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Transparenzbericht 2012 - RTC | Schütte Treuhand KG

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Durch eine sachgerechte Gesamtplanung aller Aufträge wird die Voraussetzung dafür geschaffen,<br />

dass die übernommenen und erwarteten Aufträge unter Beachtung der Berufsgrundsätze ordnungsgemäß<br />

durchgeführt und zeitgerecht abgeschlossen werden können. Dabei wird von der Planung der einzelnen<br />

Aufträge ausgegangen. Diesbezüglich erfolgt eine laufende Abstimmung. In der Gesamtplanung<br />

werden vor allem Beginn und Dauer der durchzuführenden Aufträge sowie das in qualitativer und quantitativer<br />

Hinsicht erforderliche Personal berücksichtigt und koordiniert. Dabei werden auch zeitliche Reserven<br />

vorgesehen. Zur Bestimmung des gesamten Personalbedarfs werden Zeitvorgaben für den einzelnen<br />

Auftrag festgelegt.<br />

Das Beschwerdemanagement ist dahingehend bedeutend für die Praxisorganisation, dass die Untersuchung<br />

und Weiterverfolgung begründeter Beschwerden der Sicherstellung der Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems<br />

unserer Kanzlei dient. Insofern sind Beschwerden, Vorwürfe oder Haftungsansprüche<br />

unverzüglich an die Praxisleitung weiterzuleiten.<br />

Diese nimmt eine vorläufige Einschätzung des Sachverhalts, insbesondere der Begründetheit und Bedeutung<br />

der Beschwerde vor und leitet ggf. erforderliche Maßnahmen ein.<br />

Sofern eine Beschwerde einen noch nicht abgeschlossenen Prüfungsauftrag betrifft, sind durch den<br />

verantwortlichen Wirtschaftsprüfer umgehend Maßnahmen zu ergreifen, damit der zu der Beschwerde<br />

führende Sachverhalt beseitigt wird, bevor die Berichterstattung erfolgt. Wurde der Bestätigungsvermerk<br />

bereits ausgeliefert, muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf des Bestätigungsvermerks<br />

gegeben sind. Deuten die Untersuchungsergebnisse auf Schwächen im Qualitätssicherungssystem<br />

oder auf die Nichtbeachtung von Regelungen des Qualitätssicherungssystems hin, werden<br />

Maßnahmen zur Beseitigung der Schwächen bzw. zur zukünftigen Einhaltung der Regelungen des Qualitätssicherungssystems<br />

ergriffen. Die begründeten Beschwerden sowie deren Behandlung werden dokumentiert<br />

und archiviert.<br />

Die Mitarbeiter von <strong>RTC</strong> Schütte verfügen über alle Fachinformationen in den jeweils aktuellen Fassungen,<br />

die insbesondere für die Durchführung von Prüfungen erforderlich sind. Die in der Kanzlei vorhandene<br />

Fachliteratur und Fachzeitschriften sowie das Online-Angebot sind allen Mitarbeitern zugänglich.<br />

Darüber hinaus finden bei Bedarf Mitarbeiterversammlungen statt, in denen alle Mitarbeiter über<br />

aktuelle Entwicklungen informiert werden.<br />

3.2.2. Auftragsabwicklung<br />

Vor Auftragsannahme hat der Wirtschaftsprüfer zu prüfen, ob nach den Berufspflichten und nach der<br />

Berufsauffassung ein Auftrag angenommen werden darf und ob er über die besonderen Kenntnisse und<br />

Erfahrungen verfügt, um den Auftrag sachgerecht durchführen zu können. Dabei ist darauf zu achten,<br />

dass nur solche Aufträge angenommen oder fortgeführt werden, die in sachlicher, personeller und zeitlicher<br />

Hinsicht ordnungsgemäß abgewickelt werden können. Daneben sind entsprechend § 22a der Berufssatzung<br />

die besonderen Ausschlussgründe gem. § 319 Abs. 3, § 319a HGB und § 49 WPO zu<br />

beachten sowie eventuelle Interessenkonflikte festzustellen.<br />

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