Gesellschafter erhalten eine Tätigkeitsvergütung, die im Rahmen der Gewinnermittlung als Aufwand<br />
der Gesellschaft zu betrachten ist. Der nach Tätigkeitsvergütungen verbleibende Gewinn wird nach<br />
Quote der Gesellschafter verteilt.<br />
Ab einem gewissen Grad an Erfahrung und Bedeutung für unser Unternehmen sind Berufsträger und<br />
leitende Mitarbeiter zusätzlich in ein variables Vergütungssystem eingebunden, das es über das Festgehalt<br />
hinaus in Abhängigkeit von der Erfüllung bestimmter Kriterien ermöglicht, eine zusätzliche Vergütung<br />
zu erzielen.<br />
Für deren Bemessung spielen neben den Kriterien, die auch für die Bemessung der Festbezüge von<br />
Bedeutung sind, insbesondere in Bezug auf qualitätssichernde Auftragsabwicklung und Budgettreue,<br />
interne und externe Facharbeit sowie Außenwirkung eine Rolle.<br />
Die Werte für diejenigen Mitarbeiter, die eine variable Vergütung erhalten, bewegen sich zwischen rd.<br />
1,5 % und 23 % bezogen auf die fixe Jahresvergütung.<br />
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