Transparenzbericht 2012 - RTC | Schütte Treuhand KG
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Durch eine sachgerechte Gesamtplanung aller Aufträge wird die Voraussetzung dafür geschaffen,<br />
dass die übernommenen und erwarteten Aufträge unter Beachtung der Berufsgrundsätze ordnungsgemäß<br />
durchgeführt und zeitgerecht abgeschlossen werden können. Dabei wird von der Planung der einzelnen<br />
Aufträge ausgegangen. Diesbezüglich erfolgt eine laufende Abstimmung. In der Gesamtplanung<br />
werden vor allem Beginn und Dauer der durchzuführenden Aufträge sowie das in qualitativer und quantitativer<br />
Hinsicht erforderliche Personal berücksichtigt und koordiniert. Dabei werden auch zeitliche Reserven<br />
vorgesehen. Zur Bestimmung des gesamten Personalbedarfs werden Zeitvorgaben für den einzelnen<br />
Auftrag festgelegt.<br />
Das Beschwerdemanagement ist dahingehend bedeutend für die Praxisorganisation, dass die Untersuchung<br />
und Weiterverfolgung begründeter Beschwerden der Sicherstellung der Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems<br />
unserer Kanzlei dient. Insofern sind Beschwerden, Vorwürfe oder Haftungsansprüche<br />
unverzüglich an die Praxisleitung weiterzuleiten.<br />
Diese nimmt eine vorläufige Einschätzung des Sachverhalts, insbesondere der Begründetheit und Bedeutung<br />
der Beschwerde vor und leitet ggf. erforderliche Maßnahmen ein.<br />
Sofern eine Beschwerde einen noch nicht abgeschlossenen Prüfungsauftrag betrifft, sind durch den<br />
verantwortlichen Wirtschaftsprüfer umgehend Maßnahmen zu ergreifen, damit der zu der Beschwerde<br />
führende Sachverhalt beseitigt wird, bevor die Berichterstattung erfolgt. Wurde der Bestätigungsvermerk<br />
bereits ausgeliefert, muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf des Bestätigungsvermerks<br />
gegeben sind. Deuten die Untersuchungsergebnisse auf Schwächen im Qualitätssicherungssystem<br />
oder auf die Nichtbeachtung von Regelungen des Qualitätssicherungssystems hin, werden<br />
Maßnahmen zur Beseitigung der Schwächen bzw. zur zukünftigen Einhaltung der Regelungen des Qualitätssicherungssystems<br />
ergriffen. Die begründeten Beschwerden sowie deren Behandlung werden dokumentiert<br />
und archiviert.<br />
Die Mitarbeiter von <strong>RTC</strong> Schütte verfügen über alle Fachinformationen in den jeweils aktuellen Fassungen,<br />
die insbesondere für die Durchführung von Prüfungen erforderlich sind. Die in der Kanzlei vorhandene<br />
Fachliteratur und Fachzeitschriften sowie das Online-Angebot sind allen Mitarbeitern zugänglich.<br />
Darüber hinaus finden bei Bedarf Mitarbeiterversammlungen statt, in denen alle Mitarbeiter über<br />
aktuelle Entwicklungen informiert werden.<br />
3.2.2. Auftragsabwicklung<br />
Vor Auftragsannahme hat der Wirtschaftsprüfer zu prüfen, ob nach den Berufspflichten und nach der<br />
Berufsauffassung ein Auftrag angenommen werden darf und ob er über die besonderen Kenntnisse und<br />
Erfahrungen verfügt, um den Auftrag sachgerecht durchführen zu können. Dabei ist darauf zu achten,<br />
dass nur solche Aufträge angenommen oder fortgeführt werden, die in sachlicher, personeller und zeitlicher<br />
Hinsicht ordnungsgemäß abgewickelt werden können. Daneben sind entsprechend § 22a der Berufssatzung<br />
die besonderen Ausschlussgründe gem. § 319 Abs. 3, § 319a HGB und § 49 WPO zu<br />
beachten sowie eventuelle Interessenkonflikte festzustellen.<br />
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