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Jeweils monatlich netto, berechnet vom letzten Jahreseinkommen.<br />
Einkommen der Kinder wird zu 50 %, Lehrlingsentschädigungen<br />
nicht gerechnet.<br />
• Unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich<br />
• Dringender Wohnbedarf, das heißt kein Haushaltsmitglied<br />
darf Wohnungseigentum oder einen Anteil an einem<br />
Wohnobjekt oder ein vertragliches Wohnrecht haben<br />
bzw. während der letzten 5 Jahre gehabt haben<br />
• Wird während der Mietdauer zusätzliches Eigentum erworben,<br />
so sind bei einer Eigentumsübertragung das<br />
Wohnbauförderungsdarlehen und der Annuitätenzuschuss<br />
zur Gänze abzudecken.<br />
• Eine Eigentumsübertragung ist nur zulässig, sofern sich<br />
der bisherige Mieter verpflichtet, ab Kauf die Wohnung<br />
1. Jugendsportförderung<br />
Die Gemeindevertretung beschließt dem FC Schwarzach,<br />
der Turnerschaft Schwarzach sowie dem Union Tennisclub<br />
Schwarzach für das Jahr 2011 eine Jugendförderung in<br />
Höhe von gesamt e 82.450,00 zu gewähren.<br />
(einstimmig)<br />
2. Photovoltaikanlage<br />
Die Gemeindevertretung stimmt aufgrund der vorliegenden<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung der Errichtung einer<br />
Photovoltaikanlage auf dem Schulgebäude mit einer<br />
Nennleistung von ca. 138 kWp zu und die notwendigen<br />
weiteren Schritte zur Auftragsvergabe durch die Gemeindevertretung<br />
sind umgehend durchzuführen. Ein entsprechendes<br />
Finanzierungsmodell ist auszuarbeiten und der<br />
Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />
(einstimmig)<br />
3. GIG Unternehmensplan 2012<br />
Die Gemeindevertretung genehmigt den Unternehmensplan<br />
2012 der Gemeinde Schwarzach Immobilienverwaltungs<br />
GmbH & Co. KG (GIG) in der vorliegenden Form mit einem<br />
negativen Betriebsergebnis (ohne Afa) von e 555.400,00.<br />
(einstimmig)<br />
4. Beschäftigungsrahmenplan 2012<br />
Der Beschäftigungsrahmenplan 2012 für die Gemeinde<br />
Schwarzach wird gemäß Gemeindeangestelltengesetz 2005 §<br />
3 Abs (1) in Verbindung mit dem Gemeindebedienstetengesetz<br />
1988 § 3 Abs (2) in der vorliegenden Form genehmigt.<br />
(einstimmig)<br />
Aktuelles aus der Gemeinde<br />
noch mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen. Geschieht<br />
das nicht, so wird ein allfälliger Nachlass auf den<br />
Annuitätenzuschuss zurückgefordert und das Darlehen<br />
gekündigt. Von der Kündigung wird abgesehen, wenn es<br />
von einem förderbaren Käufer übernommen werden<br />
kann.<br />
Vor einer Wohnungsvergabe sind die wohnungswerbenden<br />
Personen nach Dringlichkeitsgründen zu reihen.<br />
Weitere Details erfahren Sie im Internet unter http://<br />
www.vorarlberg.at/pdf/wohnungsvergaberichtlinie.pdf<br />
oder im persönlichen Gespräch auf dem Gemeindeamt.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Kundmachung<br />
über die am 18.01.2012 um 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus unter dem Vorsitz von<br />
Bürgermeister Mag. Manfred Flatz abgehaltene 11. Sitzung der Gemeindevertretung.<br />
5. Haushaltsvoranschlag 2012<br />
Auf Antrag beschließt die Gemeindevertretung abweichend<br />
zum vorgelegten Voranschlag 2012 die Jugendsportförderung<br />
(1/269000-7571) bei e 30.000,00 zu belassen.<br />
Die zusätzlichen e 5.000,00 sind aus der Haushaltsausgleichsrücklage<br />
zu entnehmen welche somit<br />
e 85.700,00 beträgt.<br />
(mehrheitlich 13:11 angenommen)<br />
Der Haushaltsvorschlag für das Jahr 2012 wird von der Gemeindevertretung<br />
in der vorliegenden Form mit Einnahmen<br />
und Ausgaben in der Höhe von 7.739.100 e – bei einer<br />
festgesetzten Finanzkraft gem. § 73 Gemeindegesetz<br />
mit 4.684.700 e – genehmigt.<br />
(einstimmig)<br />
6. Verordnung Bürgermeisterbezug<br />
Die Gemeindevertretung beschließt eine Abänderung des<br />
§ 1 Abs. 1 der „ Verordnung über den Monatsbezug des<br />
Bürgermeisters und die Entschädigung der Mitglieder der<br />
sonstigen Organe“ in jener Form zu, dass der Monatsbezug<br />
des Bürgermeisters 55,483 % des Monatsbezugs<br />
gemäß § 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes 1998 beträgt.<br />
(einstimmig) – 1 Mitglied der Gemeindevertretung wegen<br />
Befangenheit nicht anwesend<br />
Bürgermeister Mag. Manfred Flatz<br />
Mehr Informationen zu dieser Sitzung unter<br />
www.schwarzach.at<br />
<strong>schwarzachpost</strong> Mai 2012 5