Frohe Weihnachten - Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt ad Donau
Frohe Weihnachten - Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt ad Donau
Frohe Weihnachten - Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt ad Donau
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bürgerschaftliches Engagement:<br />
2011 fand das Original der Steinskulptur des Hl. Joseph im<br />
Rathaus der VG sein neues Zuhause. Verabschieden mussten<br />
wir uns von seinem Retter, von unserem St<strong>ad</strong>tratskollegen<br />
Lorenz Kollmann. Ihm gilt unser Gedenken ebenso wie dem im<br />
Januar verstorbenen ehemaligen St<strong>ad</strong>tratsmitglied und langjährigen<br />
Rektor unserer Schule, Herrn Josef Schmid. Zu seinem 70.<br />
Geburtstag ehrten wir Josef Sing für seine Verdienste für das<br />
Gemeinwohl der St<strong>ad</strong>t <strong>Höchstädt</strong> und insbesondere des St<strong>ad</strong>tteils<br />
Schwennenbach mit der Bürgermedaille.<br />
Im Übrigen prägte ein reiches Vereinsleben mit zahlreichen<br />
Veranstaltungen und Festen das Leben in unserer St<strong>ad</strong>t. An<br />
zwei Vereinsbaustellen, bei der SSV und beim Schützenverein<br />
Falke Schwennenbach e.V., wurde mit großem ehrenamtlichem<br />
Engagement Herausragendes geleistet.<br />
Von dieser Stelle aus sei allen gedankt, die sich in Vereinen,<br />
Kirchen und Institutionen der St<strong>ad</strong>t für das Gemeinschaftsleben<br />
der St<strong>ad</strong>t einsetzen.<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
die Bilanz 2011 kann sich sehen lassen. Ich möchte aber nicht<br />
schließen, ohne den Mitarbeitern in der Verwaltung und im<br />
Amtliche Mitteilungen<br />
Abbrennen von Feuerwerkskörpern<br />
Zur Jahreswende werden wieder pyrotechnische Gegenstände<br />
(Feuerwerkskörper) abgebrannt. Aus diesem Anlass wird darauf<br />
hingewiesen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2<br />
ohne behördliche Erlaubnis nur am 31.12.2011 und am<br />
01.01.2012 abgebrannt werden dürfen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 1.<br />
SprengV).<br />
Das bedeutet, dass am 31. Dezember und 1. Januar pyrotechnische<br />
Gegenstände auch von Personen abgebrannt werden<br />
dürfen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 23 Abs. 2<br />
Satz 2 1. SprengV).<br />
Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in gefährlicher<br />
Nähe von Gebäuden und feuerfangenden Sachen ist verboten.<br />
Mit besonderem Nachdruck wird darauf hingewiesen,<br />
dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper)<br />
in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern,<br />
Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern<br />
verboten ist (§ 23 Abs. 1 1. SprengV).<br />
Auf folgende Strafbestimmungen wird hingewiesen:<br />
§ 222 StGB fahrlässige Tötung,<br />
§ 224 StGB schwere Körperverletzung,<br />
§ 230 StGB fahrlässige Körperverletzung,<br />
§ 303 StGB Sachbeschädigung,<br />
§ 311 StGB Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion,<br />
§§ 315, 315 a - StGB Transport und Verkehrsgefährdung,<br />
§ 117 OwiG unzulässiger Lärm.<br />
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher<br />
nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen<br />
werden (§ 22 Abs. 1 Satz 1 1. SprengV); ist einer der genannten<br />
Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab 28. Dezember<br />
zulässig. Dies gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis<br />
- 4 -<br />
Bauhof zu danken. Sie haben an der positiven Bilanz großen<br />
Anteil.<br />
Ausblick auf die nächsten Jahre:<br />
Der Bau der Kinderkrippe und des Parkplatzes, die Erschließung<br />
des Bau- und Gewerbegebietes, der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses,<br />
die Gestaltung des Schlossumfeldes, die<br />
Nachnutzung des Internatsgeländes und die Generalsanierung<br />
unserer Schule sind Projekte, die anstehen, die in den kommenden<br />
Jahren unseren Einsatz fordern. Freuen dürfen wir uns<br />
über die anstehende Breitbandversorgung von drei St<strong>ad</strong>tteilen<br />
(Deisenhofen, Oberglauheim und Schwennenbach). Darüber<br />
hinaus sind wir weiter gefordert, die Weichen für die sich abzeichnende<br />
Demoskopie zu stellen. Wie können wir, die St<strong>ad</strong>t,<br />
für die älter werdende Generation Angebote schaffen?<br />
Es gibt viel zu tun. Gehen wir mit Schwung in das neue Jahr<br />
und hoffen, dass Deutschland wirtschaftlich stabil bleibt. Auf ein<br />
gutes Jahr 2012!<br />
nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20<br />
des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs.<br />
1 1. SprengV besitzen (§ 22 Abs. 1 Satz 2 1. SprengV). Die<br />
Abgabe von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 an<br />
Personen unter 18 Jahren ist grundsätzlich verboten (§ 22<br />
Abs. 3 Sprengstoffgesetz –SprengG-).<br />
Pyrotechnische Gegenstände dürfen außer im Versandhandel an<br />
den Verbraucher nur in Verkaufsräumen vertrieben und anderen<br />
überlassen werden (§ 21 Abs. 3 Satz 1 1. SprengV).<br />
Die Städte und Gemeinden können allgemein oder im Einzelfall<br />
anordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 in<br />
der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich<br />
sind und der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung<br />
in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen<br />
von Gemeinden zu bestimmten Zeiten auch am 31. Dezember<br />
und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen (§ 24 Abs. 2<br />
Satz 1 1. SprengV i.V.m. Nr. 9.2.5 der Verordnung über Zuständigkeiten<br />
auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik,<br />
des Chemikalien- und Medizinprodukterechts<br />
-ASiMPV-).<br />
Wer gewerblich pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1<br />
und 2 verkauft (vertreibt) hat dies der Regierung von Schwaben<br />
- Gewerbeaufsichtsamt Augsburg, Morellstraße 30 d, 86159<br />
Augsburg, vorher schriftlich anzuzeigen. Das Gewerbeaufsichtsamt<br />
erteilt auch genaue Auskunft über die zulässige Lagermenge.<br />
Es ist telefonisch unter folgender Rufnummer zu erreichen:<br />
0821/327-01.<br />
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Vorschriften<br />
über den Vertrieb, die Lagerung, das Überlassen, das<br />
Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zuwiderhandelt.<br />
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000<br />
Euro geahndet werden (§ 41 Abs. 1 Nr. 16 und Abs. 2 SprengG,<br />
§ 46 1. SprengV).