13.01.2015 Aufrufe

Transparenzbericht 2012 - RTC | Schütte Treuhand KG

Transparenzbericht 2012 - RTC | Schütte Treuhand KG

Transparenzbericht 2012 - RTC | Schütte Treuhand KG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4. Teilnahme an der Qualitätskontrolle gemäß § 57a WPO<br />

Nach § 57a Abs. 1 WPO sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich<br />

vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, verpflichtet, sich regelmäßig einer Qualitätskontrolle<br />

zu unterziehen. Da die <strong>RTC</strong> Schütte <strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong> Unternehmen von öffentlichem Interesse prüft, hat<br />

sie diese Prüfungen alle 3 Jahre durchführen zu lassen (§ 57a Abs. 6 Satz 8 WPO).<br />

Vor diesem Hintergrund wurde die Qualitätskontrolle bei <strong>RTC</strong> Schütte zuletzt in <strong>2012</strong> durchgeführt.<br />

Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Herr Klaus Bittner, Reintek, hat im August und September bzw.<br />

November <strong>2012</strong> sowie abschließend im Januar 2013 eine Qualitätskontrolle bei der <strong>RTC</strong> Schütte <strong>Treuhand</strong><br />

<strong>KG</strong> durchgeführt. Herr Bittner hat Gegenstand, Art und Umfang seiner Prüfung in seinem Qualitätskontrollbericht<br />

mit Datum vom 25. Februar 2013 zusammengefasst und kam zu dem Ergebnis, dass<br />

das bei der <strong>RTC</strong> Schütte <strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong> eingeführte Qualitätssicherungssystem im Einklang mit den gesetzlichen<br />

und satzungsmäßigen Anforderungen steht und mit hinreichender Sicherheit die ordnungsgemäße<br />

Abwicklung von Prüfungsaufträgen nach § 2 Abs. 1 WPO gewährleistet. Daraufhin hat die Wirtschaftsprüferkammer<br />

der <strong>RTC</strong> Schütte <strong>Treuhand</strong> <strong>KG</strong> mit Bescheinigung vom 5. März 2013 die Teilnahme<br />

an der Qualitätskontrolle bestätigt. Die Bescheinigung ist bis zum 1. März 2016 befristet.<br />

5. Jahresabschlussprüfung von Unternehmen gemäß § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB<br />

In <strong>2012</strong> wurden folgende Jahres- und Konzernabschlussprüfungen durchgeführt:<br />

· Neschen AG, Bückeburg<br />

6. Vergütungsgrundlagen der Gesellschafter und leitenden Angestellten von <strong>RTC</strong> Schütte<br />

Alle Gesellschafter erhalten eine Tätigkeitsvergütung, die im Rahmen der Gewinnermittlung als Aufwand<br />

der Gesellschaft zu betrachten ist. Der nach Tätigkeitsvergütungen verbleibende Gewinn wird nach<br />

Quote der Gesellschafter verteilt.<br />

Ab einem gewissen Grad an Erfahrung und Bedeutung für unser Unternehmen sind Berufsträger und<br />

leitende Mitarbeiter zusätzlich in ein variables Vergütungssystem eingebunden, das es über das Festgehalt<br />

hinaus in Abhängigkeit von der Erfüllung bestimmter Kriterien ermöglicht, eine zusätzliche Vergütung<br />

zu erzielen.<br />

Für deren Bemessung spielen neben den Kriterien, die auch für die Bemessung der Festbezüge von<br />

Bedeutung sind, insbesondere in Bezug auf qualitätssichernde Auftragsabwicklung und Budgettreue,<br />

interne und externe Facharbeit sowie Außenwirkung eine Rolle.<br />

Die Werte für diejenigen Mitarbeiter, die eine variable Vergütung erhalten, bewegen sich zwischen rd.<br />

1,5 % und 23 % bezogen auf die fixe Jahresvergütung.<br />

13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!