Transparenzbericht 2012 - RTC | Schütte Treuhand KG
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3.2.1. Praxisorganisation<br />
Das Qualitätshandbuch enthält umfangreiche Regelungen zur Praxisorganisation in Bezug auf die Einhaltung<br />
der Vorgaben zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vermeidung der Besorgnis der<br />
Befangenheit. Diese sind ausführlich in Abschnitt 3.3. „Wahrung der Unabhängigkeit“ dargestellt.<br />
Alle Mitarbeiter von <strong>RTC</strong> Schütte - sowohl im fachlichen als auch im Verwaltungsbereich - werden zu<br />
Beginn ihrer Tätigkeit umfassend über alle maßgebenden Vorschriften zur beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung<br />
informiert. Jeder Mitarbeiter bestätigt schriftlich die Kenntnisnahme der Verschwiegenheitsregelung<br />
und verpflichtet sich, diese sowohl im Rahmen der Berufsausübung als auch außerhalb<br />
der Berufsausübung bzw. nach Beendigung des Dienstverhältnisses umfassend zu beachten.<br />
Der Bereich Qualifikation und Information umfasst das Thema der Mitarbeiterentwicklung, und zwar<br />
sowohl die Einstellung neuer Mitarbeiter als auch die Beurteilung und Weiterbildung der bereits beschäftigten<br />
Mitarbeiter.<br />
Bereits bei der Einstellung wird die fachliche und persönliche Eignung der Bewerber durch mindestens<br />
einen Partner sowie den für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Mitarbeiter geprüft. Die Beurteilung<br />
erfolgt dabei anhand eines standardisierten Fragebogens.<br />
Mitarbeiter, die in Prüfungen eingesetzt werden, noch kein Berufsexamen abgelegt haben und weniger<br />
als fünf Jahre bei <strong>RTC</strong> Schütte beschäftigt sind, haben Anspruch darauf, mindestens einmal im Jahr<br />
durch die zuständigen Partner beruflich beurteilt zu werden. Hierbei werden neben der reinen Beurteilung<br />
des Leistungsvermögens und der persönlichen Entwicklung auch die Zielerreichung, mögliche<br />
Entwicklungsperspektiven sowie eventueller Qualifikationsbedarf besprochen. Über das Gespräch wird<br />
ein Beurteilungsbogen erstellt und von den Teilnehmern unterzeichnet.<br />
Darüber hinaus wird bei Neueinstellungen eine interne Beurteilung vor Ablauf der Probezeit dahingehend<br />
vorgenommen, ob die gestellten Anforderungen vom Mitarbeiter erfüllt werden. Auch dieses Gespräch<br />
wird entsprechend dokumentiert.<br />
Die Aus- und Fortbildung ist integraler Bestandteil der Personalentwicklung bei <strong>RTC</strong> Schütte. Die<br />
praktische Qualifikation der Mitarbeiter erfolgt dabei am Arbeitsplatz durch Training on the Job. Für die<br />
theoretische Ausbildung werden insbesondere die Angebote des IDW genutzt sowie interne Schulungen<br />
durchgeführt. Ferner werden die notwendigen Publikationen und Fachzeitschriften in der Kanzlei zur<br />
Verfügung gestellt und allen Mitarbeitern zugänglich gemacht.<br />
Alle durchgeführten Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung werden von dem jeweiligen Mitarbeiter<br />
dokumentiert. Bei den bei <strong>RTC</strong> Schütte tätigen Wirtschaftsprüfern/vereidigten Buchprüfern wird entsprechend<br />
VO 1/1993 insbesondere darauf geachtet, dass der Mindeststandard von 40 Stunden pro Jahr<br />
nicht unterschritten wird. Darüber hinaus wird die Regelung gem. § 4a der BS WP/vBP hinsichtlich der<br />
inhaltlichen Anforderungen an die Fortbildung beachtet, wonach davon höchstens 20 Stunden Weiterbildung<br />
in Form eines Literaturstudiums durchgeführt werden dürfen.<br />
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