Protokoll Hohn zum Thema Zinsschranke wowo2-1
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<strong>Protokoll</strong> zu dem <strong>Thema</strong> <strong>Zinsschranke</strong> vom 11.10.2008<br />
Vorgetragen wurde von:<br />
Lehrveranstaltung:<br />
Antje Borutta<br />
Tobias Greß<br />
Seminar zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre<br />
WS 08/09<br />
<strong>Protokoll</strong>führer: Anne-Kathrin <strong>Hohn</strong>, Matrikelnummer 516568<br />
Inhaltlicher Verlauf des Vortrages:<br />
1. Einleitung<br />
2. Prinzip der <strong>Zinsschranke</strong><br />
3. Begriffsklärung<br />
4. Ausnahmeregelungen<br />
5. Zinsvortrag<br />
6. Fazit<br />
1. Einleitung:<br />
• Kurze Einführung in das <strong>Thema</strong> <strong>Zinsschranke</strong><br />
• die Regelung wurde in der Unternehmenssteuerreform 2008 entwickelt<br />
• findet sowohl im Einkommensteuerrecht als auch im<br />
Körperschaftsteuerrecht Anwendung<br />
2. Prinzip der <strong>Zinsschranke</strong>:<br />
Die <strong>Zinsschranke</strong> ist im § 4h EStG geregelt. Hierbei geht es um den Betrag um den<br />
die Zinsaufwendungen die Zinserträge übersteigen. Die Zinsaufwendungen können<br />
nur bis zu der Höhe der Zinserträge geltend gemacht werden. Die Aufwendungen<br />
die darüber hinaus gehen unterliegen der <strong>Zinsschranke</strong>nregelung.
3. Begriffsklärung:<br />
• Erläuterung der Begriffe Zinsaufwendungen und Zinserträge<br />
• Klärung des Betriebsbegriffs § 4h (1) EStG<br />
• Ermittlung des steuerlichen EBIDTA, welches die BMG für die <strong>Zinsschranke</strong><br />
darstellt<br />
4. Ausnahmeregelungen:<br />
• Freigrenze nach § 4h (2) S.1a EStG<br />
• Stand-Alone-Klausel nach § 4h (2) S.1b EStG<br />
• Escape-Klausel nach § 4h (2) S.1c EStG<br />
• Schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung<br />
Schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung (Stand-Alone-Klausel- § 8a (2) KStG)
Schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung (Escape-Klausel- § 8a (3) KStG)<br />
5. Zinsvortrag:<br />
• Zinsaufwendungen die durch die <strong>Zinsschranke</strong>nregelung nicht abzugsfähig<br />
waren können in die folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen werden.<br />
• In den meisten Fällen wird der Vortrag jedoch nicht in Anspruch<br />
genommen, da sich die finanzielle Struktur des Unternehmens nicht<br />
verändert. Die Zinsvorträge bauschen sich somit von Jahr zu Jahr immer<br />
mehr auf.<br />
• Bei der Aufgabe oder der Übertragung des Betriebs geht der Zinsvortrag<br />
verloren.<br />
6.Fazit:<br />
• Kurze Zusammenfassung des Gesagten und Darstellung der Folgen
Diskussion:<br />
In der anschließenden Diskussion haben sich folgende Fragen ergeben:<br />
1. Zur Ermittlung des steuerlichen EBITDA<br />
Müssen alle Abschreibungen <strong>zum</strong> maßgeblichen Gewinn hinzugerechnet<br />
werden<br />
Antwort (von Prof. Dr. Wilke);<br />
Die Abschreibungen nach § 7g EStG und die Teilwertabschreibungen fließen<br />
nicht in die Berechnung des EBITDA mit ein.<br />
2. Verständnisfrage zur Abbildung auf der Folie 20<br />
Schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung (Stand-Alone-Klausel- § 8a (2) KStG)<br />
Die Abbildung wurde von Tobias noch mal genau erläutert und noch einmal<br />
folgendes Beispiel an der Tafel gebracht<br />
Betrieb I<br />
Betrieb II<br />
Zinsaufwendungen i.H.v. 200 200<br />
Zinserträge i.H.v. 100 0<br />
Nettozinsaufwand (NZA) 100 200<br />
10 % von NZA 10 20<br />
Zinsen an Gesellschafter 11 11<br />
Ergebnis Betrieb I: da die Zinszahlung an den Gesellschafter i.H.v. 11 höher sind als<br />
die 10% vom NZA muss die <strong>Zinsschranke</strong> angewendet werden.<br />
Ergebnis Betrieb II: die Zinszahlung i.H.v. 11 ist nicht höher als die 10 % von der<br />
NZA, somit muss keine <strong>Zinsschranke</strong> angewendet werden.<br />
Im Ergebnis bedeutet das, nur weil Betrieb II keine Zinserträge hat muss es die<br />
<strong>Zinsschranke</strong> nicht anwenden. Betrieb I ist somit benachteiligt. Die Unternehmen<br />
versuchen deshalb, die Zinserträge aus der deutschen Besteuerung rauszuhalten.<br />
Das war so vom Gesetzgeber jedoch nicht gewollt. Die Unternehmen müssen den<br />
Nettozinsaufwand so hoch wie möglich halten um der <strong>Zinsschranke</strong> zu entgehen.<br />
Für die Untenehmen besteht dadurch eine gewisse Gestaltungsmöglichkeit.<br />
Vortragsweise:<br />
Die beiden Vortragenden haben laut und deutlich gesprochen. Des Weiteren haben<br />
Sie ihr, nicht einfaches, <strong>Thema</strong> frei und verständlich dargestellt. Die Folien waren<br />
strukturiert und übersichtlich gestaltet. Auf Fragen aus der Seminargruppe konnte<br />
verständlich geantwortet werden.