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Jeweils monatlich netto, berechnet vom letzten Jahreseinkommen.<br />

Einkommen der Kinder wird zu 50 %, Lehrlingsentschädigungen<br />

nicht gerechnet.<br />

• Unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich<br />

• Dringender Wohnbedarf, das heißt kein Haushaltsmitglied<br />

darf Wohnungseigentum oder einen Anteil an einem<br />

Wohnobjekt oder ein vertragliches Wohnrecht haben<br />

bzw. während der letzten 5 Jahre gehabt haben<br />

• Wird während der Mietdauer zusätzliches Eigentum erworben,<br />

so sind bei einer Eigentumsübertragung das<br />

Wohnbauförderungsdarlehen und der Annuitätenzuschuss<br />

zur Gänze abzudecken.<br />

• Eine Eigentumsübertragung ist nur zulässig, sofern sich<br />

der bisherige Mieter verpflichtet, ab Kauf die Wohnung<br />

1. Jugendsportförderung<br />

Die Gemeindevertretung beschließt dem FC Schwarzach,<br />

der Turnerschaft Schwarzach sowie dem Union Tennisclub<br />

Schwarzach für das Jahr 2011 eine Jugendförderung in<br />

Höhe von gesamt e 82.450,00 zu gewähren.<br />

(einstimmig)<br />

2. Photovoltaikanlage<br />

Die Gemeindevertretung stimmt aufgrund der vorliegenden<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung der Errichtung einer<br />

Photovoltaikanlage auf dem Schulgebäude mit einer<br />

Nennleistung von ca. 138 kWp zu und die notwendigen<br />

weiteren Schritte zur Auftragsvergabe durch die Gemeindevertretung<br />

sind umgehend durchzuführen. Ein entsprechendes<br />

Finanzierungsmodell ist auszuarbeiten und der<br />

Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />

(einstimmig)<br />

3. GIG Unternehmensplan 2012<br />

Die Gemeindevertretung genehmigt den Unternehmensplan<br />

2012 der Gemeinde Schwarzach Immobilienverwaltungs<br />

GmbH & Co. KG (GIG) in der vorliegenden Form mit einem<br />

negativen Betriebsergebnis (ohne Afa) von e 555.400,00.<br />

(einstimmig)<br />

4. Beschäftigungsrahmenplan 2012<br />

Der Beschäftigungsrahmenplan 2012 für die Gemeinde<br />

Schwarzach wird gemäß Gemeindeangestelltengesetz 2005 §<br />

3 Abs (1) in Verbindung mit dem Gemeindebedienstetengesetz<br />

1988 § 3 Abs (2) in der vorliegenden Form genehmigt.<br />

(einstimmig)<br />

Aktuelles aus der Gemeinde<br />

noch mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen. Geschieht<br />

das nicht, so wird ein allfälliger Nachlass auf den<br />

Annuitätenzuschuss zurückgefordert und das Darlehen<br />

gekündigt. Von der Kündigung wird abgesehen, wenn es<br />

von einem förderbaren Käufer übernommen werden<br />

kann.<br />

Vor einer Wohnungsvergabe sind die wohnungswerbenden<br />

Personen nach Dringlichkeitsgründen zu reihen.<br />

Weitere Details erfahren Sie im Internet unter http://<br />

www.vorarlberg.at/pdf/wohnungsvergaberichtlinie.pdf<br />

oder im persönlichen Gespräch auf dem Gemeindeamt.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Kundmachung<br />

über die am 18.01.2012 um 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus unter dem Vorsitz von<br />

Bürgermeister Mag. Manfred Flatz abgehaltene 11. Sitzung der Gemeindevertretung.<br />

5. Haushaltsvoranschlag 2012<br />

Auf Antrag beschließt die Gemeindevertretung abweichend<br />

zum vorgelegten Voranschlag 2012 die Jugendsportförderung<br />

(1/269000-7571) bei e 30.000,00 zu belassen.<br />

Die zusätzlichen e 5.000,00 sind aus der Haushaltsausgleichsrücklage<br />

zu entnehmen welche somit<br />

e 85.700,00 beträgt.<br />

(mehrheitlich 13:11 angenommen)<br />

Der Haushaltsvorschlag für das Jahr 2012 wird von der Gemeindevertretung<br />

in der vorliegenden Form mit Einnahmen<br />

und Ausgaben in der Höhe von 7.739.100 e – bei einer<br />

festgesetzten Finanzkraft gem. § 73 Gemeindegesetz<br />

mit 4.684.700 e – genehmigt.<br />

(einstimmig)<br />

6. Verordnung Bürgermeisterbezug<br />

Die Gemeindevertretung beschließt eine Abänderung des<br />

§ 1 Abs. 1 der „ Verordnung über den Monatsbezug des<br />

Bürgermeisters und die Entschädigung der Mitglieder der<br />

sonstigen Organe“ in jener Form zu, dass der Monatsbezug<br />

des Bürgermeisters 55,483 % des Monatsbezugs<br />

gemäß § 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes 1998 beträgt.<br />

(einstimmig) – 1 Mitglied der Gemeindevertretung wegen<br />

Befangenheit nicht anwesend<br />

Bürgermeister Mag. Manfred Flatz<br />

Mehr Informationen zu dieser Sitzung unter<br />

www.schwarzach.at<br />

<strong>schwarzachpost</strong> Mai 2012 5

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